• 28. März 2024 22:29

Insekten in den Speisen

Apr 2, 2023

Antrag

Thema: Insekten in den Speisen der Schulen, Kindergärten und Kantinen

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung,

1. zu prüfen, ob an Schulen, Kindergärten und in den Kantinen der Stadt und ihrer Gesellschaften in den Lebensmitteln und der Mittagsverpflegung Insekten enthalten sind oder ob dies vorgesehen ist

2. falls Insekten bereits enthalten sind oder dies vorgesehen ist, zu prüfen, ob von diesen Produkten Gefahren für die Esser, besonders für Allergiker ausgehen

3. falls Insekten bereits enthalten sind oder dies vorgesehen ist, alle derartigen Lebensmittel deutlich zu kennzeichnen, damit die Nutzer eine aufgeklärte Entscheidung treffen können.

4. bei künftigen Ausschreibungen den Bieter zu verpflichten, die Verwendung von Insekten (spezifizierende Beschreibung) explizit anzugeben

Sachverhalt/Begründung

In der EU dürfen Insekten bei der Herstellung von Lebensmitteln verarbeitet werden. Seit 2021 der Mehlkäfer und die Wanderheuschrecke, 2022 dann Hausgrillen und ab diesem Jahr der Getreideschimmelkäfer. Was folgt nächstes Jahr?

Insekten können in vielen Lebensmitteln enthalten sein, egal ob Müsliriegel, Brot und Brötchen, Fleischersatzprodukten, Gerichten auf Getreide- oder Teigwarenbasis, Kaugummis und Schokolade. Ihre Verwendung muss deklariert werden. Doch spätestens bei Brot und Brötchen ist das nicht einfach nachvollziehbar. Und bei gekochten Speisen wie der Mittagsverpflegung ist keine Verpackung mehr vorhanden.

Es gibt viele Menschen in unserem Kulturkreis, die die Verwendung von Insekten in Lebensmitteln ablehnen und für Allergiker gegen Schalentiere können sie auch eine Gefahr darstellen.

Gerade für die entsprechenden Allergiker ist es wichtig, Insekten möglichst nicht zu essen. Daher muss die Verwendung in Kindergärten, Schulen und Kantinen deutlich gekennzeichnet werden. Auch die übrigen Konsumenten der Verpflegung haben ein Recht, ausreichend informiert zu werden, damit sie eine bewusste Entscheidung treffen können.