• 12. Oktober 2024 6:31

Stellungnahme der Stadt zur Situation im Stadtpark Südost

Mai 15, 2018

Auszug aus der Stellungnahme zur Anfrage „Situation im Stadtpark Südost“ vom 26.09.2017:

„Die Anzahl der Bürgerbeschwerden und Ordnungsstörungen hat sich seit Eröffnung des Stadtparks Südost erhöht. Insbesondere fallen Jugendliche und junge Erwachsene durch Ruhestörungen sowie mit Verunreinigungen durch Abfallablagerungen auf. Des Weiteren stellten die Ordnungskräfte mehrmals Personen fest, die sich trotz des Badeverbotes in dem angelegten See aufhielten.

Eine höhere Streifenfrequentierung des Stadtparks sowie anderer städtischer Grün- und Erholungsanlagen wäre aus Sicht der Verwaltung insbesondere im Hinblick auf Ruhestörungen in den Abendstunden sowie der Abfallablagerungen und der daraus resultierende Beschwerdelage sinnvoll.“

„Die Kosten für die Beseitigung der Beschädigungen der Uferbereiche und der Wassertechnik beziffern sich auf etwa 20.000 Euro.“

Die nächtlichen Ruhestörungen im Stadtpark Südost beschränkten sich bisher nahezu ausschließlich auf die Zeiträume Frühjahr/Sommer zwischen 22:00-04:00 Uhr. Vor allem an den Tagen Donnerstag bis Samstag war zu beobachten, dass sich u.a. Besucher der Diskothek „Agostea“ im Park niederlie- ßen und die nächtliche Ruhe massiv störten.
Da die Fraktionen von SPD, Grünen und GfK eine Aufstockung des kommunalen Ordnungsdienstes für den Jahreshaushalt 2017/2018 ablehnten und darauf verwiesen einen „kühlen Kopf zu bewahren und Lösungen zu finden“, wäre die Einbindung eines privaten Sicherheitsdienstes analog der Objekt- überwachungen eine mögliche Lösung. Keine Lösung ist dagegen die gegenwärtige Praxis, nämlich Nichts zu tun und die Anwohner mit den fast täglichen Ruhestörungen in den Sommermonaten allei- ne zu lassen, so dass diese aus dem Schlaf gerissen werden bzw. keinen Schlaf finden, und nicht an- ders können als regelmäßig die Polizei zu verständigen, die anschließend mit einer Verzögerung zwi- schen 10-20 Min. vor Ort eintrifft.

In Anbetracht einer effizienten und kostengünstigen Lösung für alle Beteiligten, wäre ein zusätzliches Bestreifen des Stadtparks Südost vor allem in diesen Zeiträumen zielführend, um die Konfliktpotenziale bereits im Vorfeld zu reduzieren.

https://www.ka-news.de/region/karlsruhe/doppelhaushalt-karlsruhe./Mehr-KOD-fuer-Karlsruhe- Stadtraete-schmettern-Aufstockung-ab;art6066,1982319
https://karlsruhe.afd- bw.de/aktuelles/news/11740/Stimmen+aus+dem+Gemeinderat%3A+AfD%3A+Mehr+Sicherheit+f% C3%BCr+Karlsruhe%21

1. Welche Gebäude oder Objekte werden derzeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr von privaten Sicherheitsdiensten oder dem KOD für die Stadt Karlsruhe in regelmäßigen Ab- ständen im Rahmen einer Route bestreift?

Die Stadtverwaltung hat nur für einzelne städtische Objekte Bewachungsverträge mit unter- schiedlichen Sicherheitsdiensten abgeschlossen. Inhalt der Verträge ist im Wesentlichen die regelmäßige Kontrolle der Objekte und der Zugänge und Ausgänge, teilweise auch die Durchführung des Schließdienstes. Die Tätigkeiten werden überwiegend in der Zeit vor 22 Uhr durchgeführt.

Die Objekte sind Verwaltungsgebäude (Rathaus am Marktplatz, Technisches Rathaus, Stände- hausstraße 2, Steinhäuserstraße 22, Kaiserallee 8), Schulen (Gewerbeschule Durlach, Schulhof Adam-Remmele-Schule, Schulen im Beiertheimer Feld) und sonstige Gebäude (Hauptbahnhof Süd, Schwarzwaldstraße 81 + 81a, Turmbergturm).
Der Kommunale Ordnungsdienst bestreift im Rahmen seiner Dienstzeiten und personellen Res- sourcen auch den Citypark. Es gibt jedoch keine festen Routen in regelmäßigen Abständen.

Eine ereignisunabhängige Bestreifung des Cityparks erfolgt zu unregelmäßigen Zeiten ebenfalls durch das Polizeirevier Karlsruhe-Südweststadt.

2. Welche Kosten würden der Stadt Karlsruhe entstehen, wenn ein privater Sicherheitsdienst jedes Jahr vom 01.03. bis zum 30.09. täglich zwischen 22 Uhr und 5 Uhr jede Stunde auf seiner Route neben diversen Objekten auch den Stadtpark Südost kontrollieren würde?

Die Frage, ob private Sicherheitsdienste für die Bestreifung öffentlicher Grünanlagen beauftragt werden sollen, wurde bereits in der Plenarsitzung des Gemeinderats am 26. September 2017 (TOP 41 „Situation im Stadtpark Südost“) aufgeworfen. Wie im Nachgang schriftlich mitgeteilt, bewertet die Verwaltung eine solche Auftragsvergabe mangels fehlender Rechte und Befugnis- se skeptisch. Hoheitliches Handeln bleibt dem Polizeivollzugsdienst und dem Kommunalen Ord- nungsdienst vorbehalten.
Eine Auftragsvergabe an private Sicherheitsdienste ist daher nicht vorgesehen. Angebote oder Schätzungen über entsprechende Kosten wurden nicht eingeholt.