• 12. Oktober 2024 5:07

Ist ein AfD-Verbot realistisch?

Jan 19, 2024

Vorab, es wird kein AfD-Verbot geben, denn es ist chancenlos. Selbst ein Verbotsverfahren wird nicht eingeleitet werden.

Warum?

Alleine das Wort „rechtsextrem“, was die AfD nicht ist, kann kein Verbot begründen. Dies ist ein sogenannter ausfüllungsbedürftiger Begriff, der sich wiederum an den Maßstäben des Grundgesetzes messen lassen musst. Der Begriff wird benutzt um die Bürger einzuschüchtern.

Es gibt dazu zwei Gründe, die ein Verbot mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen.

Der Erste ist eine taktische Überlegung. Was wäre, wenn das angestrebte Ziel nicht erreicht werden würde, also sowohl das Verfahren wie auch das Verbot scheitern würde?
Die sich selbst als Demokraten bezeichnenden Parteien wissen, daß ihr Scheitern dann der AfD erneut Aufwind geben wird Denn die Begründung wäre dann zwingend, dass die AfD sicher auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Damit würde auch automatisch die Einstufung einiger AfD Landesverbände als „gesichert rechtsextrem“ entfallen müssen.
Dieses Risiko wird die Ampel nicht eingehen.

Die Behauptung, die AfD verstößt gegen das Grundgesetz löst sicherlich bei vielen Bürgern die Besorgnis aus, die AfD könnte verboten werden. Es gibt aber schlichtweg keinen Verstoß der AfD gegen das Grundgesetz, daher kann ein Verstoß der AfD gegen das Grundgesetz nicht belegt und schon gar nicht bewiesen werden, was es aber in einem entsprechenden Verfahren werden müsste. Das sind alles bisher völlig haltlose Behauptungen, völlig wirr und ohne jede Substanz, aber mit einem klaren Ziel. Etwas bleibt immer hängen und schadet.

Wenn Gründe für ein AfD Verbot konstruiert würden, was nicht geschehen wird, da nicht beweisbar ohne Belege, würden diese Gründe zwingend Verbote aller Altparteien begründen, die erwiesenermaßen und belegt mehrfach gegen das Grundgesetz verstoßen haben. Beispiel Asylrecht oder Meinungsfreiheit, Haushaltstricks etc..

Das bedeutet also, wenn eine offizielle Prüfung, angelegt an das Grundgesetz durchgeführt wird, und die Prüfung negativ ausfällt, wie oben ausgeführt, zwingend wie automatisch das Merkmal „rechtsextrem“, mit dem man die AfD diffamieren will, entfällt.

Daher würde sich die Ampel-Regierung mit einem solchen Verfahren selbst ins Knie schießen. Es wird also bei der aktuell laufenden, öffentlichen Diffamierungskampagne bleiben, in der Hoffnung, die AfD würde dadurch Wähler verlieren.