• 29. März 2024 7:42

Krawallnacht in Karlsruhe vermeiden

Jul 17, 2020

Die Krawallnacht vom 21. Juni 2020 in Stuttgart stellt einen neuen, verstörenden Höhepunkt ständig steigender Gewaltbereitschaft und Missachtung der Ordnungsmacht und der Grundlagen des Zu- sammenlebens in Deutschland dar. Wenn die gegenwärtige Entwicklung anhält, steht zu befürchten, dass die Hemmschwelle noch weiter sinken wird.

Ständig steigende gewalttätige Ausschreitungen zeigen sich auch in Karlsruhe, wie beispielsweise in der Nacht vom 16./17. Juni in der Karlsruher Südstadt, als rund 40 Personen zum Teil mit Holzlatten aufeinander losgingen (die BNN berichteten). Aus Presseberichten ist zu entnehmen, dass es immer häufiger zu Belästigungen, Bedrohungen und Angriffen kommt.

In Stuttgart kann aus unserer Sicht von einem spontanen Übergriff keine Rede sein, denn Sturmmasken gehören nicht ins Handgepäck von “Partygängern”. Es dürfte daher im Hintergrund Organisatio- nen und Absprachen gegeben haben. Die hiesige Szene wäre demgemäß zu beobachten und erforderlichenfalls gewaltbereite “Netzwerke” zu eliminieren.

Wenn sich dennoch Ausschreitungen wie in Stuttgart entwickeln sollten, muss den Einsatzkräften die Befugnis gegeben werden, mit aller Härte des Gesetzes wieder für Ruhe und Ordnung zu sorgen und die Verantwortlichen in Gewahrsam zu nehmen und der Justiz zu überstellen.

Es geht hier um den Schutz des Lebens der Einsatzkräfte und der Bevölkerung, den Schutz der von Steuergeldern finanzierten polizeilichen Ausrüstung und selbstverständlich um den Schutz des Eigentums und der Existenzgrundlage unserer Bürger.

Zu den einzelnen Fragen der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

  1. Wird die nächtliche Szene in Karlsruhe beobachtet? Sind dabei Personen aufgefallen, denen Ausschreitungen wie in Stuttgart zuzutrauen sind, die also als potentielle Gewalttäter einzu- stufen sind?
  2. Gibt es Anzeichen dafür, dass es auch in Karlsruhe zu massiven Ausschreitungen und Plünderungen kommen kann? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet. Hierzu wurde auch das Polizeipräsidium Karlsruhe um eine Einschätzung gebeten, die in die Beantwortung mit einfließt. Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Karlsruhe sind hinsichtlich der Geschehnisse am 20./21. Juni 2020 in Stuttgart sensibilisiert. An relevanten Örtlichkeiten, insbesondere in der Karlsruher Innenstadt, erfolgen regelmäßig Aufklärungs-, Präsenz- und Kontrollmaß-nahmen. Eine Ein- schätzung, ob einzelnen Personen ein vergleichbares Verhalten wie am21./22. Juni 2020 in Stuttgart zugetraut werden kann, ist mangels objektiver Erkenntnisse nicht möglich. Entsprechende Tendenzen waren bislang nicht erkennbar.
  3. Welche Vorkehrungen haben das städtische Ordnungsamt in Verbindung mit der Landespolizei zur Vermeidung von Verhältnissen, wie sie in Stuttgart aufgetreten sind, getroffen?Das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe steht sowohl mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe als auch mit der Stadt Stuttgart in engem Austausch. Derzeit werden die Hintergründe der Ereignisse in Stuttgart untersucht. Bei Bedarf werden auch in Karlsruhe
    polizeiliche Maßnahmen entsprechend angepasst.
  4. Käme es in Karlsruhe zu Ausschreitungen wie in Stuttgart, bekämen die Einsatzkräfte die not- wendigen Befugnisse, um eine Eskalation der Lage wie in Stuttgart (Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und Plünderungen) effektiv zu verhindern?Die polizeilichen Maßnahmen erfolgen lageorientiert im Rahmen der landeseinheitlichen rechtlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit sowie polizeitaktischer Aspekte.

5. Welchen Präventivmaßnahmen gibt es von Seiten der Stadt, des Landes und/oder des Bundes, damit es nicht zu solchen Gewaltexzessen kommen kann?

Bei der derzeit laufenden Erstellung des Sicherheitskonzeptes für die Karlsruher Innenstadt werden die aktuellen Geschehnisse in Stuttgart berücksichtigt.