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Stellungnahme Stadt Karlsruhe: Abschiebung abgelehnter Asylbewerber

Mai 11, 2015

Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zur Anfrage der Stadträte Marc Bernhard und Dr. Paul Schmidt zur  Abschiebung abgelehnter Asylbewerber

Da die Stadt Karlsruhe nur teilweise zuständig ist, haben wir das Regierungspräsidium Karlsruhe in die Beantwortung der Fragen eingebunden.

1. Wie viele abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber gibt es in Karlsruhe?

Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Karlsruhe, Ausländerbehörde, sind derzeit 129 abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber registriert. Die Fallzahl schreibt sich ständig fort und ist abhängig von der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Anzahl vollzogener Abschiebungen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe und der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aufgrund einer Eheschließung oder aus sonsti- gen humanitären Gründen.

2. Wie viele Personen, die keine Aufenthaltsberechtigung in Deutschland haben, sind regelmäßig auf Karlsruher Gemarkung anzutreffen?

Der Fragestellung mit der Begrifflichkeit Aufenthaltsberechtigung legen wir zugrunde, dass damit eine Aufenthaltserlaubnis gemeint ist. Derzeit befinden sich 228 geduldete Personen (ohne Aufenthaltserlaubnis) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Karlsruhe, Ausländerbehörde. Der Personenkreis setzt sich insbesondere zusammen aus abgelehnten Asylsuchenden, unerlaubt Eingereisten und Personen, die Ihre Aufenthaltserlaubnis verloren haben, ohne dass ausreisepflichtige Maßnahmen möglich sind (Krankheit, Identitätsklärungen bzw. Passbeschaffungsmaßnahmen). Unbeschadet davon können aber durchaus Personen mit Duldung auf Karlsruher Gemarkung angetroffen werden, welche außerhalb von Karlsruhe wohnen, aber in Karlsruhe arbeiten.

3. Wie viele Angehörige der beiden oben genannten Gruppen erhalten finanzielle Zuwendungen von der Stadt?

Momentan beziehen 152 Personen mit Duldung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

4. Wie viele Unterkünfte sind derzeit in Karlsruhe mit den o. Personen belegt?

In Karlsruhe gibt es vier städtische Unterkünfte mit einer Aufnahmekapazität von 220 Personen. Die Belegung erfolgt mit Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern, Kontingentflüchtlingen, unerlaubt eingereisten Personen und abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Die Aufnahme erfolgt durch die Stadt Karlsruhe in ihrer Funktion als untere Eingliederungsbehörde.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), betreibt in Karlsruhe Unterkünfte zur vorübergehenden Unterbringung abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber (Durlacher Allee 100, Herrmann-Leichtlin-Straße 13, Felsstraße 2-4 und Delawarestraße 8). In den sonstigen Unterkünften der LEA im Stadtgebiet Karlsruhe (z.B. Sophienstraße und Memelerstraße) sind überwiegend Asylsuchende (vor Asyl- Antragstellung) untergebracht.

(Regierungspräsidium Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung)

5. Wie viele dieser Personen sind auf Kosten der Stadt untergebracht?

Die Unterbringung durch die Koordinierungsstelle für Aussiedler und Flüchtlinge Karlsruhe geht überwiegend zu Lasten der Stadt Karlsruhe; nur wenige Personen können eigene finanzielle Mittel heranziehen. Die Unterbringung durch die LEA wird durch das Land Baden-Württemberg finanziert. (Regierungspräsidium Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung)

6. Welche Kosten entstehen der Stadt dadurch derzeit pro Monat (März 2015); wie hoch waren diese Kosten im März 2014, wie hoch insgesamt im Jahr 2014?

Im März 2014 betrug der Aufwand 93.000,-€, im März 2015 87.000,-€, für das gesamte Jahr 2014 betrugen die Ausgaben 1.070.000,-€.

7. Plant die Stadt, einen Teil dieser Personen abschieben zu lassen; wenn ja, wie viele Personen in welchem Zeitraum?

Die Stadt Karlsruhe, Ausländerbehörde, ist für Abschiebungen nicht zuständig. -siehe Antwort zu Frage 8 –

8. Wer ist dafür verantwortlich, die Abschiebung der o. Personen zu veranlassen?

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist für die Rückführung abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber landesweit zuständig. Nach Ablehnung des Asylantrags ist die betroffene Person vollziehbar ausreisepflichtig und eine Rückführung somit grundsätzlich möglich. Da den Betroffenen der Rechtsweg offen steht, Petitionen eingelegt und Härtefallanträge gestellt werden können, was zu Verzögerungen in der Rückführung führen kann, ist die Benennung eines konkreten Zeitraumes nicht möglich.

(Regierungspräsidium Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung)

9. Werden der Stadt durch die Abschiebungen Kosten entstehen; wenn ja, in welcher Höhe?

Die Kosten der Rückführungen werden durch das Land Baden-Württemberg getragen. (Regierungspräsidium Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung)

10. Aus welchen städtischen Budgets werden die g. Kosten beglichen?

Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz handelt es sich um Transferleistungen.

Download: Stellungnahme_TOP_18 Asyl