• 13. Oktober 2024 18:28

Aufkommensneutralität der neuen Grundsteuer

Apr 4, 2023

Stellungnahme der Stadt zu unserer Anfrage zur Aufkommensneutralität der neuen Grundsteuer

1. Gibt es Überlegungen zur Anpassung der Hebesätze zur neuen Grundsteuer in Karlsruhe und wie sehen diese aus? Wie ist der Zeitplan?

Die Kalkulationen der neuen Hebesätze können erst erfolgen, sobald eine ausreichende Anzahl an neuen Grundsteuermessbescheiden nach neuem Recht vorliegen.

Eine sichere Kalkulation ist nach aktueller Planung durch die Finanzbehörden frühestens Anfang 2024 möglich.

2. Haben die Karlsruher Finanzämter genug Personal, um die Rückmeldungen der Steuerpflichtigen so zügig zu bearbeiten, dass die nötigen Anpassungen rechtzeitig berechnet werden können?

Wir gehen davon aus, dass den Finanzämtern ausreichende Personalkapazitäten zur Verfügung gestellt wurden, um diese Aufgabe in dem vorgegebenen Zeitrahmen bewältigen zu können.

3. Wie viele grundsteuerpflichtige wirtschaftliche Einheiten sind in Karlsruhe insgesamt vorhanden und für wie viele von diesen sind von den beiden Finanzämtern KA-Stadt und KA-Durlach bereits Grundsteuerwerte festgestellt worden?

In Karlsruhe sind ca. 107.000 grundsteuerpflichtige Objekte vorhanden.

Aktuell liegen ausschließlich vom Finanzamt Karlsruhe-Stadt ca. 1.200 Grundsteuermessbescheide nach neuem Recht vor.

Das Finanzamt Karlsruhe-Stadt ist eines von wenigen Pilot-Finanzämter in Baden-Württemberg, die bereits derartige Bescheide verschicken. Alle anderen Finanzämter starten zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Versand der neuen Messbescheide.

4. Wie will die Stadtverwaltung eine zeitnahe Feststellung der Grundsteuerwerte sicherstellen, damit genügend Zeit bleibt, die Hebesätze anzupassen?

Die Stadt Karlsruhe hat mit der rechtzeitigen Veröffentlichung der Bodenrichtwerte 2022 die ihr zur Verfügung stehenden notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit die Steuerpflichtigen die Grundsteuerwerterklärung abgeben können.

Der Fachabteilung der Stadtkämmerei wurden aktuell für die Aufgabenerfüllung zusätzliche Projektstellen bewilligt, die nunmehr zu besetzen sind. Nach einer fachlichen Einarbeitungsphase werden die Abstimmungen mit den zuständigen Finanzbehörden intensiviert. Hierüber werden die städtischen Gremien fortlaufend informiert werden.

5. Auf welcher Basis soll der Faktor für die Anpassung der Hebesätze in Karlsruhe ermittelt werden?

Grundlage für die Kalkulation der neuen Hebesätze bilden die neuen Grundsteuermessbeträge im Verhältnis zu Gesamtsteueraufkommen zum Zeitpunkt der Kalkulation. Anhand dieser Kalkulation wird die Verwaltung darstellen, welche Hebesätze anzusetzen sind, um das bisherige Gesamtsteuervolumen zu erreichen. Diese Berechnung ist Grundlage für die erforderliche Beschlussfassung der neuen Hebesätze ab dem 01.01.2025 durch den Gemeinderat.

6. Soll für jeden einzelnen Grundsteuerzahler ein Vorher-Nachher-Vergleich der Grundsteuerlast errechnet werden oder nur ein Vorher-Nachher-Vergleich des gesamten Grundsteueraufkommens der Stadt, oder was ist stattdessen geplant?

Aufgrund der Vielzahl von grundsteuerpflichtigen Objekten ist ein Vorher-Nachher-Vergleich für jeden einzelnen Grundsteuerzahler nicht möglich. Für die Beratungen zu den zukünftigen Hebesätzen werden exemplarisch für einige typisierte Steuerobjekte Vorher-Nachher Vergleiche erstellt.

7. Welche Zeitpunkte werden herangezogen, falls ein Vorher-Nachher-Vergleich geplant ist?

Für den Vergleich werden die zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Verhältnisse mit den neuen möglichen Hebesätzen zugrunde gelegt.

8. Welche Möglichkeiten gibt es für die Stadt, soziale Härten abzuschwächen, denen einkommensschwache Eigenheimbesitzer durch deutliche Steuererhöhungen ausgesetzt sein können?

Möglichkeiten um soziale Härten abzuschwächen, sind wenn nur im Rahmen der sozialgesetzlichen Regelungen vorhanden. Eine Ausgleichsmöglichkeiten eventueller sozialer Härten sieht das Grundsteuerrecht explizit nicht vor.