• 24. April 2024 12:19

Personalauswahl verbessern

Feb 27, 2023

Mindestens zwei Kandidaten bei der Besetzung von Stellen im Personalausschuss und im Gemeinderat

Die Vorlagen an den Personalausschuss sind bezüglich des Verfahrens (Ausschreibung, Anzahl der Bewerber, Anzahl im Auswahlverfahren, Beteiligte am Verfahren und Verfahrensart) sehr ausführlich.

Doch was das Ergebnis des vorlaufenden Auswahlverfahrens der Ämter betrifft, unterscheiden sich die Vorlagen massiv. Verschiedene Ämter schildern das Auswahlverfahren und die Begründung für alle beteiligten Kandidaten ausführlich, andere nicht.  Eine Aussage, alle anderen Kandidaten außer dem Erstplatzierten seien nicht geeignet, kann ohne weitere Angaben nicht hingenommen werden.

Leider kommt es bisher nur in vereinzelten Fällen vor, dass den Mitgliedern des Personalausschusses tatsächlich zwei oder drei Kandidaten zur Auswahl vorgestellt werden.

Oftmals werden Kandidaten des Auswahlverfahrens, die die Eignung grundsätzlich erfüllen, schon vorher aus einer Entscheidung durch den Personalausschuss ausgeschlossen. 

Daher beantragen wird, dass dem Personalausschuss künftig immer mindestens zwei, besser drei die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllende Kandidaten, zusammen mit den Beurteilungen aus dem Verfahren, zur Auswahl vorgelegt werden müssen. In den Fällen, in denen der Gemeinderat die Entscheidung zu fällen hat, gibt der Personalausschuss in geheimer Abstimmung eine Empfehlung an den Gemeinderat ab, der dann mehrheitlich in geheimer Abstimmung entscheidet, wer von den verbliebenen Kandidaten die Stelle bekommt.