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Haushaltsrede zum Doppelhaushalt 2015/16 von Dr. Paul Schmidt, AfD, 13.01.2015

Jan 14, 2015

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Kolleginnen und Kollegen!

In ihrer Haushaltsrede hat Frau Finanzbürgermeisterin Luczak-Schwarz darauf hingewiesen, dass wir als Stadt, obwohl wir so viel Geld einnehmen wie nie zuvor, aufgrund noch höherer Ausgaben dabei sind ein strukturelles Defizit zu entwickeln. Das heißt, dass wir jedes Jahr neue Schulden machen müssen, um unsere Ausgaben zu decken. Wir leben als Stadt also über unsere Verhältnisse, und zu welch bitteren Konsequenzen das für die Bürger führen kann hat man in der jüngeren Vergangenheit in den Städten des Ruhrgebiets sehen können.

Wenn man über seine Verhältnisse lebt, obwohl man immer mehr einnimmt, gibt es nur noch eins: Sparen, Sparen, Sparen! Mit „Augen zu und durch“ kommt man da auf Dauer nicht weiter. Wir als AfD plädieren dabei dafür, möglichst dort zu sparen wo es nicht so weh tut, und wir haben dafür – wie Sie gleich hören werden – einige Ansätze gefunden.

Wenn man über seine Verhältnisse lebt, sollte man zudem tunlichst darauf achten, Risiken für die eigenen Ertragsquellen zu vermeiden. Gerade solche Risiken gehen wir als Stadt aber gerade ein, wenn wir den Gewerbesteuer-Hebesatz erhöhen. Auch wenn unser Herr Oberbürgermeister die Mehrheit im Nachbarschaftsverband hat, wird er kaum verhindern können, dass Unternehmen versuchen werden, von Karlsruhe in die Nachbarschaft abzuwandern. Neue Unternehmen finden andere Städte, die ihnen viel mehr bieten als Karlsruhe. Am Ende werden wir trotz höherem Hebesatz in der Summe weniger Gewerbesteuer einnehmen und noch tiefer in die roten Zahlen rutschen. Deshalb sind wir als AfD strikt gegen eine weitere Belastung der Arbeitsplätze in unserer Stadt und werden der geplanten Gewerbesteuererhöhung nicht zustimmen.

Herr Oberbürgermeister Dr. Mentrup hat seine Haushaltsrede mit der Bemerkung begonnen, die Einbringung des Doppelhaushaltes sei ein ganz besonderes Ereignis für den Gemeinderat, denn dabei ginge es um das Königsrecht der Stadträte. Hier könnten die Mitglieder des Gemeinderats Prioritäten setzen – eine sehr hohe Verantwortung sei hiermit verbunden. In Wirklichkeit ist es aber so, das der weitaus größte Teil der Ausgaben der Stadt Karlsruhe durch europäische, Bundes- und Landesgesetze (und entsprechende landesweit gültige Regelungen und Verordnungen) bereits vergeben ist. Wir als Stadträte haben nur noch die Möglichkeit, über einen geringen Teil der Ausgaben zu entscheiden.

Hinzu kommen neue Regelungen und Verordnungen, die von wohlmeinenden Gremien beschlossen werden, deren Umsetzung aber durch die Kommune finanziert werden muss. Hier darf ich an die neue Version der Brandschutzverordnung erinnern, die dazu geführt hat, dass wir große Investitionen in vielen öffentlichen Gebäuden finanzieren müssen. Die Europahalle ist hierfür nur ein Beispiel.

Eine weitere gut gemeinte aber letztendlich für die Kommune sehr kostspielige Neuregelung ist die der Unterbringung in Heimen, seien dies jetzt Pflegeheime oder Heime für Behinderte: Hier, wo bisher Doppelzimmer die Regel waren, ist jetzt nur noch Einzelbelegung zulässig. Diese neue Regelung bedeutet für die Stadt, dass alle von ihr vorgehaltenen Einrichtungen nur noch halb so viele Plätze zur Verfügung stellen können wie bisher. Neubau- und Umbau-Maßnahmen sind also dringend erforderlich.

Ein weiteres Beispiel hierfür ist die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude, an sich eine erstrebenswerte Sache, die letztendlich aber bedeutet, dass jedes städtische Gebäude inklusive aller Schulen zu enormen Kosten umgebaut und mit Aufzügen und Rampen ausgestattet werden muss. Hinzu kommt die Anforderung der energetischen Sanierung der Gebäude – Auch hier wird sehr viel Kapital gebunden. All diese Dinge sind durch Regelungen und Gesetze übergeordneter Gremien bereits bestimmt. Letztendlich reduziert sich unser Königsrecht darauf, zu entscheiden in welchem zeitlichen Rahmen wir Regelungen wie die hier genannten in unserer Stadt umsetzen.

