• 25. April 2024 7:51

Antrag: Bewertung der Zuschüsse im Kulturbereich hinsichtlich ihrer Effizienz

Nov 15, 2019

Die Stadt Karlsruhe erstellt ein jährliches Benchmarking zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres, der von ihr gewährten Zuschüsse an kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen.
Dabei sind mindestens neben der Zuschusshöhe der Stadt ebenso die Zuschüsse Dritter (Spenden / Sponsoring) als Zahlenmaterial bereitzustellen und der Nutzung der jeweiligen Kulturein-richtung / der Veranstaltung (Besucherzahlen, Eintrittsgelder) gegenüberzustellen.
Anhand von Kennziffern wie z.B.
• Anteil des städtischen Zuschusses an den gesamten Zuschüssen für eine Kultureinrichtung
• Höhe des städtischen Zuschusses je Besucher
lässt sich somit die Effizienz von Zuschüssen im Kulturbereich und die Verankerung / Akzeptanz der einzelnen Einrichtung / Veranstaltung in der Bevölkerung beurteilen.
Das Dezernat 2 ist aufgefordert, dies um weitere Kennziffern anzureichern und diese unterei-nander zu gewichten, so dass insgesamt eine qualitative Rangreihenfolge der städtischen Zu-schüsse hinsichtlich ihrer Effizienz (Wirksamkeit) ermöglicht wird.
Die Zahlen sind zu veröffentlichen.
Eine Bewertung künstlerischer Aspekte bleibt dabei außen vor.


Sachverhalt/Begründung:
Die Stadt Karlsruhe zahlt jedes Jahr Zuschüsse in erheblicher Höhe an eine Vielzahl von Institutionen aus dem Kulturbereich sowie zu kulturellen Einzelveranstaltungen.
Um die Erkenntnislage für eine zukünftige, ggf. zu optimierende Zuschussvergabe zu verbessern, ist Transparenz notwendig.

Stellungnahme der Stadt:

Das Kulturamt erhebt jährlich die im Antrag genannten Kennzahlen. Eine Veröffentlichung aller Zahlen ist angesichts der großen Anzahl nicht leistbar und angesichts der großen Unterschied-lichkeit und Vielfalt der geförderten Institutionen und Projekte auch nicht aussagekräftig. Eine Bewertung von Kunst und Kultur unter Absehung des Inhalts und der künstlerischen Aspekte ist zudem nicht möglich. Der Jahresbericht 2019 des Kulturamtes, der im Mitte 2020 erscheint, wird aber um einige exemplarische Kennzahlen zur institutionellen Förderung erweitert.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten.

Ausführliche Erläuterung
Jährlich legt das Kulturamt mit seinen Abteilungen einen Jahresbericht vor, dem die wesentlichen Zahlen zu entnehmen sind und der im Kulturausschuss diskutiert und auf der städtischen Kultur-Website veröffentlicht wird. Der Jahresbericht 2019, dessen Vor-lage Mitte 2020 vorgesehen ist, wird um Angaben zur institutionellen Förderung erwei-tert. Zum Erscheinungsdatum liegen jedoch noch nicht die Kennzahlen des Berichtsjahrs vor, sondern die des Jahres zuvor, 2018. Mit der Vorlage des erweiterten Jahresberichts wird dem zentralen Anliegen der Antragsteller entsprochen.
In Karlsruhe erhalten rund 70 Institutionen eine institutionelle Förderung auf der Grundlage gemeinderätlicher Beschlüsse. Die Mittelbewilligung erfolgt auf Antrag der jeweiligen Institution durch Zuwendungsbescheid. Bestandteil des Bescheides sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Stadt Karlsruhe zur institutio-nellen Förderung (ANBestKA-I). Gemäß Ziffer 6.1 der ANBestKA-I ist die Verwendung der Zuwendung innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Haushalts- oder Wirt-schaftsjahres der Bewilligungsstelle nachzuweisen (Verwendungsnachweis), sofern nicht im Zuwendungsbescheid eine andere Frist bestimmt ist.
Mit dem Verwendungsnachweis werden zahlreiche Kennzahlen erhoben, die alle im Antrag gewünschten Angaben und darüber hinausgehende Kennziffern enthalten. Die-se Daten liegen in der Regel zum 30.09. des Folgejahres vor; eine Veröffentlichung zum jeweiligen Ende des Veranstaltungsjahrs ist daher nicht möglich. Die Allgemeinen Ne-benbestimmungen sowie die Formulare für die Verwendungsnachweise sind mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt und auf der Website des Kulturamts/Kulturbüros veröffentlicht. In den Jahresbericht des Kulturamtes werden, wie dargestellt, die wich-tigsten Kennzahlen aufgenommen.
Hinzu kommen mehrere hundert Projektförderungen pro Jahr, die auf der Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen „Richtlinien Projektförderung“ mit Bewilligungs-bescheid gewährt werden. Bestandteil dieses Bescheides sind die Allgemeinen Neben-bestimmungen für Zuwendungen der Stadt Karlsruhe zur Projektförderung (ANBestKA-P). Gemäß Ziffer 6.1 der ANBestKA-P ist die Verwendung der Zuwendung innerhalb von vier Monaten nach Durchführung des Vorhabens nachzuweisen (Verwendungsnachweis), sofern nicht im Zuwendungsbescheid eine andere Frist bestimmt ist. Auch diese Formulare sind mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt und auf der Kultur-Website veröffentlicht. Die Veröffentlichung von einzelnen Kennzahlen aus dem Bereich Projektförderung wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, den die Stadtverwaltung nicht leisten kann.
Aus den Kennzahlen eine Rangreihenfolge der Kultureinrichtungen und Veran-staltungen ableiten zu wollen, entspricht nicht den Zielen der Kulturpolitik der Stadt Karlsruhe, wie sie im Kulturkonzept 2025 beschlossen und mit jeder Verabschiedung des Doppelhaushalts seither bestätigt wurden. Die Erstellung einer Rangfolge wider-spricht den nicht vergleichbaren Aufträgen der einzelnen Kultureinrichtungen. Eine Bewertung der Wirkungen von Kunst und Kultur unter Absehung von inhaltlichen Aspekten ist nicht möglich und widerspricht den Prinzipien öffentlicher Kulturförderung. Kunst und Kultur wollen und sollen nicht nur unterhalten und die Erwartungen der Bevölkerung bestätigen. Sie wollen und müssen – wie sie das zu allen Zeiten getan haben – immer auch Neues und Unvertrautes schaffen, dessen Wirksamkeit sich nicht über Effizienzkriterien messen lässt.