• 28. April 2024 14:41

RISIKO: Entwurf Selbstbestimmunggesetz

Jun 21, 2023

Kompakt für alle zusammengefasst, die sich noch nicht damit befasst haben.

Der Entwurf zum #Selbstbestimmungsgesetz, der beschlossen werden soll, umfasst:

1. Die Änderung des Geschlechtseintrages durch Sprechakt. Heißt: Frau oder Mann ist, wer sagt, dass er es ist. Biologische Fakten zählen nicht mehr. Medizinisch-psychologische Gutachten entfallen. Bei Kindern ist dies ab 14 Jahren mit dem Einverständnis der Eltern möglich. Der Eintrag kann jährlich geändert werden. Das Frau-Sein als biologische Realität wird damit abgeschafft. Frau ist, wer sich so „fühlt“.

2. Männer, die sich per Sprechakt zur Frau erklärt haben, dürfen Ämter, falls eine Frauenquote besteht, über diese besetzen. Heißt: Männer können Frauen ihre Quotenplätze wegnehmen.

3. Für öffentliche Frauenräume wie Damentoiletten und Umkleidekabinen gilt das Hausrecht des Eigentümers. Heißt: Wer keinen Shitstorm oder Klage wegen des Verstoßes gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kassieren will, oder sogar davon überzeugt ist, lässt künftig vermutlich Männer in Frauenräume. Anmerkung: Auch die Unterbringung in Frauengefängnissen und Frauenhäusern ist möglich. Im Ausland hat dies z.B. bereits zu Vergewaltigungen im Frauengefängnis geführt.

4. Jedes unter dem alten Geschlecht ausgestellte Dokument kann auf Antrag neuverfasst werden. Also auch Zeugnisse und selbst Sterbeurkunden der Partner. Heißt: Das alte Ich kann quasi komplett gelöscht werden. Eine Ausnahme besteht lediglich im Rechtsverhältnis zu den eigenen Kindern. Hier zählt das Geschlecht bei Geburt des Kindes. Eine Mutter kann sich also rechtlich nicht zum Vater erklären lassen und umgekehrt.

5. Es gilt mit dem Gesetz ein Offenbarungsverbot. Heißt: Sofern kein öffentliches Interesse besteht, darf man jemanden nicht mehr als transsexuell outen bzw. Nachforschungen zur Person vor Änderung des Geschlechtseintrages anstellen. Wenn dein Nachbar Günter also plötzlich Gudrun genannt werden will und im Rock rumläuft, darfst du, auch wenn jeder sieht und weiß, dass Günther ein Mann ist, das nicht mehr offenbaren. Du darfst also weder sagen, dass Günther ein Mann ist, noch ihn mit Günther ansprechen (Deadnaming), sonst droht ab Beschluss des Gesetzes ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

6. Einzige Ausnahme: Kriegsfall. Männer können sich nicht vor dem Einzug drücken, in dem sie schnell ihren Geschlechtseintrag ändern. Damit wird die Möglichkeit eines Missbrauchs quasi zugegeben. Komischerweise hält man einen Missbrauch in Bezug auf Frauenräume nicht für möglich.