Die Frage, die bleibt, ist also, ob wir als Stadt Karlsruhe immer die Ersten sein müssen, die solche neue Regeln umsetzen. Es scheint so, als ob die Stadtverwaltung hier den Ehrgeiz hat, als erste Stadt im Land Baden-Württemberg jede einzelne Regel umzusetzen. Bei diesem Vorgehen wird natürlich besonders viel Geld zu einem frühen Zeitpunkt gebunden. Geld, das an anderen Stellen nicht mehr zur Verfügung steht.

Ist es hier wirklich nötig, noch über das durch die übergeordneten Regeln vorgegebene Ziel hinauszuschießen und bei jedem Gebäude, das saniert wird, auch noch eine Photovoltaikanlage aufs Dach zu setzen deren finanzieller Nutzen fragwürdig und deren energetischer Nutzen nicht gegeben ist? Wir, die AFD, meinen: Nein!

Dieses Geld kann die Stadt an anderer Stelle deutlich lohnender investieren. Energieerzeugung sollte den Energieversorgern überlassen bleiben und die Grundlast-Anforderungen decken. Fotovoltaik liefert nur Strom, wenn die Sonne scheint, also vor allem in der Tagesmitte und nennenswert nur im Frühling und Sommer. Wird die jeweilige Anlage durch Wolken abgeschattet, so erzeugt sie kaum noch Strom. Die häufigen Wechsel zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch belasten das örtliche Stromnetz und führen so zu zusätzlichen Kosten oder Stromausfällen. Im Winter gibt es Tage, an denen deutschlandweit so gut wie kein PV- oder Windkraft-Strom erzeugt wird. Die Erzeugungskapazität der Photovoltaik muss also immer durch konventionelle Kraftwerke abgesichert werden, die einspringen, wenn die Sonne nicht scheint, ansonsten aber eingedrosselt oder abgeschaltet werden und zusätzliche Kosten produzieren.

Zudem wird die Fotovoltaik nur durch die Umlage des Erneuerbare Energien Gesetzes finanziell zum Erfolg. Das heißt aber, dass das, was die Stadt durch Fotovoltaik Strom einnimmt, durch ihre Bürger als Stromkunden doppelt und dreifach bezahlt werden muss. Darüber hinaus bleibt das für die Einrichtung der Photovoltaikanlagen erforderliche Kapital über lange Zeit in ihnen gebunden während dafür Zinsen bezahlt werden müssen, da sie ja mit Krediten bezahlt worden sind. Der Bürger hat also in mehrfacher Hinsicht das Nachsehen. Wir als Stadt täten ihm einen Gefallen, wenn wir die Errichtung von Photovoltaikanlagen künftig einfach einsparen. Der städtische Aufwand für die Betreuung dieser Photovoltaikanlagen wird dabei dann gleich mit eingespart.

Ein anderer Bereich, in dem sich das Sparen der Stadt auch für die Stromverbraucher lohnen würde, stellt die Beteiligung der Stadtwerke an deutschen on-shore Windparks dar. Im Beisein unseres OB Dr. Mentrup hat EU-Energiekommissar Günther Öttinger (CDU) am 11.10.2014 in seiner Rede zur Eröffnung des RDK8 im Karlsruher Rheinhafen darauf hingewiesen, dass von den 8766 Stunden im Jahr die Windkraft in Deutschland nur an 2000 Stunden und die Photovoltaik nur an 900 Stunden verfügbar ist.

Die von unserem Landes-Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) beauftragte und veröffentlichte Studie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und der Universität Stuttgart hat ergeben, dass im Zeitraum 2018 bis 2021 in Baden-Württemberg Stromausfälle zu erwarten sind („Kurzstudie_Kapazitaetsentwicklung_Sueddeutschland.pdf“, seit 17.09.2014 auf der Homepage des UM).

