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Alternative für Deutschland

Kreisverband Karlsruhe-Stadt

Situation der Anwohner Eckenerstr. Keine vertragliche Regelung zum LKW-Verkehr mit Edeka!

Sep 17, 2018

Vertragliche Zusicherung zur Abwicklung des LKW-Verkehrs über den Forchheimer Silberstreifen hat nie existiert

Stadtverwaltung bestätigt Vermutung der AfD: Zugesagte Verkehrsleitung wurde nie in Vertrag aufgenommen

Nach mehrmaligem Nachhaken von Seiten der AfD-Gemeinderäte Marc Bernhard und Dr. Paul Schmidt steht nun fest: Eine vertragliche Regelung, dass der LKW-Verkehr aus dem Edeka-Fleischwerk nicht über die stark lärmbelastete Eckenerstraße, sondern über den Forchheimer Silberstreifen geführt wird, hat nie existiert. Doch genau das wurde jahrelang behauptet.

Die Bürger im Südwesten von Karlsruhe hatten sich schon früh Sorgen gemacht, dass der zunehmende LKW-Verkehr, der vom neuen Fleischwerk in Rheinstetten ausgeht, über die Eckener-/Michelinstrasse (B36) geführt würde. Die Stadtverwaltung hatte daraufhin zugesichert, die Vereinbarung, den LKW-Verkehr über den Silberstreifen zur Autobahn abzuwickeln, werde in den Vertrag zwischen Rheinstetten und Edeka aufgenommen. Erst danach fügten sich viele protestierende Bürger und die Baugenehmigung wurde erteilt. Nun musste die Stadtverwaltung auf wiederholte Anfrage der AfD-Gemeinderäte zugeben, das es eine solche Vertragsklausel nie gegeben hat.

Stadtrat Dr. Paul Schmidt, AfD, dazu: „Wie kann es ein, dass eine 2008 den Bürgern zugesicherte Klausel nie den Weg in den Vertrag gefunden hat? Wenn die Stadtverwaltung den Bürgern Zusagen macht, so sind diese einzuhalten, sonst geht Vertrauen verloren!“ Marc Bernhard, AfD-Stadtrat und Bundestagsabgeordneter, fordert: „Auch wenn OB Mentrup bereits im Juli 2013 zu Protokoll gab, die LKW-Belastung durch das Fleischwerk sei kein Thema mehr, sind wir ganz anderer Meinung: Die Stadt muss nun alles tun, um die 2008 gemachten Zusagen einzulösen!“

Wie die Anwohner der Kreuzung Eckenerstraße/Daxlander Straße berichten, hat der LKW-Lärm nicht abgenommen, sondern im Gegenteil insbesondere durch die besonders lauten Kühl-LKW des Fleischwerkes zugenommen. Grund genug für die AfD-Gemeinderäte, zum wiederholten Mal bei der Stadtverwaltung nachzuhaken.

Wörtlich heißt es nun in der offiziellen Antwort: „Der Stadt Karlsruhe liegt der Durchführungsvertrag zwischen EDEKA und der Stadt Rheinstetten vor. In ihm wird die verkehrliche Abwicklung nicht geregelt. Gründe, warum die geäußerte Bitte der Stadt Karlsruhe nicht in den Vertrag aufgenommen wurde, sind nicht bekannt.“

Der Stadt Karlsruhe liegt der Durchführungsvertrag zwischen EDEKA und der Stadt Rheinstetten vor. In ihm wird die verkehrliche Abwicklung nicht geregelt. Gründe, warum die geäußerte Bitte der Stadt Karlsruhe nicht in den Vertrag aufgenommen wurde, sind nicht bekannt.

 

Folgend die Antwort zu unserer Anfrage vom 28.06.2018:

4. Nach den Angaben in der Beschlussvorlage der Stadt Karlsruhe vom 23.09.2008 (Vor- lage-Nummer 1509 zu TOP 11 b) bittet die Stadt Karlsruhe darum, im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit EDEKA die im Gutachten dargelegte Verteilung insbesondere der Lkw-Verkehre (Verkehrszunahme Lkw im Bereich der B 36 um 2-3 %) dauerhaft sicherzustellen.

