• 19. März 2024 6:33

Änderungsanträge für Gemeinderatssitzung am 07.02.17

Feb 7, 2017

1. Thema: 

GR-Sitzung am 7.2.2017,Top 3 2017/0064 Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe:

Erhöhung der Entschädigungen für Mandatsträger

Antrag:

Der Gemeinderat möge beschließen:

A) Die Höhe der Aufwandsentschädigung bleibt unverändert.

B) Die Stadt macht einen Vorschlag um die Teilnehmerzahl der städtischen Bediensteten in den Ausschüssen zu verringern und dadurch Kosten einzusparen.

Begründung:

Der zeitliche Aufwand für die Arbeit als Gemeinderat ist enorm und die Entschädigung deckt sicherlich nicht diesen enormen Aufwand ab. Da die Stadtverwaltung aber im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu Sparmaßnahmen gezwungen ist, sollten auch die Stadträte ihren Beitrag leisten und auf eine Erhöhung ihrer Entschädigung verzichten.

Um Kosten einzusparen, macht es Sinn, die Anzahl der an den Ausschusssitzungen teilnehmenden städtischen Bediensteten zu reduzieren und dadurch zusätzlich Kosten einzusparen.

2. Thema:

GR-Sitzung am 7.2.2017,Top 11 Fortschreibung Flächennutzungsplan 2030, Schwerpunkt „Wohnen” – Vorschlag für die Karlsruher Flächenkulisse

Bürgerentscheid

Antrag:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung führt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Bürgerentscheid unter allen Karlsruhern durch, in dem entschieden wird, ob auf die vom Gemeinderat beschlossene Bereitstellung von Flächen und Nachverdichtungsmaßnahmen für den FNP 2030 verzichtet werden soll und somit in Karlsruhe keine Flächen zur Verfügung gestellt und keine Nachverdichtungsmaßnahmen auf den Weg gebracht werden, während die entsprechenden Wohnbauflächen deren Wünschen entsprechend auf die Nachbargemeinden Karlsruhes übertragen werden.

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2030 wird bis zum Vorliegen des Ergebnisses dieses Bürgerentscheids aufgeschoben.

Begründung:

Zur Begründung für die Ausweisung neuer Wohnungsbauflächen und die Durchführung sog. Nachverdichtungsmaßnahmen von insgesamt 85 ha verweist die Stadtverwaltung in der Beschlussvorlage auf die allgemein zugängliche städtische Statistik “Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2035”, die dem Gemeinderat zur  Novembersitzung 2016 vorgelegt wurde. Doch in dieser Statistik wird dargelegt, dass die Stadt gerade nicht durch Zuzug aus dem Umland oder aus Deutschland insgesamt wächst, wie es in der Vergangenheit bei vielen Gelegenheiten öffentlich dargestellt wurde. In Wirklichkeit umfasst der Netto-Zuzug nach Karlsruhe seit 2014 jährlich rund 4000 Menschen, die alle aus dem Ausland nach Karlsruhe zugezogen sind (ohne LEA, s. S. 21). Nach der Studie werden zudem diejenigen, die aus dem übrigen Deutschland nach Karlsruhe ziehen, zahlenmäßig deutlich von den Karlsruhern übertroffen, die aus der Stadt ins Umland umziehen. Wenn diese Entwicklung so weitergeht, werden die bis 2030 in Karlsruhe zusätzlich erwarteten 30.000 Einwohner, für die die hier zur Debatte stehenden Baumaßnahmen gedacht sind, allesamt aus dem Ausland nach Karlsruhe einwandern.

Gleichzeitig besteht aus dem Umland von Karlsruhe bei vielen Gemeinden des Nachbarschaftsverbands der starke Wunsch, die Wohnbauflächen, die Karlsruhe nicht ausweisen kann oder will, zu übernehmen. Das heißt auch: wenn in Karlsruhe selbst kein neuer Wohnbau stattfinden sollte, so würde dieser im gleichen Umfang in den umliegenden Gemeinden erfolgen.

Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat sind vor Allem den – zum Teil seit Generationen – hier wohnenden Bürgern verpflichtet, und nicht denen, die künftig zuziehen wollen.