Dabei gehen die Autoren dieser Studie im optimistischen Ansatz von einer 5%igen, im pessimistischen Ansatz von einer 1%igen Verfügbarkeit von Photovoltaik- und Windstrom aus. Das heißt, das von den werktags in Deutschland benötigten 70 bis 80 Tausend Megawatt (MW) elektrische Leistung im Zweifel nur 5% bzw. 1% von Windkraft und Photovoltaik zusammen geliefert werden können. In der Realität gibt es aber Phasen noch niedriger Verfügbarkeit von Wind- und Photovoltaik-Strom: Am Mi., dem 16.01.2013 waren von den in Deutschland installierten rund 35.000 MW Photovoltaik und 33.000 MW Windkraft morgens um 9 Uhr in ganz Deutschland nur rund 500 MW im Netz verfügbar, also nur 0,7 % (Quellen: EEX, Leipzig, und VDI BWK 66 (2014) Nr. 1/2, S. 74).

Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte bereits am 17.04.2014 vor der Belegschaft der Firma SMA Solar in Kassel öffentlich mit Bezug auf Investitionen in Photovoltaik und Windkraft verkündet: “Für die meisten anderen Länder in Europa sind wir sowieso Bekloppte.”… und: “Die Wahrheit ist, dass die Energiewende kurz vor dem Scheitern steht.”

In der großen Politik sind sich also Repräsentanten aller Fraktionen einig: Weitere Investitionen in Windkraft und Photovoltaik sind fragwürdig, da diese praktisch keinen Beitrag zur Sicherstellung der Grundlast-Stromversorgung leisten und damit kaum dazu beitragen, dass Stromausfälle verhindert werden. Der Ausbau von Windkraft und Photovoltaik sorgt im Gegenteil dafür, dass Stromausfälle in Deutschland immer wahrscheinlicher werden.

Abgesehen von den negativen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit ist auch der wirtschaftliche Erfolg der Windpark-Projekte im deutschen Binnenland mehr als fraglich – trotz der hohen Subventionen durch die Stromkunden. Zwei Drittel der mehr als 1200 Projekt-Jahresabrechnungen der letzten 13 Jahre sind defizitär, sagt Werner Daldorf vom Bundesverband Windenergie in einem Bericht von Report Mainz, ausgestrahlt am 23.09.2014 um 21:55 Uhr, mit dem Thema „Warum Öko-Energie für Stadtwerke oft ein Verlustgeschäft ist – Windenergie ist sauber und gilt wegen der Subventionen als hochlukrativ – doch die meisten Windräder im Binnenland sind ein Verlustgeschäft. Viele Stadtwerke kommt das teuer zu stehen.“ (www.swrmediathek.de).

Als Beispiele werden in diesem Bericht konkret die Stadtwerke Mainz und Erlangen behandelt, die mit Erwartungen von bis zu 8,5% Rendite in Windkraftprojekte investiert haben und seither damit jährlich mehrere Mio. Euro Verlust machen. Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, weist darauf hin, dass seine Organisation schon seit langem Stadtwerke und Gemeinden davor warnt, in Windkraftprojekte zu investieren, weil am Ende nicht nur die Steuerzahler, sondern auch die Stromkunden dafür bezahlen müssen.

Auf Nachfragen bei den genannten Stadtwerken, warum man denn in diese nun defizitären Windparkprojekte investiert habe, wird auf geschönte Gutachten und jeweils letztendlich auf den Wunsch des örtlichen Gemeinderats verwiesen, 50 % des eigenen Energiebedarfs aus Erneuerbaren zu decken. Den schwarzen Peter hat also am Ende der örtliche Gemeinderat.

Vor diesem Hintergrund sind weitere Investitionen der Stadt Karlsruhe in Photovoltaik und Windkraft abzulehnen. Will man trotz des drohenden strukturellen Defizits unbedingt weiterhin städtische Gelder in erneuerbare Energien stecken, so sind zusätzliche Beteiligungen an Laufwasserkraftwerken in nicht zu großer Entfernung, also z. B. im Schwarzwald und in den Alpen zu prüfen und ggf. vorzubereiten. Diese haben den Vorteil der Grundlastfähigkeit: Sie liefern auch Strom, wenn der Himmel bedeckt und die Luftbewegung schwach ist.

Was die Umsetzung der Energiewende angeht, geht die Stadt noch weiter und sattelt auf die Subventionen, die Hausbesitzer für Dämmungsmaßnahmen aus verschiedenen Bundes- und Landesquellen bekommen können, noch ihre eigenen Subventionen drauf. Deren motivierende Wirkung als Zusatz zu den ohnehin bereits existierenden Subventionsprogrammen ist durchaus fraglich. Insgesamt steht der geringe Nutzen in keinem Verhältnis zu den hohen Kosten, die die Stadt tragen muss. Denn abgesehen davon, dass diese zusätzlichen Subventionen schon beim Antragsteller zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeuten, belasten sie natürlich auch die Dienststellen der Stadt, die diese Anträge bewerten und freigeben müssen. Die Kosten für die Stadt sind also beträchtlich höher als die Summe der ausgezahlten Subventionen.