4.1 Liegen der Stadt Karlsruhe Erkenntnisse darüber vor, ob die vertraglichen Vereinbarungen mit EDEKA dieser Bitte entsprechen?
4.2. Falls ja: Kommt EDEKA seinen vertraglichen Verpflichtungen nach?
4.3. Falls nein: Weshalb nicht?

4.4. Falls nein: Beabsichtigt die Stadtverwaltung Karlsruhe, darauf hinzuwirken, diese Erkenntnisse zu erlangen?
4.5. Falls nein: Weshalb nicht?
4.6. Beabsichtigt die Stadtverwaltung, darauf hinzuwirken, zu erfahren, weshalb die damals geäußerte Bitte nicht in die vertraglichen Vereinbarungen mit EDEKA aufgenommen wurde?

4.7. Falls nein: Weshalb nicht?

Der Stadt Karlsruhe liegt der Durchführungsvertrag zwischen EDEKA und der Stadt Rheinstetten vor. In ihm wird die verkehrliche Abwicklung nicht geregelt. Gründe, warum die geäußerte Bitte der Stadt Karlsruhe nicht in den Vertrag aufgenommen wurde, sind nicht bekannt.

Die Stadt Rheinstetten hat EDEKA um eine Stellungnahme zum Thema Lastverkehr aufgefordert. Eine Antwort sollte bis zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung vorliegen und wird in diesem Fall zur Kenntnis gegeben.

Bei einem eventuell stattfindenden Gespräch zwischen der Stadt Rheinstetten und EDEKA wird die Stadt Karlsruhe mit einbezogen.

 

Anfrage

Thema: Nachfrage zur Verwaltungsantwort vom August/September 2017: 

Situation der Anwohner im Bereich Eckenerstr. / Michelinstraße

Unter Punkt A 4. Hatten wir in unserer Anfrage zum Thema vom 8. August 2017 eine Reihe von Fragen gestellt und darauf nur eine Antwort erhalten (s.u.):

Fragen:

4. Nach den Angaben in der Beschlussvorlage der Stadt Karlsruhe vom 23.09.2008 (Vorlage-Nummer 1509 zu TOP 11 b) bittet die Stadt Karlsruhe darum, im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit EDEKA die im Gutachten dargelegte Verteilung insbesondere der LKW-Verkehre (Verkehrszunahme LKW im Bereich der B36 um 2-3 %) dauerhaft sicherzustellen.

4.1 Liegen der Stadt Karlsruhe Erkenntnisse darüber vor, ob die vertraglichen

Vereinbarungen mit EDEKA dieser Bitte entsprechen?

4.2. Falls ja: Kommt EDEKA seinen vertraglichen Verpflichtungen nach?

4.3. Falls nein: Weshalb nicht?

4.4. Falls nein: Beabsichtigt die Stadtverwaltung Karlsruhe darauf hinzuwirken, diese Erkenntnisse zu erlangen?

4.5. Falls nein: Weshalb nicht?

4.6. Beabsichtigt die Stadtverwaltung darauf hinzuwirken zu erfahren, weshalb die damals geäußerte Bitte nicht in die vertraglichen Vereinbarungen mit EDEKA aufgenommen wurde?

4.7. Falls nein: Weshalb nicht?

Antwort der Stadtverwaltung:

Die Stadt Karlsruhe hat als Nachbargemeinde zum seinerzeitigen Bebauungsplan auf der Gemarkung der Stadt Rheinstetten entsprechend der Beschlussvorlage vom 23.09.2008 Stellung genommen.

Inwieweit die Stellungnahme Eingang in die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Rheinstetten und EDEKA gefunden hat, ist nicht bekannt. Auf Nachfrage bei der Stadt Rheinstetten hat diese mitgeteilt, dass kurzfristig hierzu keine Regelungen im Durchführungsvertrag auffindbar seien.

