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Anfrage zu Heimplätzen in den Karlsruher Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen

Mai 20, 2015

Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) von Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) sieht vor, dass es in Pflegeheimen und Heimen für Men- schen mit Behinderungen vom 1. September 2019 an im Wesentlichen nur noch Einzelzimmer geben darf.

1. Wie viele der 4.166 Plätzen Heimplätze in Karlsruhe sind bereits jetzt als Einzelbettzimmer ausgelegt?

2. Wie viele zusätzliche Plätze werden in Karlrsuhe benötigt, insbesondere auch unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, und wo sollen die Heimbewohner untergebracht werden, die kein Einzelzimmer bekommen können?

3. Welche Alternativen stehen für diese Personen in Karlsruhe zur Verfügung bzw. beabsichtigt die Stadt welche anzubieten?

4. Wie viele neue Heime sollen in den nächsten Jahren in Karlsruhe neu errich- tet werden, um dem Gesetz zu entsprechen?

5. Wo sollen diese Heime errichtet werden und welche Planungen müssen dafür geändert werden?

6. Wie viel wird das kosten und wer trägt diese Kosten?

7. Sind diese Kosten, soweit die Stadt sie zu tragen hat, in der mittelfristigen  Finanzplanung bereits enthalten?

Sachverhalt:

Zur Zeit gibt es im Stadtgebiet Karlsruhe ca. 45 Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime, mit ca. 4.166 Plätzen. (Davon 601 Altenheimplätze, 2787 Pflegeheim- plätze und 778 Altenwohnheimplätze).

Aufgrund der demografischen Entwicklung ist ohnehin ein nicht unerheblicher Ausbau der Plätze erforderlich. Der nun durch das neue Gesetz erforderliche Zusatzbedarf stellt eine nicht unerhebliche Belastung dar, die bei der weiteren Finanzplanung berücksichtigt werden muss.

Unterzeichnet von:

Marc Bernhard

Dr. Paul Schmidt