• 27. April 2024 5:42

AfD gegen Stilllegung von Rheinhafendampfkraftwerk Block 7

Okt 18, 2021
AfD-Antrag gegen den von der Stadtverwaltung geforderten Entzug der wasserrechtlichen Erlaubnis von RDK 7
Die AfD-Fraktion im Karlsruher Gemeinderat ist gegen den von der Stadt Karlsruhe beantragten Entzug der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Block 7 des Rheinhafendampfkraftwerks (RDK) im Jahr 2023 und hat für die Gemeinderatssitzung am Dienstag einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt.
„Seit 2014 sagen wir, dass wir nicht gleichzeitig aus Kernenergie und Kohlestrom aussteigen können. 2019 hatten wir daher einen Antrag auf Weiterbetrieb des Blocks 2 in Philippsburg (KKP 2) gestellt, der aber von allen anderen Gemeinderatsmitgliedern abgelehnt wurde“, erklärt Dr. Paul Schmidt, Vorsitzender der AfD-Gemeinderatsfraktion. Und weiter: „Jetzt, da KKP 1 und 2 mit zusammen 2470 MW Grundlast-Strom stillgelegt sind, braucht man sich nicht wundern, dass die Kohlekraftwerke in Baden-Württemberg von der Bundesnetzagentur als systemrelevant eingestuft und daher weiterbetrieben werden.“ Doch auch für diesen Weiterbetrieb brauche RDK 7 eine wasserrechtliche Erlaubnis, und die wolle ihm die Stadtverwaltung mit dem für Dienstag eingereichten Antrag ab Mitte 2023 entziehen, und das ohne sachlichen Grund.
Ein Blick auf die Liste der Bundesnetzagentur reicht aus, um festzustellen, dass von den zehn Kohlekraftwerksblöcken, die die EnBW in Baden-Württemberg stilllegen wollte, neun seit Jahren auf Anforderung der Bundesnetzagentur weiterbetrieben werden müssen, auch der Block 4S des RDK (3 Blöcke in Marbach, 2 in Walheim, 2 in Heilbronn, 1 in Altbach und 1 in Karlsruhe; lediglich das alte Heizkraftwerk in Stuttgart-Gaisburg durfte die EnBW stilllegen, weil es 2018 durch eine neuen Anlage ersetzt wurde). Damit sei klar, dass auch die Stilllegung von RDK 7 im Jahr 2023 von der Bundesnetzagentur verhindert werden wird; RDK 7 werde seine wasserrechtliche Erlaubnis also noch über viele Jahre hinweg benötigen, so die Karlsruher AfD-Fraktion.
Dr. Paul Schmidt fasst zusammen: „Die Sicherheit der Strom-Versorgung unserer Region darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden! Um unsere Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist die Bundesnetzagentur für die Stilllegung unserer Kraftwerke zuständig, nicht die Karlsruher Stadtverwaltung. Mögen die anderen Fraktionen diese Selbstüberschätzung des städtischen Umweltamts unterstützen – wir sind dagegen.“
Begründung des AfD-Änderungsantrags zu TOP 19 der GR-Sitzung am 19.10.2021
In Bezug auf RDK 7 führt die Verwaltungsvorlage selbst an zwei Stellen aus: „Über eine zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit möglicherweise notwendige Übernahme in die Netzreserve wird auf Bundesebene entschieden.“ Dies zeigt, dass die Forderung der Verwaltungsvorlage auf Befristung der wasserrechtlichen Erlaubnis für RDK 7 „auf maximal ein Jahr nach beantragter Stilllegung, also spätestens Mitte 2023“ unsinnig ist.
Hinzu kommt, dass noch gar keine Stilllegung beantragt ist. Die EnBW hat lediglich angekündigt, den Block RDK 7 spätestens Mitte des Jahres 2022 zur Stilllegung anzumelden, und damit für einen Zeitpunkt frühestens ein Jahr später. Zu welchem Datum diese Anmeldung erfolgen wird, ist also noch offen.