Da nun fast ein Jahr vergangen ist, war genügend Zeit, die tatsächlichen Antworten auf unsere am 8.8.2017 gestellten Fragen herauszufinden, sowohl bei der Stadtverwaltung Karlsruhe als auch bei der Rheinstettens. Daher bitten wir nun nochmals um Beantwortung dieser Fragen und diesmal wird eine Antwort, in der darauf hingewiesen wird, dass „kurzfristig hierzu keine Regelungen… …auffindbar seien“ sicher nicht die tatsächliche Beantwortung der gestellten Fragen verhindern. Immerhin war die in den Fragen behandelte Zusage der beiden Stadtverwaltungen die Grundlage für die Befriedung der damals immer wieder laut gewordenen Bürgerproteste und Bürgerbedenken. Wenn diese Zusagen nun bei den zuständigen Verwaltungen nicht einmal mehr auffindbar sein sollten, wissen die Bürger künftig sehr genau, welchen Wert solche Zusagen der Verwaltung haben.

Daher bitten wir nun also nochmals um die Beantwortung dieser Fragen:

4. Nach den Angaben in der Beschlussvorlage der Stadt Karlsruhe vom 23.09.2008 (Vorlage-Nummer 1509 zu TOP 11 b) bittet die Stadt Karlsruhe darum, im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit EDEKA die im Gutachten dargelegte Verteilung insbesondere der LKW-Verkehre (Verkehrszunahme LKW im Bereich der B36 um 2-3 %) dauerhaft sicherzustellen.

4.1 Liegen der Stadt Karlsruhe Erkenntnisse darüber vor, ob die vertraglichen Vereinbarungen mit EDEKA dieser Bitte entsprechen?

4.2. Falls ja: Kommt EDEKA seinen vertraglichen Verpflichtungen nach?

4.3. Falls nein: Weshalb nicht?

4.4. Falls nein: Beabsichtigt die Stadtverwaltung Karlsruhe, darauf hinzuwirken, diese Erkenntnisse zu erlangen?

4.5. Falls nein: Weshalb nicht?

4.6. Beabsichtigt die Stadtverwaltung, darauf hinzuwirken, zu erfahren, weshalb die damals geäußerte Bitte nicht in die vertraglichen Vereinbarungen mit EDEKA aufgenommen wurde?

4.7. Falls nein: Weshalb nicht?

Sachverhalt: 

Die Lärm- und Verkehrsproblematik im Bereich der Eckenerstr. / Michelinstr. ist der Stadtverwaltung Karlsruhe seit vielen Jahren bekannt. Aus dem Kreis der Anwohnerschaft sind bereits seit dem Jahr 2008 immer wieder Beschwerden über eine unzumutbare Lärm- und Verkehrsbelastung an die Stadt Karlsruhe herangetragen worden.
Die von der Stadtverwaltung bislang ergriffenen Maßnahmen wurden von den betroffenen Bürgern zwar begrüßt, um jedoch eine wirksame nachhaltige Verbesserung zu erreichen, sind aus der Sicht der Anwohner noch weitere Schritte notwendig. 

Seit Anfang des Jahres 2017 hat sich die Situation für die Anlieger in einem unerträglichen Maß verschärft. Zu den beklagenswerten, durch den Verkehr bedingten Einschränkungen in der allgemeinen Lebensqualität kommen nun auch psychische und physische Erkrankungen.

Vor und nach der AfD hatten sich die betroffenen  Bürger an viele andere Gruppierungen gewandt. Genutzt hat es leider nur wenig bis nichts. Es gibt immer noch berechtigte Beschwerden der Anwohner über den Autolärm. 

Im Auftrag der Bürger appellieren wir an Stadtverwaltung und Gemeinderate, weitergehende Lösungswege zu erarbeiten. Die Bürger wollen hören, was geht  – was nicht geht wurde ihnen schon oft genug gesagt, zuletzt wieder bei dem am 28.06.2018 vor Ort abgehaltenen Termin.

Unterzeichnet von:

Marc Bernhard und Dr. Paul Schmidt