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Alternative für Deutschland

Kreisverband Karlsruhe-Stadt

Errichtung einer Ballspielanlage Ludwig-Erhard-Allee/Marie-Juchacz-Straße – Stadtpark Südost

Sep 19, 2017

1. Welche Kosten entstehen durch den Bau dieser Ballspielanlage?

Der Gesamtaufwand für die Herstellung der Ballspielanlage ist mit circa. 250.000 € kalkuliert.

2. Wieso soll vor dem Wasserturm eine zusätzliche Ballspielanlage errichtet werden, wenn es doch 300 m weiter in Richtung Stuttgarter Straße bereits eine derartige Anlage gibt? Wieviel würde die Sanierung der bestehenden Ballspielanlage 300 m in Richtung Stuttgarter Str. kosten, um diese auf denselben Stand wie den der geplanten Anlage gemäß Bauantrag 4924-16-01 zu bringen?

Im Bebauungsplan ist in dem vorgesehenen Bereich eine Ballspielanlage als zentrales Ange- bot im Park vorgesehen. Die bestehende Anlage an der Stuttgarter Straße ist als Übergangs- lösung entstanden. Sie wurde zu Beginn der baulichen Entwicklung des neuen Stadtteiles realisiert. Im Beteiligungsverfahren der Stadtteilsanierung Südstadt wurde seinerzeit der dringende Wunsch der Jugendlichen artikuliert, eine Ballspielanlage mit einem größeren Spielfeld zu bekommen. In Abstimmung mit dem Projektentwickler der Südstadt, der aurelis-real- estate konnte dieser Platz dann relativ zeitnah realisiert werden.

Er hat keine Entwicklungsperspektive, da an dieser Stelle keine Festsetzung für eine Ballspielanlage im Bebauungsplan getroffen wurde. Zudem verläuft über den Bolzplatz eine Freihaltetrasse für eine mögliche Straßenbahnlinie. Ein Bauantrag, wie er für die Errichtung einer Ballspielanlage erforderlich ist, hätte aus besagten Gründen dort keine Aussicht auf Genehmigung.

3. Ist es zulässig, gemäß Bauantrag 4924-16-01 eine 6 m hoch umzäunte EPDM Ball- spielanlage zu errichten, obwohl an dieser Stelle im Bebauungsplan Nr. 732 aus dem Jahr 2000 lediglich eine Ballspielwiese und ein Spielplatz vorgesehen wurde? Was ist der Grund hierfür?

Ballspielanlagen in der geplanten Größe sind in der Regel mit einem umlaufenden Ballfangzaun umgeben, um die angrenzenden Flächen vor dem Einflug von Bällen zu schützen. Das Gartenbauamt hat in der Regel 6 m hohe Zäune aufgestellt, die sich so auch gut bewähren.

Bei anderen Anlagen wurden diese Zäune durch Erteilen einer Baugenehmigung mitgenehmigt.
Das Bauordnungsamt beurteilte diesen Antrag als genehmigungsfähig. Da es im Rahmen der Nachbarbeteiligung verschiedene Einwände gab, musste das Bauvorhaben zur Bescheidung dem Regierungspräsidium vorgelegt werden.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Bescheid vom 15.08.2017 die Baugenehmigung mit Auflagen erteilt.

4. Wie will die Stadt in Anbetracht der Zunahme an nächtlichen Ruhestörungen und Vandalismusschäden im Stadtpark Südost die zu erwartende Zunahme an Ruhestö- rungen im Falle der Errichtung der Ballspielanlage am Wasserturm ohne Schließanlage vermeiden?

5. Wie will die Stadt Karlsruhe die ausgeschriebenen Nutzungszeiten nach Errichtung der Ballspielanlage durchsetzen, wenn die Anlage keine Schließanlage besitzt?

Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen werden regelmäßig von Streifen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) kontrolliert. Bei festgestellten Ordnungsstörungen und Verstößen gegen die Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung schreiten die Ordnungskräfte von KOD und Polizei konsequent ein. Hierunter fallen auch die Nutzungszeiten von Ballspielanlagen. Hierbei werden situationsabhängig Maßnahmen getroffen, die von ermahnenden Ansprachen bis hin zur Einleitung von Bußgeldverfahren und der Anordnung von Platzverweisen reichen können. Außerhalb der Dienstzeiten des KOD schreitet der Streifendienst des Polizeipräsidiums Karlsruhe bei gemeldeten Ordnungsstörungen ein.

6. Könnte ein Streifendienst des KOD bzw. der Polizei in den Abendstunden den Schließdienst der Ballspielanlage übernehmen, da die Notwendigkeit der erhöhten Polizeipräsenz im Park nach 22 Uhr aufgrund der Ruhestörungen ohnehin schon ge- geben ist?

Die Bediensteten des Kommunalen Ordnungsdienstes oder der Polizei können in den Abendstunden den Schließdienst der Ballspielanlage nicht übernehmen. Der KOD ist sonntags bis donnerstags bis 22 Uhr im Dienst, freitags und samstags bis 2 Uhr nachts. Zu Dienstende müssen noch Vorkommnisberichte und Anzeigen geschrieben sowie die Fahrzeuge abgerüstet werden, so dass die Streifenpräsenz bereits deutlich früher endet. Die vorgesehenen Schließzeiten liegen somit überwiegend außerhalb der Dienstzeiten des KOD.

Des Weiteren müssen sowohl der KOD als auch die Polizei mit sehr begrenzten Personalkapazitäten gerade in den Abendstunden eine hohe Auftragslage mit vielen zeitkritischen Einsätzen abarbeiten. Schließdienste in einem bestimmten Zeitfenster sind aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen kaum leistbar.

Die begrenzten Ressourcen an Sicherheitskräften müssen auf die dringlichsten Einsätze konzentriert werden und können nicht auch noch an Schließdienste gebunden werden. Sofern überhaupt die Einrichtung eines Schließdienstes beabsichtigt wird und dieser nicht durch andere städtische Mitarbeitende geleistet werden kann, könnte zum Beispiel ein Sicherheitsdienst mit dieser Aufgabe betraut werden.

Grundsätzlich ist jedoch nicht vorgesehen, Schließdienste einzusetzen. Im Normalfall gelingt es ein verträgliches Miteinander der verschiedenen Nutzungen herzustellen.

 

7. Welche zusätzlichen Kosten würden durch eine Schließanlage und den Schließdienst für die Ballspielanlage entstehen?

Beim Bolzplatz an der Draisschule wurde vor dessen Verkleinerung zeitweise ein Schließdienst eingesetzt, der morgens die Anlage aufgeschlossen und abends wieder abgeschlossen hat. Hierfür entstanden Kosten von knapp 400 €/ Monat. Ein intensiveres Management mit Berücksichtigung der mittäglichen Ruhezeiten würde weitere Kosten erzeugen.