Gemeinderatsbeschlüsse auch für OB und Verwaltung bindend!
AfD-Stadträtin Ellen Fenrich war enttäuscht und verwundert, als sie am Montagabend die Notiz vom Gartenbauamt zum Abbau des Hundegartens an dessen Zaun vorfand: Der Gemeinderat hatte doch den Probebetrieb an diesem Ort für zwei Jahre beschlossen! Hat sich der Oberbürgermeister von einflussreichen Nachbarn der Hildapromenade überreden lassen, den Beschluss still und heimlich zu kippen? Immerhin hatte er damals den beiden Antragstellern, der AfD- und der FDP-Fraktion im Gemeinderat den Probebetrieb des Hundegartens für zwei Jahre zugesagt, und damit – da es keinen Widerspruch der anderen Fraktionen gab – den entsprechenden Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt. Nun hatte es zwar letzte Woche im Rathaus im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen (AföE) ein Stimmungsbild für eine Verlegung des Hundegartens gegeben, doch das war kein Beschluss, der AföE ist kein beschließender Ausschuss und generell kann kein Ausschuss einen Gemeinderatsbeschluss zurücknehmen; das kann nur der Gemeinderat selbst. Auch der Oberbürgermeister kann das nicht, aber er als Chef der Verwaltung muss entweder das Gartenbauamt selbst beauftragt haben, den Zaun an der Hundewiese in der Hildapromenade abzubauen, oder er hat seine Verwaltung nicht im Griff.
Die offizielle Presseinformation der Stadt, die Stadträte hätten im zuständigen Ausschuss für öffentliche Einrichtungen beschlossen, den Hundegarten an der Hildapromenade umgehend abzubauen, ist jedenfalls schlichtweg falsch – offensichtlich eher eine Nebelkerze der Verwaltungsspitze als eine Information der Bürger. Die AfD-Fraktion will nun mit einer Anfrage Licht ins Dunkel bringen und schließt auch nicht aus, Beschwerde bei der Kommunalaufsicht im Regierungspräsidium einzulegen.
„Der Hundegarten muss am derzeitigen Standort zumindest so lange bestehen bleiben, bis die Stadt einen neuen Standort für den Hundegarten identifiziert und eingerichtet hat“, fordert AfD-Stadträtin Ellen Fenrich. “Es kann nicht sein, dass hier Einzelinteressen von Personen, die einen besonders guten Draht zur Stadtverwaltung haben, ohne ordentlichen Beschluss nachgegeben wird, während Bürger ohne solche Verbindungen mit ihren Nöten allein gelassen werden. Anscheinend sind in Karlsruhe manche aus Sicht der Verwaltungsspitze eben gleicher als andere.