• 28. März 2024 17:22

Aufkommensneutralität der neuen Grundsteuer?

Sep 28, 2022

Im Mai 2019 hat der damalige Finanzminister Olaf Scholz versprochen: „Die Kommunen werden ihre Hebesätze so anpassen, dass die Reform aufkommensneutral bleibt.“

Damit das niemand vergisst, verweisen wir auf das Bundesfinanzministerium, das auf seiner Webseite (1) folgenden Hinweis stehen hat:

Grundsteuerbescheid von Stadt oder Gemeinde

… Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.

Auch auf der Webseite der Landesregierung Baden-Württemberg (2) gibt es Hinweise zur Grundsteuererklärung:

Eigenes Modell für Grundsteuer B im Land

 Über die Höhe der Grundsteuer entscheiden die Kommunen maßgeblich mit, indem sie den Hebesatz festlegen. Die kommunalen Landesverbände haben sich zum Ziel der Aufkommensneutralität bekannt. Neu berechnet und festgesetzt werden die Hebesätze von den Kommunen, wenn die Finanzämter die neuen Steuermessbeträge weitestgehend erstellt und übermittelt haben.

Der AfD-Fraktion ist bekannt, daß die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 erhoben wird und die Neuberechnung und Neufestsetzung der Hebesätze erst 2024 durch die Kommunen erfolgen soll, wenn die Finanzämter die neuen Steuermessbeträge weitestgehend erstellt und übermittelt haben.

Aber Florian Köbler, Chef der Steuergewerkschaft, sagt in einem Artikel des Handelsblattes vom 02.09.2022: Er „sieht die Kommunen gefordert: „Dort müssten schon längst Hochrechnungen und Vorbereitungen getroffen werden, um die Hebesätze anzupassen. Ansonsten drohen zum Teil massive Grundsteuererhöhungen“. (3)

Beispiel Stuttgart:

„Belässt die Stadt Stuttgart den Hebesatz, was noch nicht klar ist, bei den derzeit geltenden 520 Prozent, würde der Eigentümer künftig mehr als 3000 Euro jährliche Grundsteuer zahlen – zehn Mal so viel wie derzeit.“

Daher sehen wir es als notwendig, unsere Anfrage bereits jetzt zu stellen. Auch betrifft diese Anfrage die Stadt Karlsruhe direkt.

Wir haben folgende Fragen an die Verwaltung gestellt:

  1. Gibt es bereits Überlegungen zur Anpassung der Hebesätze zur neuen Grundsteuer in Karlsruhe und wie sehen diese aus? Wie ist der Zeitplan?
  1. Haben die Karlsruher Finanzämter genug Personal, um die Rückmeldungen der Steuerpflichtigen so zügig zu bearbeiten, dass die nötigen Anpassungen rechtzeitig berechnet werden können?
  1. Wie viele grundsteuerpflichtige wirtschaftliche Einheiten sind in Karlsruhe insgesamt vorhanden und für wie viele von diesen sind von den beiden Finanzämtern KA-Stadt und KA-Durlach bereits Grundsteuerwerte festgestellt worden?
  1. Wie will die Stadtverwaltung eine zeitnahe Feststellung der Grundsteuerwerte sicherstellen, damit genügend Zeit bleibt, die Hebesätze anzupassen?
  1. Auf welcher Basis soll der Faktor für die Anpassung der Hebesätze in Karlsruhe ermittelt werden?
  1. Soll für jeden einzelnen Grundsteuerzahler ein Vorher-Nachher-Vergleich der Grundsteuerlast errechnet werden oder nur ein Vorher-Nachher-Vergleich des gesamten Grundsteueraufkommens der Stadt, oder was ist stattdessen geplant?
  1. Welche Zeitpunkte werden herangezogen, falls ein Vorher-Nachher-Vergleich geplant ist?
  1. Welche Möglichkeiten gibt es für die Stadt, soziale Härten abzuschwächen, denen einkommensschwache Eigenheimbesitzer durch deutliche Steuererhöhungen ausgesetzt sein können?

Quellen:

(1) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html 

(2) https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/wichtige-hinweise-zur-grundsteuererklaerung/

(3) https://nachrichten.handelsblatt.com/6afc85813118b153e4b76c01f637426d7657dcf772e7345ed16628e26c22de129fa453706d8d8394764bc3926e174abc028606930?utm_source=web-frontend&xing_share=news