• 19. März 2024 9:51

Auswahl der Klimaschutzmaßnahmen nach Nutzen- /Kostenbewertung

Apr 23, 2020

Antrag im Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen,
die Klimaschutzmaßnahmen, die durchgeführt werden sollen, nach dem Kriterium des höchsten Nutzens (i. e. die Menge, um die der jährlich der Stadt zugerechnete CO2-Ausstoß reduziert wird) bei geringsten Kosten auszuwählen. Hierzu soll eine entsprechende Rangliste der Maßnahmen nach ihrem Nutzen-zu-Kosten Quotient (in Tonnen vermiedener CO2-Ausstoß pro Jahr pro Euro Investitionsaufwand) erstellt und dem Gemeinderat zugänglich gemacht wer- den. Diese Rangliste soll dann von oben nach unten abgearbeitet werden. So kann möglichst viel CO2 eingespart werden, ohne dass die dafür realisierten Maßnahmen den städtischen Haushalt nachhaltig überfordern.

Sachverhalt/Begründung:

Nicht nur durch die Coronakrise zeigt sich sehr deutlich, dass sich die wirtschaftliche Lage in Deutschland, und dadurch auch in Karlsruhe, kurz-, mittel und wahrscheinlich auch langfristig drastisch verschlechtern wird. Durch Firmenpleiten, Umsatzeinbußen durch rückläufige Auftragszahlen und/oder verringertem Konsum der Bevölkerung (wegen weniger zur Verfügung stehender Mittel oder Arbeitslosigkeit) werden die Gewerbesteuereinnahmen auf lange Zeit sehr viel geringer sein, als im Haushalt bisher geplant. Zusätzliche Ausgaben für viele neu hinzu kommende soziale Härtefälle sowie alle Arten von ausfallender Kinder- und Jugendbetreuung, für die die Betreuer dennoch bezahlt werden müssen, werden die Finanzen der Stadt zusätzlich erheblich belasten.

Da die Haushaltslage der Stadt Karlsruhe sowieso schon wegen verschiedener Großprojekte wie der U-Strab, dem Umbau des Wildparkstadions und der Renovierung der Stadthalle angespannt ist und da die HSPKa-Beschlüsse nicht konsequent umgesetzt worden sind und/oder werden, kann sich Karlsruhe die komplette Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen nicht leisten, ohne endgültig in „finanzielle Schieflage“ zu geraten. Dies muss jedoch unbedingt vermieden werden, will die Stadtverwaltung Herr ihrer eigenen Beschlüsse bleiben.

Die Mitglieder des Gemeinderats sind die Vertreter der Bürger. Unter anderem bestimmen sie mit über das Geld der Bürger, das der Stadtverwaltung zur Aufgabenerfüllung hauptsächlich durch Steuern, aber auch durch andere Einnahmeformen zur Verfügung steht. Mit diesem Geld ist sparsam und umsichtig um- zugehen, so dass die Handlungsfähigkeit der Stadt, und somit die Infrastruktur und Lebensqualität, auch in Zukunft sichergestellt werden kann. Demgemäß sind auch die Maßnahmen zur CO2-Einsparung nach dem Nutzen im Verhältnis zu den Kosten zu bewerten und nur die Maßnahmen mit dem höchsten Nutzen bei den geringsten Kosten umzusetzen.

Mit der hier geforderten Nutzen-/Kostenbewertung wird es den Gemeinderäten erst ermöglicht, über die effektivsten und finanziell tragbarsten Projekte zu entscheiden.

Stellungnahme der Stadt:

Im Klimaschutzkonzept 2030 werden in der Anlage 5 die möglichen CO2-Einsparungen sowie der notwendige finanzielle und personelle Ressourcenaufwand dargestellt.

Gerade für die zentralen Bereiche Mobilität und Wirtschaft ist aufgrund der starken Abhängigkeit von privatwirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Aktivitäten keine konkrete Aussage zu den Einspareffekten einzelner Maßnahmen möglich. Dennoch ist es zum Erreichen der Klimaschutzziele wichtig, dass die Verwaltung auch in diesen Sektoren in Form von Beratungsangeboten, Förderprogramme, Vernetzung, Maßnahmen der Stadtentwicklung u. a. aktiv wird, um auf direktem oder indirektem Weg Veränderungen zu bewirken.

Zudem spielt bei vielen Maßnahmen mit hohem Ressourcenbedarf, z. B. im Bereich Gebäudesanierung, die städtische Vorbildfunktion eine entscheidende Rolle. Derartige Effekte lassen sich aber nicht in Form von CO2-Einsparungen konkret quantifizieren.

Insofern ist die Vorstellung, man könne die Maßnahmen listenmäßig ranken, und sich dann für die wichtigsten Maßnahmen entscheiden, in der Praxis nicht umsetzbar.

Aus Sicht des Klimaschutzes ist es vielmehr notwendig, dass auf allen angesprochenen Handlungsfeldern umfassend im Sinne der dargestellten Maßnahmen agiert wird. Nur dann können die gesetzten Ziele erreicht werden.

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.