Wie lange der Betrieb nach der Anmeldung zur Stilllegung noch weitergeht, sieht man an RDK 4S (für dessen wasserrechtliche Erlaubnis die Verwaltungsvorlage ausdrücklich keine Befristung fordert): Die EnBW hatte bereits am 09.04.2016 die Betriebseinstellung von RDK 4S zum 09.04.2017 angezeigt, doch die Bundesnetzagentur hat RDK 4S seither mehrmals und zuletzt am 23.04.2020 als systemrelevant eingestuft und so den Weiterbetrieb der Anlage (in der Netzreserve) immer wieder genehmigt, derzeit bis 31.03.2023 (siehe angehängtes Genehmigungsschreiben).
Die Begründung dieser Genehmigung lässt kaum Zweifel daran, dass RDK 7 ebenfalls als systemrelevant eingestuft wird, sobald die EnBW die Betriebseinstellung anzeigt. Die Entnahme und Rückführung von Kühlwasser wird damit auch über 2023 hinaus erforderlich sein.
Damit ist klar: Die in der Verwaltungsvorlage geforderte Befristung der wasserrechtlichen Erlaubnis von RDK 7 bis Mitte 2023 ist nicht nur unsinnig und damit unzulässig, sie stellt auch die Sicherheit der Stromversorgung von Karlsruhe und der ganzen Region in Frage.
Hintergrund-Info
Nur zur Erinnerung: Im September 2019 hatte die AfD-Fraktion in einem Gemeinderatsantrag gefordert, man solle sich bei Land und Bund für den Weiterbetrieb des 1456 MW-Kernkraftwerks Philippsburg 2 einsetzen. Dem hatten damals alle anderen Gemeinderatsmitglieder widersprochen. Wäre KKP 2 heute noch am Netz, sähe die Frage der Systemrelevanz von RDK 7 sicher anders aus.
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Die EnBW selbst beabsichtigt laut einer Pressemitteilung vom 01.10.2021 die Stilllegung der beiden Blöcke. Block 4S wurde bereits gemeldet, wurde durch die Bundesnetzagentur jedoch mehrfach und zuletzt bis 31.03.2023 als systemrelevant eingestuft und wird somit zumindest bis dahin weiterbetrieben. Block 7 soll spätestens Mitte 2022 angemeldet werden, was eine früheste Abschaltung Mitte 2023 bedeuten würde.
Der Stilllegungsantrag wird dem Übergangsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur gemeldet. Dort wird geprüft und entschieden, ob das Kraftwerk systemrelevant ist. Das ist der Fall, wenn eine dauerhafte Stilllegung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer unerheblichen Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems führt, die auch nicht durch angemessene andere Maßnahmen beseitigt werden kann.
Es ist davon auszugehen, dass Block 7 des Rheinhafendampfkraftwerks als systemrelevant eingestuft und die Laufzeit über Mitte 2023 verlängert wird, insbesondere wenn man berücksichtigt, das der Block 2 des Kernkraftwerks Neckarwestheim, der als letzter noch in Betrieb befindlicher KKW-Block in Baden-Württemberg rund ein Sechstel (ca. 18%) des Strombedarf von B-W deckt, zum 31.12.2022 stillgelegt werden wird.
Somit ist der Vorstoß der Stadtverwaltung, dem Regierungspräsidium Karlsruhe als genehmigender Behörde der wasserrechtlichen Erlaubnis – ohne sachlichen Grund – eine Befristung bis Mitte 2023 vorzugeben, unsinnig und setzt zudem die Versorgungssicherheit unserer Region aufs Spiel. Deshalb fordert die AfD-Fraktion in ihrem Änderungsantrag, die Forderung nach der Befristung der wasserrechtlichen Erlaubnis ersatzlos zu streichen.
Bild: Von Ikar.us (talk) – Eigenes Werk, CC BY 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=26466874