• 19. März 2024 12:16

Institutionelle und Projekt-Förderungen im Kulturbereich 2019

Sep 26, 2020

Hier finden sie die Auskunft der Stadt incl. die Listen mit den geförderten Projekten und den Kosten. Sicherlich interessant für viele Karlsruher Steuerzahler, was mit ihren Geldern passiert.

Folgend unser Antrag:

Und hier die Antwort der Stadt:

Im Jahresbericht 2019 des Kulturamts wird die Zahl von rund 70 institutionellen Zuschussempfängern genannt. Es werden jedoch für nur sechs davon die Zuschüsse mit ihrer Höhe explizit aufgeführt und den Besucherzahlen dieser Einrichtungen gegenübergestellt. Hinsichtlich der Projektförderung ist nur deren Gesamtbetrag aufgeführt und kein einzelnes der Projekte mit der expliziten Fördersumme benannt.

Wir möchten daher wissen:

1.
Welche weiteren Institutionen erhielten im Jahre 2019 Fördermittel in Höhe von mehr als 10.000 Euro von der Stadt Karlsruhe sowie gegebenenfalls von anderen Zuschussgebern und welche Besucherzahlen wiesen diese Institutionen auf? Die Förderbeträge sind dabei jeweils explizit zu nennen.

Auf die Übersicht (Anlage 1) wird verwiesen.
Das erbetene Zahlenmaterial ist öffentlich in den folgenden Unterlagen zugänglich:
Die Höhe der institutionellen Förderung ist dem Haushaltplan der Stadt Karlsruhe zu entnehmen. Über die Besuchszahlen in den kulturellen Einrichtungen in den Jahren 2009 bis 2018 informiert Band 2 („Steckbriefe“) der Bürgerumfrage „Nutzung kultureller Einrichtungen und Angebote in Karlsruhe 2019“, die im Kulturausschuss am 5. März 2020 vorgestellt wurde und am 24. März 2020 die einhellige Zustimmung des Gemeinderates fand.

Bei einigen Einrichtungen können keine Angaben zu Besuchszahlen gemacht werden, da ihr kultureller Auftrag nicht oder nicht primär in der Durchführung von Veranstaltungen liegt (Staatliche Majolika Manufaktur, Jugendorchester Stadt Karlsruhe e. V., Werkraum, Wirkstatt, Max-Reger-Institut, Internationale Händel-Akademie, Lernort Zivilcourage und Widerstand u.a.).

Bei einigen Einrichtungen liegen die Zahlen für 2019 noch nicht vor, da bei institutioneller Förderung die Verwendung des Zuschusses innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Haushalts- oder Wirtschaftsjahres nachzuweisen ist (in der Regel Ende September des Folgejahres).
In diesem Fall wurden die Zahlen von 2018 zugrunde gelegt.

Zur Erledigung ihrer Aufgaben werden einige Kultureinrichtungen komplementär auch vom Land gefördert. Das Förderverhältnis Stadt / Land beträgt bei Staatstheater und ZKM 1 : 1, bei den Soziokulturellen Zentren (Tollhaus, Tempel, KOHI, Kulturhaus Mikado, Wirkstatt e. V., Panorama e. V.) 2 : 1, ebenso bei der Kinemathek, der Literarischen Gesellschaft und dem Badischen Kunstverein. Das Max-Reger-Institut als Forschungseinrichtung und Nachlassinstitut nimmt hinsichtlich der Komplementärförderung eine Sonderstellung ein: hier überwiegt das Engagement des Landes (ca. 1 : 4). Andere Einrichtungen erhalten projektbezogen Landeszuschüsse.

2.
Welche dieser Institutionen erhielten 2019 erstmalig Fördermittel und aus welchem Grund?
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2019/20 beschloss der Gemeinderat auf Anträge aus seiner Mitte, folgende Einrichtungen erstmals institutionell zu fördern:
– Ausgeschlachtet e. V. (30.000 Euro p.a.)
– Panorama e. V. – P8 (15.000 Euro p. a.)
– Freunde der KlangKunst Weststadt e. V. (Hemingway Lounge) (10.000 Euro p.a.)
– NUN Kulturraum e. V. (10.000 Euro p.a.)
– Kunstfachwerk N6 Grötzingen (10.000 Euro p.a.)
– entropia e. V. Karlsruhe (4.000 Euro p.a.)

