• 27. April 2024 22:10

Schwimmen in städtischen Bädern

Jul 14, 2023

Folgend die Stellungnahme zu unserer Anfrage:

Berechtigung zum kostenlosen oder kostenreduzierten Schwimmen in städtischen Bädern

  1. Gibt es bestimmte Personengruppen, die kostenlosen Zugang zu den städtischen Bädern haben?Es gibt für die städtischen Bäder unterschiedliche Gruppen, die kostenlosen Zugang erhalten. Diese sind Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, welche auf Hilfe angewiesen sind sowie Menschen unter 18 Jahren mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 und Badegäste an ihrem Geburtstag.
  2. Gibt es spezifische Altersgruppen, die kostenlos oder kostenreduziert in städtischen Bädern schwimmen dürfen?Kostenlosen Zugang erhalten Kinder unter 6 Jahren.Ermäßigte Eintritte erhalten Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren sowie Vollzeitschüler*innen und Studierende unter 27 Jahren. Des Weiteren Menschen mit Behinderung
    ab 18 Jahren mit einem GdB von mindestens 80.
  3. Werden Personen mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen von den Gebühren für den Schwimmbadzugang ganz oder teilweise befreit?Bezüglich Menschen mit Behinderung siehe Ziffer 1 und Ziffer 2.Anspruchsberechtigte für den Karlsruher Pass oder Karlsruher Kinderpass erhalten die Einzeleintritte und Freibad Saisonkarten mit 50% Ermäßigung.
  4. Welche Schritte müssen unternommen werden, um die Berechtigung zum kostenlosen oder kostenreduzierten Besuch der städtischen Bäder zu erhalten?Bei altersbedingten Vergünstigungen muss das Alter nachgewiesen werden.Bei Schüler*innen und Studierenden wird der Schüler- bzw. Studierendenausweis verlangt. Der Grad der Behinderung (GdB) muss durch einen entsprechenden Ausweis nachgewiesen werden. Anspruchsberechtigte für Karlsruher Pass oder Karlsruher Kinderpass haben diesen beim Jugendfreizeit- und Bildungswerk (Stadtjugendausschuss JFBW StJA) zu beantragen. Im Bad wird die Ermäßigung durch das Vorlegen des Passes gewährt.
  1. Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Nutzungshäufigkeit oder -dauer für diejenigen, die städtische Bäder kostenlos oder kostenreduziert nutzen dürfen? Welche sind dies?Nein, es gibt keine Einschränkungen.
  2. Sind bestimmte Zeiten oder Tage festgelegt, an denen der Zugang zu den städtischen Bädern für bestimmte Personengruppen kostenlos oder kostenreduziert gewährt wird?Nein, wenn die Voraussetzungen Ziffer 1 + 2) erfüllt sind, besteht an allen Öffnungstagen der kostenlose bzw. ermäßigte Eintritt.
  3. Gibt es weitere Informationen oder Richtlinien, um die Berechtigung zum kostenlosen oder kostenreduzierten Schwimmen in Anspruch zu nehmen?Informationen zu den einzelnen Tarifen sind auf der Homepage www.ka-baeder.de abrufbar.

 

 

 

Bild von Prachya Singhto auf Pixabay