• 27. April 2024 1:38

Asylbewerber zur Durchführung gemeinnütziger Tätigkeiten für die Stadt Karlsruhe einsetzen

Apr 20, 2021

Bei der Stadt Karlsruhe sind viele Beschäftigte mit Tätigkeiten betraut, für die keine Berufsausbildung notwendig ist. Beispiele hierfür gibt es bei der Straßenreinigung, der Müllabfuhr und teilweise im Gärtnerbereich.

Durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Gründen kommt es vor, dass in diesen Bereichen personelle Engpässe entstehen. Die Arbeit kann dann nicht mehr oder nur eingeschränkt oder unter erschwerten Bedingungen ausgeführt werden.

Während der Corona-Zeit mit dem Lockdown, auch dem der Gaststätten und Kantinen, kommt noch eine zusätzliche Belastung für die Beschäftigten hinzu: Viele Personen in Karlsruhe müssen sich ihre Verpflegung in Einwegverpackungen kaufen und im Freien essen. Die Folge sind überquellende Abfallbehälter und weggeworfene Verpackungen auf Straßen und in Grünanlagen. Die Beseitigung dessen bedeutet erheblichen Mehraufwand, der so in der Personalplanung nicht vorgesehen ist. Es ist an vielen Stellen der Stadt offensichtlich, dass die städtischen Mitarbeiter diese Aufgaben nur noch zum Teil erledigen können. Sie brauchen offensichtlich Unterstützung.

Ein weiterer Engpass scheint bei der Beseitigung der Graffitis und Aufkleber zu bestehen, denn auch diese werden offensichtlich immer mehr.

Zur Überbrückung dieser Engpässe/Mehrbelastungen und zur Unterstützung der betroffenen städtischen Mitarbeiter gibt es Möglichkeiten, die der Gesetzgeber für solche Fälle mit dem Asylbewerberleistungsgesetz geschaffen hat. 

Wir schlagen vor, dieses Gesetz anzuwenden und demgemäß zur Unterstützung der städtischen Mitarbeiter Asylbewerber einzusetzen. Ihnen sollen nach § 5 Abs. 1 Satz 2 “…so weit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde.” Für diese Tätigkeit wird gemäß § 5 Abs. 2 eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde ausgezahlt, soweit der Leistungsberechtigte nicht im Einzelfall höhere notwendige Aufwendungen nachweist, die ihm durch die Wahrnehmung der Arbeitsgelegenheit entstehen. 

Der Einsatz der Asylbewerber wäre ein Gewinn für alle Seiten. Die Stadt wäre sauber, die Grünanlagen gepflegt, die städtischen Beschäftigten nicht überlastet und die Asylbewerber könnten erste Erfahrungen mit dem Arbeitsmarkt in Deutschland sammeln, was für ihre jetzige und spätere Integration förderlich wäre. Später könnte Ihnen diese gemeinnützige Tätigkeit von Nutzen sein, zum Beispiel bei einer Bewerbung.

Daher haben wir folgenden Antrag gestellt:

Der Gemeinderat möge beschließen, im Bereich der manuell-handwerklichen Tätigkeiten der Stadt Karlsruhe gemäß den §§ 5 und 5 a des Asylbewerberleistungsgesetzes bei geeigneten Tätigkeiten Asylbewerber einzusetzen, soweit die Arbeiten zu diesem Zeitpunkt nicht durch festangestelltes Personal der Stadt Karlsruhe erledigt werden können.