Die Verwaltung nimmt zur Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt Stellung:
1. Wird bei den anstehenden Planungsentscheidungen davon ausgegangen, dass genügend Radfahrer eine Streckenführung des Radschnellwegs 13 (Karlsruhe-Rastatt) über die Pulverhausstraße annehmen?
Voraussetzung für Planung und Bau einer Radschnellverbindung ist, dass die Potenzialanalyse ein Potenzial von mindestens 2.000 Radfahrten pro Tag ergeben hat. Dies ist für die Radschnellverbindung Karlsruhe – Rastatt der Fall. Die an der Planung beteiligten Körperschaften gehen davon aus, dass dieser Wert erreicht wird.
2. Auf wie hoch wird der Flächenverbrauch an straßenbegleitendem Grün in der Pulverhausstraße durch eine dortige Realisierung von RS13 berechnet?
Der genaue Flächenverbrauch an straßenbegleitendem Grün durch die Radschnellverbindung kann erst im Rahmen der Detailplanung ermittelt werden.
3. Wie soll eine separate Führung von Fußgängern und Radfahrern, insbesondere auf und unter den vorhandenen Brücken, erfolgen, wenn die dortigen Wegequerschnitte für normale Radwege ausgelegt sind?
Bei der Planung von Radschnellverbindungen kann an Zwangspunkten von den Maßen der Musterquerschnitte abgewichen werden.
4. Wie viel Wald wird bei einer Realisierung z. B. der Achse 1010 bei RS13 bzw. der Nummern 3 (Försterpfad) bzw. 4a/3b entlang der Kleingärten am Bahndamm bei RS10 (Karlsruhe- Ettlingen) entfallen? Müssen bei 4a/3b Kleingärten aufgegeben werden? Wenn ja, wie viele? Wie groß ist die jeweils erforderliche verbrauchte Fläche?
Der genaue Entfall an Waldfläche durch die Radschnellverbindung kann erst im Rahmen der Detailplanung ermittelt werden.
Der genaue Flächenverbrauch im Bereich der Kleingärten durch die Radschnellverbindung kann erst im Rahmen der Detailplanung ermittelt werden. Betroffen wären voraussichtlich städtische Kleingärten (Variante 3) oder der Eisenbahnlandwirtschaft (Variante 4 und 3b). Die Vertretungen der Kleingärtner*innen sind zu den Projektbegleitkreisen eingeladen. Wie mit einem möglichen Flächenverlust umgegangen wird, ist noch zu klären. Vorlage Nr.: 2023/0105 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Gremium Termin TOP Gemeinderat 28.02.2023 31 Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier
5. Wie viel zusätzliche Flächenversiegelung ist insgesamt durch die jeweiligen Planungsvarianten der RS 10 und 13 zu erwarten (in ha)?
Wie viel zusätzliche Fläche durch die Radschnellverbindungen versiegelt wird, kann erst im Rahmen der Detailplanung ermittelt werden.
6. Wie sind die Vorgaben für die Beleuchtung der Radschnellwege? Welche Auswirkungen auf Flora und Fauna sind dadurch zu unterstellen, welche für die angrenzende Nachbarschaft, welche für die Bürger insgesamt?
Die Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg sehen vor:
„Für Radschnellverbindungen ist innerhalb der geschlossenen Ortslage grundsätzlich eine ortsfeste Beleuchtung vorzusehen…. Außerhalb der geschlossenen Ortslage kann aus Gründen der Verkehrssicherheit oder der öffentlichen Sicherheit eine Beleuchtung an Problemstellen … erforderlich sein. Ist eine Beleuchtung erforderlich, so ist diese gemäß §21 Abs. 3 NatSchG insektenfreundlich auszugestalten“
Innerhalb der geschlossenen Ortslage werden die Radschnellverbindungen voraussichtlich entlang bestehender Straßen geführt, die bereits heute beleuchtet werden. Somit entstehen dadurch voraussichtlich keine zusätzlichen Lichtemissionen.
Außerhalb der geschlossenen Ortslage würde Beleuchtung nur an Problemstellen aus Gründen der Verkehrssicherheit eingesetzt. Die möglichen Auswirkungen auf Flora und Fauna werden im Einzelnen in der Detailplanung untersucht und entsprechend individuelle Maßnahmen besprochen.
Eine Beleuchtung des Radweges im Außenbereich wird zum Schutz von Insekten, nachtaktiven und nachts ruhebedürftiger Lebewesen (inkl. Menschen) aus Sicht des Umwelt- und Arbeitsschutzes, Fachbereich Ökologie, in Anlehnung an das Biodiversitätsstärkungsgesetz grundsätzlich abgelehnt.