Auch im Fall der Subventionierung des Baus von Sozialwohnungen kommen die Subventionen, die die Stadt zur Verfügung stellt, nur zur Auszahlung, wenn die des Landes gezahlt werden. Die motivierende Wirkung bzw. der Nutzen dieser Subventionen ist also ebenfalls mehr als fraglich. Von den insgesamt 37 Anträgen, die bis November 2014 zum Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm (KaWoF) gestellt wurden, stammten alle bis auf einen von der stadteigenen Volkswohnung – All der bürokratische Aufwand, nur um das Geld von der linken in die rechte Tasche zu stecken?

Zusammengenommen haben wir es bei diesen Anreizprogrammen für Bauherren und Wohnungsbaugesellschaften mit einem großen Einsparpotential zu tun, das wir heben indem wir Aktivitäten der Stadt weglassen, die sowieso nicht wirksam sind. Durch die Entlastung der Verwaltung wirken diese Sparmaßnahmen doppelt.

Wieso ist es überhaupt nötig zu sparen? Im Sozialen Bereich wissen wir gar nicht, was noch alles in den nächsten Monaten und Jahren an Verpflichtungen auf uns zu kommt! Diesen sozialen Aufgaben müssen und wollen (!) wir uns als Stadt stellen! Aufgrund der gültigen europäischen, Bundes- und Landesgesetze müssen wir als Kommune im Sozialbereich umfangreiche finanzielle Leistungen erbringen. Ein Beispiel, das auch 2015/2016 für hohe Kosten sorgen wird, ist die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der zu uns kommenden Flüchtlinge. Hierfür muss einfach Geld da sein, denn diese Menschen sind auf unserer Hilfe angewiesen. Jugendliche Flüchtlinge und Flüchtlinge im Kindesalter müssen schulisch betreut werden. Kinder, die ohne ihre Eltern bei uns sind, müssen in speziellen Wohnheimen oder Wohngemeinschaft betreut werden, u. s. w.. All diese Leistungen kosten große Summen, die auch aus dem städtischen Haushalt bezahlt werden müssen.

Ein anderer Bereich, in dem aus reiner Ideologie Landesgesetze geschaffen wurden, die nicht nur die Bürger in ihren Freiheiten einschränken, sondern auch beträchtliche zusätzliche Kosten verursachen, ist die Bildungspolitik. In den neu geschaffenen Gemeinschaftsschulen und in den gerade eingeführten Ganztages-Grundschulen betreut der Staat die Kinder den ganzen Tag, wie früher in der DDR. Damals steckte dahinter die Überzeugung, dass der Staat besser für das Wohl seiner Kinder sorgt als es deren Eltern tun, sei es weil sie erzieherisch inkompetent oder politisch unkorrekt sind. Außerdem sollten die Mütter der Volkswirtschaft als Vollzeit-Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Was will man heute mit diesen Ganztagsschulen erreichen? Fragt man den Verantwortlichen (beim Kultusministerium) danach, erhält man noch nicht mal eine Antwort. Umsonst gibt es das alles aber nicht. So ist zum Beispiel die Einführung der Ganztagsgrundschule mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden. Zusätzliche Lehrkräfte müssen eingestellt, zusätzliche Mitarbeiter kultureller Einrichtungen müssen eingestellt werden, weil die Kinder nicht mehr von sich aus nachmittags in die Musikschule, die Kirchen-Jugend oder den Verein kommen können, sondern nun auch nachmittags in der Schule betreut werden müssen. Behielte man anstelle der neu einzuführenden Ganztagesschulen die bestehenden Schülerhorte an den Grundschulen bei, so böte man nicht nur den Eltern mehr Freiheit, man könnte auch besser auf die Bedürfnisse der einzelnen Kinder eingehen- Gleichzeitig würde man zusätzliche unnötige Ausgaben verhindern.