Daher sollen die Karlsruher Bürger selbst entscheiden, ob sie unter diesen Voraussetzungen überhaupt zusätzlichen Wohnbau mit dem einhergehenden zusätzlichen Verbrauch der knapp gewordenen Flächen oder der unvermeidlichen Nachverdichtung haben wollen.

Anstatt Karlsruhe zuzubetonieren, könnte den umliegenden Gemeinden ihren Wünschen gemäß gestattet werden, noch mehr Wohnbauflächen auszuweisen.

3. Thema:

GR-Sitzung am 7.2.2017, Top 05 Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler

Vorlage: 2017/0027

ScoolCard wie bisher kostenfrei belassen

Antrag:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die ScoolCard bleibt wie bisher kostenfrei für alle Grundschulkinder, die einen Schulweg von mehr als 1 km Länge haben.

Begründung:

Der Karlsruher Verkehrsverbund KVV hat mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich bei der kostenfreien ScoolCard nicht zuletzt um eine Erziehungs- und Marketing-Maßnahme handelt: Durch die kostenfreie ScoolCard ist es für viele Familien selbstverständlich, ihr Grundschulkinder mit dem karlsruher ÖPNV zur Schule zu schicken. Diese Schüler gewöhnen sich ans Bus- und Bahnfahren in Karlsruhe; viele von ihnen bleiben dem KVV auch in den folgenden Jahren treu und sehen als junge Erwachsene gar keinen Grund, ein Auto anzuschaffen.

Wird nun eigeführt, dass die ScoolCard jährlich 100 Euro oder mehr kostet, so werden sich viele Familien – und unter diesen vor allem die finanziell schlechter ausgestatteten und die mit mehreren Schulkindern – sehr gut überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, die Kinder zur Schule laufen zu lassen oder mit dem Auto zur Schule zu bringen. Diese Kinder werden dann also nur in Ausnahmefällen den KVV benutzen und sich daran gewöhnen, ihre Zeile in Karlsruhe mit dem Auto zu erreichen.

Gleichzeitig entsprechen die genannten Kosten für die ScoolCard in Höhe von über 350 Euro pro Jahr, die vom KVV pro ScoolCard an die Stadt weiterverrechnet werden, in den meisten Fällen gar nicht dem tatsächlichen Aufwand, da die meisten ScoolCard-Besitzer regelmäßig nur die kurze Strecke zur und von der Schule mit dem ÖPNV zurücklegen. Nur ausnahmsweise legen sie größere Strecken mit dem KVV zurück. Letzteres dürfte bei Grundschulkindern mit dem Erwerb einer regulären Fahrkarte durch den begleitenden Erwachsenen einhergehen und damit weiteren Umsatz für den KVV generieren.

Und dann gibt es noch viele ScoolCard-Inhaber, denen die Schollcard für ihren Schulweg wenig nützt, weil die Haltestelle nur wenig näher als die Schule selbst ist, und sie die ScoolCard tatsächlich nur benutzen, wenn sie innerhalb des Stadtgebiets größere Strecken zurückzulegen haben.

Die meisten diese Nutzer werden künftig bei einem Eigenanteil von 100 Euro pro Jahr wegfallen. Damit geht dem KVV nicht nur die Erziehungs- bzw. Marketingmaßnahme verloren, sondern auch die mit diesen bisher eher seltenen Kunden verbundene finanzielle Unterstützung durch die Stadt.

Für den KVV und den ÖPNV in Karlsruhe insgesamt wäre es also deutlich besser, die ScoolCard wie bisher kostenfrei zu belassen.

Auf die betroffenen Familien kommt eine schwierige Entscheidung zu, falls die ScoolCard nicht kostenfrei bleiben sollte: Lohnen sich die 100 Euro pro Kind und Jahr, oder sollen die Kinder doch lieber bei jedem Wetter zu Schule laufen oder mit dem Auto gebracht werden?

Unter dem Strich ist die Einführung des Eigenanteils bei der ScoolCard mit deutlich mehr Nachteilen verbunden, nicht nur für die Familien, sondern auch für den KVV, den ÖPNV und damit für die Stadt insgesamt.

Man muss also sagen: Hier soll an der falschen Stelle gespart werden. Das muss vermieden werden, und daher muss es bei der bisherigen Regelung der kostenfreien ScoolCard bleiben.