„Wir fordern die Karlsruher CDU-Gemeinderatsfraktion auf, den Worten vieler Ihrer Bundespolitiker im Gemeinderat endlich Taten folgen zu lassen und die Alters-Überprüfung aller durch die Stadt betreuten sogenannten ‚Minderjährigen Unbegleiteten Flüchtlinge‘ zu beantragen. Da wir kein Antragsrecht haben, können wir es nicht selbst tun.“ so der Karlsruher Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard und Dr. Paul Schmidt (beide AfD-Stadträte). Inzwischen wurde bekannt, dass die zuständige Stadtverwaltung bei den Altersfeststellungen junger Flüchtlinge bisher vollständig auf medizinische Methoden verzichtet und so etwa die Hälfte der fraglichen Fälle als minderjährig anerkennt. Bei medizinischen Untersuchungen werden aber nur etwa ein Viertel der fraglichen Fälle als minderjährig erkannt. Vermutlich wären also rund die Hälfte der bisher von der Stadt als minderjährig Eingestuften mit medizinischen Mitteln als volljährig festgestellt worden. Eine Wiederholung der Altersfeststellungen mit medizinischen Methoden ist also dringend geboten.
„Neben der Altersbestimmung mit medizinischen Methoden fordern wir eine gewissenhafte Prüfung möglicher Vorstrafen dieser sog. Minderjährigen. Wäre dies geschehen, so hätte u. a. der Mord an der Freiburger Studentin Maria L. verhindert werden können, möglicherweise auch der Mord in Kandel. Diese Überprüfungen müssen jetzt endlich erfolgen!“ fordern die beiden AfD-Stadträte.
Wie die BNN am 4.1.18 berichteten, finden in Karlsruhe wegen der Landeserstaufnahmestelle viele Altersfeststellungen junger Flüchtlinge statt, 740 allein im Jahr 2017. Davon endeten 379 mit der Feststellung, dass es sich um über 18-Jährige handelt. Medizinische Untersuchungen oder Gutachten werden bewusst nicht eingesetzt. Klaus Püschel, der Chef der Hamburger Rechtsmedizin, sieht das ganz anders, wie in der „FAZ“ am 3.1.18 berichtet: „In der Vergangenheit waren ungefähr drei Viertel der Personen, die wir untersucht haben, viel älter, als sie behaupteten“ und: „Ich verstehe nicht, dass das nicht deutschlandweit einheitlich gehandhabt wird“. Hochgerechnet auf Karlsruhe bedeutet dies, dass wohl drei Viertel der fraglichen Minderjährigen, im Jahr 2017 anstatt 379 also ca. 555 Personen als volljährig erkannt worden wären, wenn man medizinische Methoden eingesetzt hätte. Die entsprechenden medizinischen Untersuchungen müssen also dringend nachgeholt werden!
„Dadurch, dass unser Staat diese angeblich minderjährigen Männer – als Jugendliche – in unsere Schulen schickt, riskiert er das Wohl unserer eigenen Kinder! Hinzu kommt, dass für jeden dieser sogenannten minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge jedes Jahr je nach Wohnort zwischen 60 und 120 Tausend Euro an Steuergeldern aufgewendet werden. Wer den deutschen Steuerzahler ohne jede Vorleistung derart zur Kasse bittet, muss zweifelsfrei nachweisen, dass er tatsächlich zur Gruppe der Begünstigten zählt, so wie jeder andere Bürger auch, der staatliche Leistungen beantragt“, erklärte Stadtrat Marc Bernhard, der auch Stellv. Sprecher der Landesgruppe Baden-Württemberg in der AfD Bundestagsfraktion ist, bereits am 1.1.2018.
„Dem Normalbürger ist es unerklärlich, dass er in bestimmten Berufen Röntgenaufnahmen als Teil seiner Einstellungsuntersuchung über sich ergehen lassen muss, wenn dies dagegen angeblich minderjährigen Flüchtlingen nicht zugemutet werden kann, die aufgrund ihres Status als Minderjährige in den Genuss von jährlich bis zu 120.000 Euro staatlicher Leistungen kommen und ihre Familien nachholen dürfen,“ stellt Stadtrat Dr. Paul Schmidt fest.
Die „Welt“ berichtete zudem am 2.1.18, dass die Strahlenbelastung beim Röntgen der Handwurzelknochen zur Feststellung des Alters 0,1 Mikrosievert beträgt, und damit nur rund 1 % der durchschnittlichen täglichen Strahlenbelastung in Deutschland, die zum größten Teil natürliche Ursachen wie z.B. Radon hat. Neben dem Röntgen ist auch eine spezielle Ultraschalluntersuchung der Handwurzelknochen möglich.
Eine aktuelle Umfrage der „Welt“ ergab, dass ca. 75 % der Befragten für obligatorische Alterstests bei Flüchtlingen sind.