• 13. Oktober 2024 19:38

So wählt man richtig!

Mai 21, 2024

Liebe Wähler der AfD Karlsruhe,

auf vielfachen Wunsch wird im Folgenden erklärt, wie man richtig wählt.
Jeder Wähler hat bei der Wahl zum Karlsruher Gemeinderat 48 Stimmen. Gibt man weniger als 48 Stimmen oder genau 48 Stimmen ab, so ist die Wahl gültig. Gibt man MEHR als 48 Stimmen ab, so ist die Wahl ungültig und alle Stimmen, die man abgegeben hat, verfallen.

Kumulieren

Sie können die Personen, denen Sie Ihre Stimme geben wollen, auf einem oder mehreren Stimmzetteln ausdrücklich als gewählt kennzeichnen. Sie dürfen jeder Person auf den Stimmzetteln bis zu drei Stimmen geben. Das „Anhäufen“ von Stimmen nennt sich „kumulieren“.

  • Sie möchten 1 Stimme vergeben: Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen ein Kreuz oder die Zahl 1.
  • Sie möchten 2 Stimmen vergeben: Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen die Zahl 2.
  • Sie möchten 3 Stimmen vergeben: Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen die Zahl 3.

Die Summe darf nicht mehr als 48 betragen, sonst ist der Stimmzettel komplett ungültig.

Panaschieren

Sie können Ihre verfügbaren Stimmen auch auf Bewerberinnen und Bewerber unterschiedlicher Parteien und Wählervereinigungen verteilen. Dieses Vorgehen nennt sich „panaschieren“.

Auch hier können Sie einer Person maximal 3 Stimmen geben. Bitte notieren Sie Ihre Stimmen auf den Stimmzetteln wie oben beschrieben. Legen Sie anschließend die Stimmzettel, auf denen Sie Stimmen vergeben haben, in den dafür vorgesehenen Umschlag.

Sie möchten panaschieren, aber nur einen Stimmzettel abgeben?

Auch das ist für die jeweilige Wahl möglich. Auf jedem Stimmzettel finden Sie freie Zeilen, in die Sie die entsprechenden Namen von Personen anderer Parteien oder Wählervereinigungen eintragen können. Hinter dem Namen tragen Sie dann in das Kästchen die Anzahl Ihrer Stimmen ein.

Bitte beachten: Geben Sie auf Ihren Stimmzetteln insgesamt maximal 48 gültige Stimmen für die Gemeinderatswahl sowie je nach Wahlberechtigung, die für die Ortschaftsratswahl zulässigen Höchstzahl (Wie wird gewählt) ab. Bei Überschreitung der Höchstzahl ist Ihre Stimmabgabe ungültig. Das gilt auch, wenn Sie den oder die verwendeten Stimmzettel ganz durchstreichen, durchreißen oder durchschneiden. Das Heraustrennen einzelner Stimmzettel aus dem Stimmzettelblock an der Perforation ist zulässig.

Weitere Informationen über die Wahl, inklusive Kumulieren und Panaschieren, finden Sie hier:

https://www.kommunalwahl-bw.de/wie-wird-gewaehlt-kommunalwahl

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch unter 0721 / 133 1098 oder per E-Mail afd@gemeinderat.karlsruhe.de an uns wenden.