Alle Fragen beziehen sich auf das Jahr 2017 (möglichst 1.1.-31.12.).
Zum Vergleich bitten wir zusätzlich um die entsprechenden Angaben für das Jahr 2016 (1.1.-31.12.):
- Wie viele Personen sind in Karlsruhe mit der Nachprüfung des Alters sog. unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge beauftragt? Welchen Organisationen gehören diese Personen an?
- Wie viele Personen beraten angeblich minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Karlsruhe darin, wie sie am besten als minderjährige unbegleitete Flüchtlinge anerkannt werden? Welchen Organisationen gehören diese Personen an?
- Welche Methoden werden in Karlsruhe angewendet, um das Alter von angeblich minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen festzustellen (LEA/Stadtverwaltung/weitere Institutionen)?
- Wie und durch wen wird das im ersten Schritt (vergl. 1.) festgestellte Alter der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge kontrolliert?
- Wie wird überprüft, ob die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge Verbrechen begangen oder IS-Kontakte haben und daher ggf. als gefährlich bzw. als Gefährder einzustufen sind? (Wäre das in Freiburg geschehen, hätte man den Tod der Studentin verhindern können.)
- Wie werden die als minderjährig eingestuften unbegleiteten Flüchtlinge in Karlsruhe untergebracht? Wie hoch sind die Kosten, die der Bund, das Land und die Stadt dafür jeweils zu tragen haben?
- Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge sind insgesamt in Karlsruhe untergebracht? Wie viele werden darüber hinaus von der Stadt Karlsruhe betreut, obgleich sie außerhalb von Karlsruhe untergebracht sind?
- Wie viele von ihnen kommen in spezielle, institutionell betriebene Wohnheime bzw. Wohngemeinschaften? Wer sind die Institutionen, die diese Art der Unterbringung anbieten? Wie viele Personen sind jeweils pro Einrichtung untergebracht?
- Wie viele von ihnen kommen zu privaten Pflegefamilien? Welches Entgelt erhalten diese Pflegefamilien für die Aufnahme und Betreuung eines als minderjährig eingestuften unbegleiteten Flüchtlings?
- Wie wird die in 8. und 9. angesprochene Unterbringung abgerechnet? Findet diese Abrechnung direkt statt oder wie in Freiburg durch Organisationen vermittelt? Wie werden die Abrechnungen kontrolliert?
- Wie, wie oft und durch wen wird die Kontrolle der Unterbringung der als minderjährig eingestuften unbegleiteten Flüchtlinge durchgeführt? Wie häufig kommt es dabei in Karlsruhe zu Beanstandungen?
- Finden regelmäßige Gespräche des Jugendamtes mit allen minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen statt? Wenn ja, wie häufig? Wenn nein, weshalb nicht?
- Wie viele (oder welcher Anteil) der in Karlsruhe untergebrachten minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge sind polizeilich auffällig? Wie verhält sich dies bei den durch die Stadt Karlsruhe betreuten, jedoch nicht in Karlsruhe selbst untergebrachten minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen?
- Welche Organisationen und/oder Institutionen beraten die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge in rechtlichen Fragen? Wie viele Personen kommen dabei in Karlsruhe zu Einsatz?
- Was passiert, wenn den Pflegeeltern, den betreuenden Organisationen und/oder den Behörden durch aktuelle Entwicklungen klar wird, dass ein angeblich minderjähriger unbegleiteter Flüchtling in Wirklichkeit nicht minderjährig ist? Sind sie jeweils verpflichtet, dem Jugendamt oder einem anderen Amt (welchem?) zu melden, dass der betroffene Schützling gar nicht minderjährig ist? Sind die Mitarbeiter der deutschen Ämter verpflichtet, so eine Meldung weiterzugeben? Welche Konsequenzen hat das dann? Was passiert mit den zu Unrecht gezahlten Geldern? Wird der Flüchtling selbst, werden seine Pflegeeltern in Regress genommen?
Sachverhalt / Begründung:
Der gute und richtige Schutz von Minderjährigen darf nicht dazu missbraucht werden, unser Aufenthaltsgesetz zu umgehen.
Gegenüber dem ersten Halbjahr 2015 hat sich die Zahl der „unbegleiteten Jugendlichen“, die einen Asylantrag in Deutschland stellen, vervielfacht. Viele von ihnen haben in ihren Papieren dasselbe Geburtsdatum oder nicht nachprüfbare Altersangaben.
Bei dem mutmaßlichen Mörder Hussein K., der in Freiburg eine 19-jährige Studentin vergewaltigt und getötet haben soll, wurde durch seinen Vater das tatsächliche Geburtsdatum, der 29.01.1984, bekannt. Hussein K., der in Griechenland bereits der schweren Körperverletzung einer Frau überführt worden war und danach in Deutschland als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling aufgenommen wurde, wird in Wirklichkeit am 29.01.2018 34 Jahre alt. (Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/article171388225/Vater-nennt-am-Telefon-das-Alter-von-Hussein-K.html)
Die in Deutschland lebenden afghanischen Pflegeeltern hatten ihm und einem weiteren angeblich minderjährigen unbegleiteten Flüchtling eine eigene Wohnung zur Verfügung gestellt und ihn mit Geld versorgt, womit er sich nach eigenen Angaben Drogen kaufte. (Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mord-prozess-in-freiburg-was-der-pflegevater-von-hussein-k-als-zeuge-aussagt-a-1173316.html)
Nach den Aussagen der Pflegeeltern von Hussein K. in dessen Gerichtsverhandlung sind diese offensichtlich ihrer Aufsichtspflicht gegenüber ihm als einem vermeintlich Minderjährigen bei Weitem nicht ausreichend nachgekommen.
In der Gerichtsverhandlung bezeichnete der Pflegevater – ein promovierter Kinderarzt – Hussein K. als „erwachsenen Mann“. Ihm war also klar, wie wohl auch den meisten anderen Beteiligten, dass dieser minderjährige unbegleitete Flüchtling in Wirklichkeit gar nicht minderjährig ist. Dennoch haben seine Frau und er als seine Pflegeeltern weiterhin das Geld eingesteckt und geschwiegen.
Inzwischen wurde publik, dass Hussein K. ohne behördliche Genehmigung dort untergebracht war, nur auf Vermittlung der privaten Jugendhilfeorganisation „Wiese“ mit Sitz in Freiburg. Wiese hat mit den Behörden falsch abgerechnet und steht inzwischen selbst im Zentrum von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. (https://www.welt.de/vermischtes/article170773089/Justiz-ermittelt-gegen-Jugendhelfer-von-Hussein-K.html)
Es ist unstrittig, dass wir in Deutschland – und auch hier in Karlsruhe – alles tun müssen, damit sich ein Fall Hussein K. nicht wiederholt. Um sicherzustellen, dass alles hierzu Erforderliche getan wird, bitten wir um die Beantwortung unserer Fragen.
Unterzeichnet von:
Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt