STELLUNGNAHME zur Anfrage
Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD)
vom: 13.11.2014 eingegangen: 14.11.2014 Gremium:
18.11.2014
2014/0292
7.1 öffentlich
Dez. 4
Sachstandsbericht Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm (KaWoF) und Karlsruher
Innenentwicklungsprogramm (KAI)
Wir beziehen uns u.a. auf folgende Passagen aus dem Sachstandsbericht: „Auffallend bei den Gesprächen mit den Wohnungsbauunternehmen war, dass nur diejenigen Unternehmen stärkeres Interesse an KaWoF bekundet haben, die über eigene Flächen verfügen. Diese Flächen werden in naher Zukunft wohl bebaut sein.
Damit eine signifikante Verbesserung der Wohnungsmarktsituation eintreten kann, ist es aus wohnungspolitischer Sicht unabdingbar, dass die im Flächen-nutzungsplan vorgesehenen Flächenpotenziale für Wohnen zügig entwickelt werden.“
„36 Anträge wurden durch die Volkswohnung gestellt, ein Antrag erfolgte von privater Seite.“
Zum KAI: „Es zeichnet sich jedoch eine positive Entwicklung in der Anwendung von KAI in Verbindung mit KaWoF ab.“
Die Stadt kann mit ihrer Wohnungsbaugesellschaft das Problem des Wohn-raummangels alleine nicht lösen. Maßnahmen, die fast ausschließlich städti-sche Unternehmen fördern, machen daher keinen Sinn. Wir brauchen auch private Investoren, um genügend bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Diese gilt es zu motivieren.
1. Welcher Anteil der bisher unbebauten, im Flächennutzungsplan für Wohnzwecke ausgewiesenen Flächen, die in der Vorlage genannt sind, ist im Eigentum der Stadt oder ihrer Gesellschaften?
Die im Flächennutzungsplan signifikanten Gebiete sind „Neufeld“, „Oberer Säuterich“ und
„Zentrum III“. Im Neufeld sind ca. 35 % in städtischem Besitz, im Oberen Säuterich ca.
13 % und im Zentrum III ca. 30 %.
2. Wie will die Stadt die zügige Entwicklung dieser Flächen sicherstellen?
Die Flächen werden städtebaulich über Bebauungsplanverfahren entwickelt.
3. Welchen Nutzen hat ein Förderprogramm, das fast ausschließlich von einer stadteigenen Wohnungsbaugesellschaft genutzt wird?
Die Volkswohnung wird der ihr zugedachten Rolle als Vorreiter gerecht, indem sie bereits in Planung befundene Vorhaben auf eigenen baureifen Grundstücken dem sozialen Woh- nungsbau zur Verfügung stellt. Dies ist ein erster Schritt.
Nur wenige Wohnungsbauunternehmen verfügen über baureife Grundstücke. Diese Unternehmen befinden sich derzeit im Planungsstadium und werden dabei von der Verwal- tung begleitet.
4. Wie können zukünftig andere Unternehmen und Privatinvestoren motiviert werden sich im sozialen Wohnungsbau zu engagieren?
Andere Wohnungsbauunternehmen wiederum sind Eigentümer von Grundstücken, für die noch Baurecht geschaffen werden muss. Dies erfordert jedoch Zeit. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, geht die Verwaltung davon aus, dass die betreffenden Unternehmen mit dem städtischen Finanzanreiz dem positiven Signal der Volkswohnung folgen werden.
Unabhängig von diesem Prozess besteht bezüglich der verfügbaren Flächen für den
Wohnungsbau Handlungsbedarf.
5. Ist es in Bezug auf die im Abschnitt KAI genannten Wohneinheiten ebenso wie bei KaWoF der Fall, dass die Förderung fast ausschließlich durch städtische Unternehmen in Anspruch genommen wird.
KAI betrifft alle Grundstückseigentümer, die neues Planungsrecht entsprechend der Kriterien von KAI erhalten möchten.
6. Wie hoch ist der Anteil der in der Vorlage aufgeführten unter Anwendung von KAI
zu bauenden Wohneinheiten, der von städtischen Gesellschaften gebaut wird?
Von den vier in der Vorlage erwähnten Planungen betreffen drei private Investoren und eine die städtische Wohnungsbaugesellschaft.