Aus diesen Gründen lehnen wir als AfD die Umwandlung von Grundschulen mit Kinderhort in Ganztags- Grundschulen ab. Stattdessen fordern wir jedoch, da die Eltern stets die volle Wahlfreiheit haben sollen, dass statt Zwangs-Ganztags­grund­schulen nur Wahl-Ganztagsgrundschulen eingeführt werden. Die Eltern sollen auch künftig ihren Kindern nachmittags außerschulische Aktivitäten ermöglichen können, wie z.B. Sport, Musik, Jugendfeuerwehr oder Pfadfinder. Deshalb fordern wir auch, dass vor jeder Umstellung weiterer Schulen auf Ganztagesschulen in jedem Einzelfall geprüft wird, statt der Ganztagsschule einen Schülerhort einzurichten. Bestehende Schülerhorte sind beizubehalten! Schülerhorte sind durch ihre Flexibilität besser geeignet, die Anforderungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erfüllen.

Gleiches gilt für die Umwandlung von Realschulen in Gemeinschaftsschulen: Auch hier ist die Umstellung von einer normalen Schule, die vormittags stattfindet und nachmittags den Kindern Freiraum lässt, in Vereinen kulturell, musisch oder sportlich aktiv zu sein, nicht nur im Widerspruch zu den individuellen Interessen der Kinder und ihrer Eltern, sondern auch mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden. Deswegen ist die Beibehaltung der Schulen in ihrer jetzigen Form nicht nur das Beste für die Kinder und ihre Eltern, sondern auch das Beste, um unnötige zusätzliche Kosten sparen. Das bisherige System ist also dem neuen vorzuziehen.

Wäre die Stadt ein Privatmann, sie würde sich ganz genau überlegen, für was sie ihr Geld ausgibt, insbesondere wenn alle diese Ausgaben durch Kredite finanziert werden müssen. Vor allem würde sich dieser Privatmann Gedanken machen, wenn er in einer Situation, wo er so viel pro Jahr einnimmt wie nie zuvor, gleichzeitig erkennt, dass er künftig nicht mehr ohne die regelmäßige Neuaufnahme von Krediten über die Runden kommen kann. Ein solcher Privatmann würde jede einzelne seiner Ausgaben auf den Prüfstand stellen und würde sich bei jeder Investitionen fragen: Ist diese Investitionen wirklich jetzt nötig oder lässt sie sich noch um 1, 2, 3 oder 4 Jahre verschieben? Jede Investitionen bedeutet doch gebundenes Kapital für das ab sofort Zinsen bezahlt werden müssen.

Was außerdem oft genug in Vergessenheit gerät, ist, dass bei jeder Investitionen (oder fast jeder) in der Zukunft jedes Jahr immer wieder Unterhaltungskosten anfallen. Beispiel U-Strab: Hier ist im Vorfeld nicht ausreichend darüber gesprochen worden, dass der Tunnel, wenn er dann gebaut ist, jedes Jahr rund 25 Millionen an Unterhaltskosten verschlingen wird. Diese Kosten fallen bei allen Bauinvestitionen an: Wenn wir jetzt von einem neuen Wildparkstadion reden, wenn wir vom Umbau und der Vergrößerung des Badischen Staatstheaters reden, wenn wir vom Neubau eines zentralen Gebäudes für die Musikschule reden oder über den notwendigen Ersatz der alten Feuerwache durch eine neue: Jedes neue Gebäude ist größer und leistungsfähiger als das alte. Oft genug kommen Gebäude auch zum Bestand der Stadt hinzu, ohne dass die, die sie ersetzen wegfallen. Jede diese Investitionen ist in den Jahren danach mit zusätzlichen Unterhaltskosten verbunden.

Auch im Personalbereich muss an die Kosten, die mit der Schaffung neuer Stellen verbunden sind, gedacht werden, denn diese Kosten werden uns erhalten bleiben und jedes Jahr aufs Neue anfallen. Deshalb ist es ja so wichtig, dass wir unnötige Bürokratie erkennen und abschaffen. Die betroffenen städtischen Mitarbeiter können dann neue, interessante Aufgaben erhalten, Neueinstellungen werden vermieden. Dies sind wir nicht zuletzt auch den städtischen Mitarbeitern schuldig, denn die wollen und sollen produktiv sein und sich nicht Tag für Tag mit eigentlich überflüssigen Dingen beschäftigen.

Zum Schluss möchte ich auf einen Bereich eingehen, den unser Oberbürgermeister Herr Dr. Mentrup in seiner Haushaltsrede als Schwerpunkt benannt hat: „Die mobile Stadt“, denn hier gibt es einige Beispiele, wie man mit relativ geringem finanziellen Aufwand Probleme lösen kann, die teils seit vielen Jahren bestehen, teils aber auch durch die Verwaltung in den letzten Jahren erst geschaffen wurden.

