• 13. Dezember 2024 7:53

Alternative für Deutschland

Kreisverband Karlsruhe-Stadt

Ergänzungsantrag: Planung von Hortplätzen in neuausgewiesenen Baugebieten

Jul 24, 2015

schuelerhort

Ergänzungsantrag zum Top 17 der GR-Sitzung am 28.07.2015: „Mehr Planungssicherheit für Eltern und Horte – Anmeldefristen einführen.

Die Stadt Karlsruhe wird künftig in der Nähe neu ausgewiesener Wohn-Baugebiete dafür sorgen, dass genügend Kindergarten- und Hortplätze zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, um die zu erwartende Bedarfszunahme abzudecken.

In den Stadtteile, in denen aufgrund der demographischen Entwicklung Hortplätze fehlen, wird die Stadt so schnell wie möglich die fehlenden Hortplätze einrichten

Sachverhalt:

Aus dem 8. Sachstandsbericht Wohnen und Bauen in Karlsruhe (Top 9 dieser Sitzung) ergibt sich eine Steigerung der Einwohnerzahl in den nächsten 10 Jahren um ca. 14.000 Personen auf ca. 330.000 bis 2025.

Aus der Stellungnahme der Stadtverwaltung auf unsere Anfrage vom 19.05.2015 (2015/0242): „Anmeldesituation in den Karlsruher Schülerhorten“ ergab sich der Sachverhalt, dass bereits jetzt in folgenden Stadtteilen Hortplätze fehlen:

Südstadt, Südweststadt, Mühlburg, Knielingen, Weiherfeld-Dammerstock, Rüppurr, Durlach, Grötzingen, Neureut und Nordstadt.

Darüber hinaus sind wir mit Eltern in Kontakt, die aktuell für ihre einzuschulenden Kinder auch in anderen Stadtteilen keinen ihren Anforderungen entsprechenden Hortplatz bekommen haben.

Auch wenn die aktuelle Landesregierung die Einführung der Ganztagesschule beschlossen hat, so ist die Stadt nicht dazu verpflichtet, bei deren Einführung eine Vorreiterrolle zu übernehmen, die sich negativ auf die Versorgung der Karlsruher Stadtteile mit Hortplätzen auswirkt.

Die Stadt Karlsruhe ist dagegen verpflichtet, die bestehenden Schülerhorte so auszustatten, dass alle Kinder berücksichtigt werden können, für die ein solcher Hortplatz benötigt wird. Die Entscheidung darüber soll bei den Eltern liegen. Das derzeit für nicht berücksichtigte Kinder existierende Angebot einer „Not“-Versorgung bis 13 oder 14 Uhr („Verlässliche Grundschule“) ist nicht ausreichend, da es den Anforderungen der Eltern nicht entspricht