• 27. April 2024 15:08

Unbegrenzte Drosselung der Stromversorgung

Mrz 14, 2023

… und Anschlusspflicht für Wallboxen und PV-Anlagen.

Im Zuge der sogenannten Energiewende sollen nach dem Willen der Bundesregierung Millionen Verbraucher neue Wärmepumpen und E-Autos kaufen.

Die Bundesregierung will nun aber den Netzbetreibern erlauben, in Engpass-Situationen die Stromversorgung von Wärmepumpen, privaten E-Autos und Batteriespeichern zu drosseln – und zwar zeitlich unbegrenzt. Ein Verbändebündnis aus Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), Bundesverband Wärmepumpen (bwp), Verband der Automobilindustrie (VDA) und Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert dies in einem offenen Brief an die Behörde als überzogen und einseitig. Denn das würde erhebliche Einschränkungen für die Verbraucher mit sich bringen.

Zudem sollen Netzbetreiber, die mit der Erlaubnis zur Steuerung des Stromverbrauchs ausgestattet sind, künftig verpflichtet werden, Wallboxen und private PV-Anlagen unverzüglich ans Netz anzuschließen. Der jeweilige Netzbetreiber dürfte den Anschluss nicht mehr mit dem Argument einer möglichen Überlastung der Leitungen ablehnen oder hinauszögern.

Daher haben wir folgende Anfrage an die Stadt gestellt:

1. a) Welche Auswirkungen auf die Karlsruher Bürger und Betriebe haben die von der Bundesregierung geplanten Änderungen zur Ermöglichung der unbegrenzten Drosselung der Stromversorgung, unter anderem von Wallboxen, Batteriespeichern und Wärmepumpen?

b) Unter welchen Umständen werden die Stadtwerke Karlsruhe die Stromversorgung von Wallboxen, von Batteriespeichern oder von Wärmepumpen drosseln oder temporär einstellen?

c) Zu welchen Uhrzeiten und für welche Zeiträume sind diese Drosselungen bzw. Abschaltungen zu erwarten?

d) Werden derartige Maßnahmen immer oder in der Regel oder manchmal oder nie angekündigt werden?

e) Werden Betriebe und private Verbraucher unterschiedlich davon betroffen sein? Wenn ja, inwiefern und weshalb?

f) Werden alle Kunden im Netzgebet der Karlsruher Stadtwerke gleichermaßen betroffen sein, oder gibt es Unterschiede? Wovon hängen diese Unterschiede ab? Gibt es Unterschiede, die davon abhängen, bei welchem Stromanbieter der jeweilige Versorgungsvertrag abgeschlossen ist? Wenn ja, worin bestehen diese Unterschiede und wodurch sind sie begründet?

2. a) Welche Auswirkungen hat die von der Bundesregierung geplante Anschlusspflicht von Wallboxen und PV-Anlagen?

b) Bisher wurden Einschränkungen oder Verzögerungen beim Einrichten eines höheren maximal möglichen Stromes (entsprechend höherer maximaler Leistung) für den einzelnen Stromanschluss mit physikalischen Gegebenheiten wie dem begrenzenden Querschnitt der den Anschluss versorgenden Stromanschlussleitung oder mit begrenzenden Leitungsquerschnitten in der Stromversorgung der jeweiligen Straße oder des jeweiligen Viertels oder begrenzenden Eigenschaften der dazugehörigen Infrastruktur, wie z. B. Mittel- und Niederspannungstransformatoren und dergleichen begründet. Wird es durch die geplante Anschlusspflicht nun erforderlich, all diese Komponenten durch leistungsfähigere auszutauschen, wenn ein entsprechender Antrag für einen leistungsfähigeren Stromanschluss gestellt wird?

c) Wie ist der zu erwartende zeitliche Rahmen für diese Austauschmaßnahmen? In welcher Zeit müssen die Stadtwerke dem einzelnen Antrag zur Erhöhung der Leistung eines Stromanschlusses nachkommen?

d) Welche zusätzlichen Kosten sind dementsprechend durch die geplante Anschlusspflicht zu erwarten? Wer hat diese Kosten zu tragen? Wie und über welchen Zeitraum werden sie an die Kunden weiterverrechnet?

Wir sind auf die Auskunft der Stadt gespannt.

Quelle:

https://www.welt.de/wirtschaft/plus244001017/Stromdrosselung-Abschalt-Angst-um-E-Auto-und-Waermepumpe.html vom 27.02.2023

https://www.windkraft-journal.de/2023/02/27/bundesnetzagentur-will-ueber-smart-zaehler-verbraucher-abschalten-und-solarstrom-und-powerstation-abschoepfen-lassen/185072 vom 27.02.2023