Wenn gleichzeitig gefordert wird, die in Karlsruhe arbeitenden Menschen sollten sich doch Wohnungen im Umland suchen, so darf man diese Leute nicht beim Pendeln in die Stadt behindern. Letzteres geschieht aber gerade durch den Rückbau vierspuriger Ausfallstraßen wie z. B. der Herrenalber Straße in Rüppurr und weiterer Straßen, die im von der letzten Legislaturperiode überlieferten Verkehrsentwicklungsplan genannt sind.

Darin kann man im Teil 2, Kapitel 5 zum Beispiel lesen: „MIV.8.a: Umgestaltung Pulverhausstraße: Die Anzahl der für den MIV“ (d.h. Motorisierter Individual-Verkehr) „verfügbaren Fahrstreifen kann von vier auf zwei Fahrstreifen reduziert werden. Der dadurch verfügbar gewordene Raum kann beispielsweise für den Bau von Radfahrstreifen (Breite 3,0 m) genutzt werden. …”

Bei den Bauarbeiten zur Ausweitung der Fernwärme im Lauf des Jahres 2014 hat man gesehen, wozu eine Reduktion der Pulverhausstraße von 4 auf 2 Spuren führt: Zum Verkehrschaos! Die Pulverhausstraße ist nur ein Beispiel für viele derartige Durchgangsstraßenverengungsplanungen, deren eigentliches Ziel die Behinderung der Autofahrer ist. Es geht dabei gar nicht darum, den Radfahrern etwas Gutes zu tun.

Tatsächlich werden in Karlsruhe aber Radwegverbindungen abseits der Durchgangsstraßen gebraucht, um das Rad als Verkehrsmittel attraktiver zu machen.

Anstelle eines weiteren Radweges entlang der Pulverhausstraße hätten wir z. B. den Vorschlag, einen durchgängigen Radweg einzurichten, der das südliche Ende von Bulach (wo Radwege aus Ettlingen, Rüppurr, Weiherfeld, der Südweststadt, u.s.w. ankommen) möglichst direkt mit dem Hafensperrtor verbindet.

Dieser Radweg könnte ohne großen Aufwand eingerichtet werden und würde durch Oberreut, die Heidenstücker Siedlung, die Rheinstrandsiedlung und Daxlanden verlaufen und all diese Wohngebiete direkt an den Hauptbahnhof anbinden. Durch den Verlauf fernab der existierenden Durchgangsstraßen wäre auch nur eine geringe Anzahl an Ampeln auf diesem Weg zu überwinden. Einen weiteren durchgängigen Radweg könnte man sich nördlich von der Pulverhausstraße vorstellen, parallel zu den Bundesbahngleisen. Es gibt im Stadtgebiet zahlreiche Beispiele dafür, wie neu auszubauende Fahrradwege abseits der Durchgangsstraßen sowohl Fahrradfahrern als auch Autofahrern helfen könnten.

Auch der sogenannte Pförtner bei Maxau (Verengung der aus der Pfalz kommenden Fahrbahn von drei auf zwei Fahrstreifen) ist eine solche Behinderung. Mit relativ wenig Aufwand könnten die seit 30 Jahren allmorgendlich auftretenden Staus auf der Rheinbrücke endlich ein Ende finden. Nur zwei Maßnahmen wären erforderlich:

1.) Verlegung des sog. Pförtners von 300 m hinter der Brücke zum Ölkreuz (Abzweig zur Raffinerie), mit Ausleitung der dritten Spur in Richtung Raffinerie.

2.) Bau einer Umgehungsstraße vom Ölkreuz bis zur B36 nördlich von Knielingen auf der alten Nordtangenten-Trasse.

Damit wird der sog. Pförtner endlich abgeschafft und die Staus auf der Brücke vermieden. Zudem wird die Südtangente so vom Verkehr, der von der Pfalz in den Bereich nördlich von Karlsruhe führt, entlastet, und von dem in der Gegenrichtung. Die Nutzung der bisher freigehaltenen Nordtangenten-Trasse ist die einzige kurz- bis mittelfristig realisierbare Maßnahme zur Entlastung Knielingens, Mühlburgs, der Nordstadt und der Südtangente, und sie bedeutet eine finanzielle Beteiligung des Bundes am Bau dieser Straße. Alle anderen Vorschläge sind nur ein Spiel auf Zeit.