Vor dem Verwaltungsgerichtshof hat man sich im Streit um die zweite Rheinbrücke nun unter anderem darauf geeinigt, die Nordanbindung an die B36 (als Ausleitung der dritten von der Pfalz kommenden Spur) zusammen mit der zweiten Rheinbrücke auf den Weg zu bringen.
Bisher wollte das Regierungspräsidium die Planung dieser Nordumfahrung Knielingens erst nach dem Bau der Brücke angehen.
Wir als AfD sehen uns nun voll bestätigt, hatten wir diese Nordanbindung doch schon 2013/14 im Kommunalwahlkampf gefordert und im November 2014 als zu prüfende Variante im Gemeinderat beantragt. Damals waren alle anderen Gemeinderatslisten dagegen.
Dennoch ließ die AfD nicht locker und wies seither immer wieder darauf hin, dass mit der Fortführung der dritten Spur bis zum Ölkreuz und mit der Verbindung von da zur B36 im Norden Knielingens die allmorgendlichen Probleme nicht nur auf der Brücke, sondern auch auf der Südtangente und rund um den Honsell-Knoten gelöst werden.
Letztendlich setzte bei den anderen Stadträten ein Umdenken ein, und mit dem vorliegenden gerichtlichen Vergleich wird schließlich die Nordanbindung an die B36 kommen.
Hören Sie dazu meinen Podcast:
Dr. Paul Schmidt
Vorsitzender
AfD-Fraktion