• 28. März 2024 20:45

Betrug bei Vaterschaftsanerkennungen?

Feb 2, 2023

Im Jahr 2017 war die Zahl der Scheinvaterschaften laut Bundesinnenministerium bereits auf 5.000 Verdachtsfälle gestiegen. Der Gesetzgeber etablierte 2017 im Bürgerlichen Gesetzbuch eine präventive Missbrauchskontrolle. Der Paragraf 1597a BGB Absatz 5 lautet: «Eine Anerkennung der Vaterschaft kann nicht missbräuchlich sein, wenn der Anerkennende der leibliche Vater des anzuerkennenden Kindes ist», heisst es da.

Dem Vernehmen nach hat aber auch diese Gesetzesnovelle das Problem nicht gelöst. Gerade erst im September 2022 sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann als Vorsitzender der Innenministerkonferenz, die Situation sei «höchst unbefriedigend», und schlug vor, baldmöglichst «eine Reform der Vaterschaftsanerkennungen umzusetzen».

In Zeiten knapper Kassen hat die Stadtverwaltung schon mehrere Sparvorschläge vorgelegt, die auf der Durchsetzung der Rechtmäßigkeit von Zahlungen, die durch die Stadt zu leisten sind, beruhen. Möglicherweise kann auch bei diesem Thema erfolgreich gespart werden.

Daher wird die Verwaltung um Auskunft darüber gebeten, wie viele Fälle von Sozialbetrug ihr in Verbindung mit der Anerkennung von Kindern von Asylberechtigten, Asylbewerbern und Geduldeten in Karlsruhe jeweils bekannt sind.

Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, derartige und ähnlich gelagerte Betrugsfälle zu erkennen um zu verhindern, dass die städtischen Kassen unrechtmäßig belastet werden?