Die Gründe für die Entscheidungen des Gemeinderates sind den Anträgen der Fraktionen zum Doppelhaushalt 2019/20 zu entnehmen.

3.
Welche Institutionen erhielten 2018 letztmalig Fördermittel und aus welchem Grund? 
Alle institutionellen Förderungen des Jahres 2018 wurden 2019 weitergeführt.

4.
Welche Projekte erhielten im Jahre 2019 mehr als 2.000 Euro Fördermittel und welche Besucher/Teilnehmerzahlen hatten diese Projekte?
Auf die Übersicht (Anlage 2) wird verwiesen.
Die Förderung eines Projektes setzt nach den „Richtlinien Projektförderung“ voraus, dass es sich um eine professionelle, öffentlich zugängliche, zeitlich begrenzte kulturelle oder künstlerische Aktion oder Produktion handelt, die in Karlsruhe stattfindet und an deren Durchführung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse ist nach den Richtlinien in der Regel dann gegeben, wenn das Projekt eine Bereicherung für das kulturelle Leben in Karlsruhe darstellt, insbesondere einem gesamtstädtischen oder kulturpolitischen Schwerpunkt in Karlsruhe entspricht oder eine Lücke im Kulturangebot in Karlsruhe abdeckt, oder wenn es sich in eigenständiger Weise mit aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Fragen oder mit der kulturellen Identität Karlsruhes auseinandersetzt.
Die Zahl der zu erwartenden Teilnehmenden fließt in die Gesamtbewertung zur Förderentscheidung ein, ist jedoch kein eigenständiger Prüfungspunkt. Demgemäß erfolgt bei der Prüfung der Verwendungsnachweise in der Regel auch keine Auswertung der Projekte nach Besuchszahlen, da eine Vergleichbarkeit nicht gegeben ist. In manchen Fällen gibt es die Zahlen nicht, da es nicht um Besucher geht. In anderen Fällen würde die Generierung der Zahlen einen unverhältnismäßig hohen Verwal- tungsaufwand nach sich ziehen. Im Einzelfall kann das Kulturbüro des Kulturamtes auf Nachfrage zu Besuchszahlen Auskunft geben.

5.
Wurden bei Projekten, die bereits im Jahr 2018 oder früheren Jahren gefördert wurden und auch im Jahr 2019 Zuschüsse bekamen, für das Jahr 2019 erneut die Einhaltung der Förderrichtlinien geprüft?
Grundsätzlich und ausnahmslos erfolgt bei jedem Antrag auf Projektförderung eine Prüfung auf der Grundlage der „Richtlinien Projektförderung“.

6.
Für welche Projekte wurden bis zum 30. Juni 2020 Zuschüsse in welcher Höhe beantragt und in welcher Höhe gewährt?
Auf die Übersicht (Anlage 3) wird verwiesen.

Die finanzielle Projektförderung erfolgt ausschließlich zur teilweisen Ausgleichung eines zu erwartenden finanziellen Fehlbedarfs (Fehlbedarfsfinanzierung) auf der Grundlage des mit dem Projektförderantrag eingereichten Finanzplans. Einzelnen Förderanträgen kann in vollem Umfang entsprochen werden; bei anderen müssen hinsichtlich der beantragten Summe erhebliche Abstriche gemacht werden, weil bestimmte Positionen nach den Richtlinien nicht anerkannt werden können oder die erforderlichen Eigen- bzw. Drittmittel noch einzubringen sind. So ist jede Förderentscheidung eine Einzelfallentscheidung auf der Grundlage der „Richtlinien Projektförderung“, einer entwickelten Verwaltungspraxis zur Sicherstellung der Gleichbehandlung sowie der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Dokumentiert wird die Höhe der gewährten Projektförderung, nicht jedoch die Antragshöhe.

Anlage 1 und 2

Anlage 3