• 29. März 2024 14:40

Stellungnahme der Stadt

Mrz 28, 2023

Transparenz bei institutionellen und Projektförderungen im Kulturbereich

Im Jahresbericht 2021 des Kulturamts wird die institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen mit rund 39,9 Millionen Euro aufgeführt. Hinzu kommen rund 900.000 Euro an Projektförderung für 2021. Anders als noch im Bericht für das Jahr 2019, in dem für immerhin sechs Institutionen die Zuschüsse in ihrer Höhe explizit aufgeführt und den Besucherzahlen dieser Einrichtungen gegenübergestellt worden waren, fehlt im Bericht 2021 eine solche Übersicht. 

Die Benennung der einzelnen Einrichtungen / Projekte und der Ausweis der gewährten Zuschüsse und der Besucher- / Teilnehmerzahlen stellen Transparenz im Bereich der Kulturförderung sicher. Den Karlsruher Bürgern soll nicht verheimlicht werden, welche Kultureinrichtungen und Kulturprojekte in welchem Ausmaß von der Stadt unterstützt werden,

Wir beantragen daher: in den jährlichen Berichten des Kulturamtes permanent die folgenden Informationen zu veröffentlichen.

Die Stellungnahme der Stadt in der Kurzfassung:

Der Jahresbericht des Kulturamts für das Jahr 2022 wird den Punkten des Antrags zur institutionellen und Projektförderung entsprechen, soweit dies mit den Erfordernissen der Jahresabschlüsse und Verwendungsnachweise sowie des Datenschutzes vereinbar ist.

Unsere Anfrage und die Stellungnahme der Stadt vom 20.12.:

1. Welche Institutionen erhielten im Berichtsjahr Fördermittel in Höhe von mehr als 10.000 Euro von der Stadt Karlsruhe sowie gegebenenfalls von anderen Zuschussgebern und welche Besucherzahlen wiesen diese Institutionen auf? Die Förderbeträge sind dabei jeweils explizit zu nennen.

Der Jahresbericht des Kulturamts für das Jahr 2022 wird entsprechend dem Zeitplan früherer Jahre im Frühjahr 2023 erstellt und in der Sommersitzung des Kulturausschusses (21. Juni 2023) vorgelegt. Hiermit soll ein zeitnaher Überblick über die Aktivitäten des Kulturamts im zurückliegenden Jahr gegeben werden.

Die Kultureinrichtungen können ihre Jahresabschlüsse und Besuchsstatistiken aus Abrechnungsgründen häufig erst zum Ende des dritten Quartals vorlegen. Bei Erstellung des Jahresberichts liegen daher für den Berichtszeitraum in der Regel noch keine Zahlen über sonstige Fördergelder und über den Besuch vor. In den Jahresbericht sollen die entsprechenden Zahlen des vor dem Berichtszeitraum liegenden Jahres einfließen.
Informationen über die Höhe des jeweiligen institutionellen Zuschusses der Stadt sind im Übrigen dem öffentlich zugänglichen Haushaltsplan der Stadt Karlsruhe zu entnehmen.

2. Welche dieser Institutionen erhielten im Berichtsjahr erstmalig Fördermittel und aus welchem Grund?

Über die Gewährung institutioneller Zuschüsse entscheidet allein der Gemeinderat. Aus seiner Mitte werden in der Regel entsprechende Anträge gestellt, die zudem im Kulturausschuss vorberaten werden. Der Jahresbericht wird dennoch entsprechende Informationen aufnehmen.

3. Welche Institutionen erhielten im Vorjahr des Berichtszeitraums letztmalig Fördermittel und aus welchem Grund?

Der Jahresbericht wird entsprechende Informationen aufnehmen.

4. Welche weiteren Projekte erhielten im Berichtsjahr zwischen 2.000 Euro und 10.000 Euro an Fördermitteln und welche Besucher/Teilnehmerzahlen hatten diese Projekte?

Dem Jahresbericht wird eine Auflistung der Projektförderungen des Jahres 2022 zwischen 2.000 und 10.000 Euro unter Beachtung der Erfordernisse des Datenschutzes beigefügt.

Grundlage der Entscheidungen des Kulturbüros zur Projektförderung sind die ‚Richtlinien Projektförderung‘. Ziffer 3 der Richtlinien nennt die Voraussetzungen der finanziellen Projektförderung. Kriterium ist danach nicht die Zahl der erwarteten Besucher*innen, sondern das nach künstlerischen oder stadtbezogenen Aspekten beurteilte öffentliche Interesse an dem Vorhaben. Die Erhebung und Auswertung von Besuchsdaten ist daher für das Kulturbüro von untergeordneter Bedeutung. Soweit Besuchszahlen der geförderten Projekte vorliegen, werden diese in den Jahresbericht mit aufgenommen.