Noch im Oktober hatten alle Fraktionen im Gemeinderat (GR) – außer AfD und KAL/DP – dafür gestimmt, dem Block 7 des Rheinhafendampfkraftwerks (RDK 7) ab Mitte 2023 die Betriebsgenehmigung zu entziehen.
Für die April-GR-Sitzung beantragte die AfD nun, der OB solle sich bei EnBW für den Weiterbetrieb des RDK 7 einsetzen, damit es auch künftig – wie bisher – bis zu 220 MW ins Fernwärmenetz einspeist und die Stadtwerke nicht das nun so knappe Erdgas zum Befeuern der eigenen Fernwärmekessel brauchen.
Die Verwaltungsantwort leugnete den Einsatz von RDK 7 für die Fernwärme-Erzeugung. Dass dieser im Herbst, Winter und Frühling fast so häufig vorkam wie der von RDK 8, konnten wir in der Sitzung mit Informationen sachkundiger Wähler belegen, sodass der OB die Beratung des Antrags um einen Monat verschob.
Die neue Verwaltungsantwort war dann so positiv, dass man sie als Befürwortung lesen konnte. Doch in der Mai-Sitzung zog der OB einen Brief der EnBW heraus und man erkannte, wie geschickt er das heikle Thema ausgesessen hatte: Wenige Tage zuvor war die EnBW in einer Stilllegungs-Auktion der Bundes-Netzagentur „erfolgreich“ gewesen und hatte RDK 7 damit im Voraus zum Mai 2024 zur Stilllegung angemeldet – ein Jahr später als ursprünglich geplant.
Es war die erste derartige Auktion, bei der sich nicht genug Stilllegungs-Willige gefunden hatten. – Wen wundert`s?