• 29. März 2024 12:45

Eine Stuttgarter Krawallnacht darf es in Karlsruhe nicht geben

Jun 23, 2020

Die Krawallnacht vom 21. Juni 2020 in Stuttgart stellt einen neuen, verstörenden Höhepunkt ständig steigender Gewaltbereitschaft und Missachtung der Ordnungsmacht und der Grundlagen des Zusammenlebens in Deutschland dar. Wenn die gegenwärtige Entwicklung anhält, steht zu befürchten, dass die Hemmschwelle noch weiter sinken wird.

Ständig steigende gewalttätige Ausschreitungen zeigen sich auch in Karlsruhe, wie beispielsweise in der Nacht vom 16./17. Juni in der Karlsruher Südstadt, als rund 40 Personen zum Teil mit Holzlatten aufeinander losgingen (die BNN berichteten). Aus Presseberichten ist zu entnehmen, dass es immer häufiger zu Belästigungen, Bedrohungen und Angriffen kommt.

In Stuttgart kann aus unserer Sicht von einem spontanen Übergriff keine Rede sein, denn Sturmmasken gehören nicht ins Handgepäck von “Partygängern”. Es dürfte daher im Hintergrund Organisationen und Absprachen gegeben haben. Die hiesige Szene wäre demgemäß zu beobachten und erforderlichenfalls gewaltbereite “Netzwerke” zu eliminieren.

Wenn sich dennoch Ausschreitungen wie in Stuttgart entwickeln sollten, muss den Einsatzkräften die Befugnis gegeben werden, mit aller Härte des Gesetzes wieder für Ruhe und Ordnung zu sorgen und die Verantwortlichen in Gewahrsam zu nehmen und der Justiz zu überstellen.

Es geht hier um den Schutz des Lebens der Einsatzkräfte und der Bevölkerung, den Schutz der von Steuergeldern finanzierten polizeilichen Ausrüstung und selbstverständlich um den Schutz des Eigentums und der Existenzgrundlage unserer Bürger.

Wir haben daher folgende Fragen an die Stadtverwaltung:

1. Wird die nächtliche Szene in Karlsruhe beobachtet? Sind dabei Personen aufgefallen, denen Ausschreitungen wie in Stuttgart zuzutrauen sind, die also als potentielle Gewalttäter einzustufen sind?

2. Gibt es Anzeichen dafür, dass es auch in Karlsruhe zu massiven Ausschreitungen und Plünderungen kommen kann?

3. Welche Vorkehrungen haben das städtische Ordnungsamt in Verbindung mit der Landespolizei zur Vermeidung von Verhältnissen wie sie in Stuttgart aufgetreten sind, getroffen? 

4. Käme es in Karlsruhe zu Ausschreitungen wie in Stuttgart, bekämen die Einsatzkräfte die notwendigen Befugnisse, um eine Eskalation der Lage wie in Stuttgart (Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und Plünderungen) effektiv zu verhindern?

5. Welche Präventivmaßnahmen gibt es von Seiten der Stadt, des Landes und/oder des Bundes, damit es nicht zu solchen Gewaltexzessen kommen kann?