Für den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Neckarwestheim II bis Mitte 2024
Da die für die innerdeutsche Verteilung nötigen Gleichspannungs-Hochspannungsleitungen mit den zugehörigen Konvertern erst noch gebaut bzw. fertiggestellt werden müssen, muss der in Baden-Württemberg fehlende Strom größtenteils aus dem umgebenden Ausland bezogen werden, wenn er nicht in Baden-Württemberg erzeugt wird.
Da unsere Nachbarländer aber derzeit eher selbst Strom importieren als welchen exportieren zu können, wäre die geplante Abschaltung von GKN II mit dem kaum ersetzbaren Wegfalle eines Drittels des in Baden-Württemberg erzeugten Stroms und mit einem Sechstel des in Baden-Württemberg verbrauchten Stroms verbunden. Ebenso würde die dringend für die Stabilisierung des Stromnetzes benötigte kapazitiv und induktiv stufbare Blindstromerzeugung von GKN II wegfallen. Das mit beiden Faktoren jeweils verbundene unzumutbare Risiko eines großflächigen Stromausfalls betrifft direkt die Karlsruher Bevölkerung. Es ist – insbesondere in der gegenwärtigen schwierigen Versorgungssituation – keineswegs akzeptabel.
Daher haben wir einen Antrag für den Gemeinderat eingereicht:
Der Karlsruher Gemeinderat spricht sich für den Weiterbetrieb des Blockes 2 des Kernkraftwerks Neckarwestheim über den 15.04.2022 hinaus bis zum 01.07.2024 aus.
Der Karlsruher Gemeinderat appelliert an die Bundes- und die Landesregierung, die gesetzlichen und regulatorischen Änderungen für den Weiterbetrieb des Kernkraftwerkes unverzüglich vorzunehmen.
Sachverhalt/Begründung
Wie man an den Daten des Statistischen Landesamtes (s. Tabelle) abliest, hat die Abschaltung des Kernkraftwerks Philippsburg 2 (KKP 2) am 31.12.2019 dazu geführt, dass die Versorgungslücke in Baden-Württemberg (B-W) um den regelmäßig von KKP 2 pro Jahr erzeugten Strom von 11 Millionen kWh zugenommen hat – auf mehr als die Hälfte des in B-W benötigten Stroms!
Eine weitere deutliche Abnahme steht mit der nun zum 15.04.2022 geplanten Abschaltung von Neckarwestheim II (GKN II) bevor.
Stromerzeugung und Stromabsatz in Baden-Württemberg mit und ohne KKP 2 – in Mill.kWh/Jahr Strom aus Strom aus Strom aus B-W gesamt: B-W gesamt: Versorgungs- Jahr KKP 2+GKN II KKP 2 GKN II Strom erzeugt Strom abgesetzt lücke 2018
20.697
ca. 10.700*
ca. 10.000*
43.717
55.484
11.767
2019
21.018
ca. 11.000*
ca. 10.000*
38.816
57.727
18.911
2020
11.113
0
11.113
26.322
55.459
29.137
2021
11.151
0
11.151
32.330
n.n.
n.n.
Planung 2024 0
0
0
<20.000?
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Quellen für 2018 bis 2021: generell: Statistisches Landesamt B-W, mit *: EnBW-Pressemitteilungen Da die für die innerdeutsche Verteilung nötigen Gleichspannungs-Hochspannungsleitungen mit den zugehörigen Konvertern erst noch gebaut bzw. fertiggestellt werden müssen, muss der in Baden-Württemberg fehlende Strom größtenteils aus dem umgebenden Ausland bezogen werden, wenn er nicht in Baden-Württemberg erzeugt wird.
Da unsere Nachbarländer aber derzeit eher selbst Strom importieren als welchen exportieren zu können, wäre die geplante Abschaltung von GKN II mit dem kaum ersetzbaren Wegfalle eines Drittels des in Baden-Württemberg erzeugten Stroms und mit einem Sechstel des in Baden-Württemberg verbrauchten Stroms verbunden. Ebenso würde die dringend für die Stabilisierung des Stromnetzes benötigte kapazitiv und induktiv stufbare Blindstromerzeugung von GKN II wegfallen. Das mit beiden Faktoren jeweils verbundene unzumutbare Risiko eines großflächigen Stromausfalls betrifft direkt die Karlsruher Bevölkerung. Es ist – insbesondere in der gegenwärtigen schwierigen Versorgungssituation – keineswegs akzeptabel.