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Stellungnahme Stadt Karlsruhe: Anmeldesituation in den Karlsruher Schülerhorten

Mai 12, 2015

Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zur Anfrage der Stadträte Marc Bernhard und Dr. Paul Schmidt zur Anmeldesituation in den Karlsruher Schülerhorten

1. Wie viele Kinder, die in Karlsruhe für einen Hortplatz ab September 2015 ange- meldet sind, werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht berücksichtigt werden können?

Für die Schülerhorte gibt es keine zentrale Anmeldung und keinen Stichtag wie bei der Anmeldung für Kindertagesstätten von null bis sechs Jahren. Familien melden sich fortlaufend direkt bei den Einrichtungen an.

Eine konkrete Aussage zur Anzahl der Kinder, die nicht berücksichtigt werden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Der Schülerhortbesuch endet nicht automatisch mit dem Ende der Grundschulzeit. Das Angebot besteht i. d. R. für Kinder bis zwölf Jahren. Das bedeutet, dass die Eltern aktiv kündigen müssen. Die Kündigungsfrist für städtische Horte, die den überwiegenden Anteil ausmachen, ist vier Wochen zum Ablauf des Monats, so dass relativ spät im Schuljahr klar ist, wie viele Plätze tatsächlich frei werden und damit auch neu vergeben werden können.

Die Erfahrung hat ebenfalls gezeigt, dass viele Eltern sich mehrfach für Schülerhort, Ganz- tagsschule und ergänzende Betreuung anmelden. Ein Abgleich der Namenslisten ist aufgrund der unterschiedlichen Systeme Schule und Jugendhilfe nicht erlaubt. Bei Vorliegen entsprechender Einverständniserklärungen kann ein Abgleich erfolgen.

2. In welchen Stadtteilen werden besonders viele Kinder nicht berücksichtigt werden können?

3. Welche Ersatzmaßnahmen stehen für diese Kinder zur Verfügung bzw. beabsichtigt die Stadt anzubieten? Wird es Kinder geben, die auf diese Weise nicht versorgt werden können? Wenn ja, wie viele in welchen Stadtteilen?

Bereits vor Jahren war absehbar, dass die Horte den Betreuungsbedarf langfristig nicht decken können. Im Rahmen eines Planungsauftrages des Oberbürgermeisters wurde unter Federführung des Schul- und Sportamtes und der Sozial- und Jugendbehörde eine Rahmenkonzeption zur Grundschulkindbetreuung erarbeitet. Von März 2012 bis Juli 2013 wurden der Ist-Stand der Schulkindbetreuung in Karlsruhe ermittelt, rechtliche Voraussetzungen geprüft und mit unterschiedlichen Methoden unter Beteiligung der betroffenen Akteure und Akteurinnen (Staatliches Schulamt, Schul- und Sportamt, Sozial- und Jugend- behörde, Stabsstelle Projektcontrolling, Stadtjugendausschuss e. V., Elternbeiratsvertretung der Grundschulen und Kindergärten, Amt für Stadtentwicklung, Personalamt, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadtkämmerei, Beirat für Menschen mit Behinderungen, geschäftsführende Schulleitungen) wichtige Parameter für mögliche zukünftige Modelle der Schulkindbetreuung erarbeitet.

Das Ergebnis, die Rahmenkonzeption und Förderrichtlinie Ganztagsangebote für Grundschulkinder, die am 19. November 2013 im Gemeinderat verabschiedet wurde, sieht vor, den Ganztagsschulbetrieb kommunal zu unterstützen. Dabei bringt im Rahmen eines gemeinsamen Ganztagsschulkonzeptes ein Kooperationspartner Erziehungspersonal mit ein, so dass Bildung, Betreuung und Erziehung verzahnt, eine Abdeckung von 7:30 Uhr bis 17 Uhr bzw. 17:30 Uhr inklusive Ferienbetreuung an sieben Wochen der Schulferien gewährleistet werden, um so einen hortähnlichen Rahmen zu schaffen, der den Betreuungsbedarf der Familien verlässlich abdeckt.

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung finden fortlaufend Abstimmungsgespräche mit Hortträgern, dem Schul- und Sportamt und den Einrichtungen statt, um Stadtteile mit Betreuungsengpässen zu ermitteln und Lösungsstrategien zu entwickeln.

Der gesetzliche Auftrag der Kommune zur Bereitstellung eines Betreuungsangebotes ist mit einem Ganztagsschulangebot erfüllt. Grundsätzlich wird aber sozialraumorientiert unter Einbindung der beteiligten Akteurinnen und Akteure vor Ort und Einbeziehung der Mög- lichkeiten und des bisherigen Angebotes geplant.

siehe Anlage 1 (konkrete Stadtteile)

Anlage_1

4. Wie viele der in Karlsruhe vorhandenen Horte sollen in den nächsten Jahren geschlossen werden? Welche Stadtteile sind davon betroffen?

siehe Anlage 2

Anlage_2_Veraenderung_Horte_Stand_April_2015

Stellungnahme_TOP_17-Hortsituation_001 Stellungnahme_TOP_17-Hortsituation_002