• 28. April 2024 9:42

“Kommunale Wärmeplanung“ …

Mai 29, 2023

… durch die Stadt Karlsruhe bis 2026

Die Länder sollen nach dem Willen der Bundesregierung in den kommenden Jahren Pläne vorlegen, wie die Wärmewende vor Ort umgesetzt werden soll. Für Großstädte sollen diese Wärmepläne bis Ende 2026 fertig sein, kleinere Städte sollen zwei Jahre länger Zeit haben, wie aus einem Gesetzesentwurf (Stand: 3. Mai) der Bundesregierung hervorgeht. 

 Verantwortlich dafür sollen die Bundesländer sein, die diese Aufgabe jedoch direkt an die Kommunen übertragen können. Sie sollen Angaben machen, wie in konkreten Gebäuden oder Unternehmen geheizt und wie viel Energie verbraucht wird. Konkret sollen etwa möglichst “gebäudescharfe jährliche Endenergieverbräuche leitungsgebundener Energieträger der letzten drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr” erfasst werden, dazu Adresse, Nutzung und Baujahr. Auch zu Wärmenetzen will die Regierung Informationen sammeln – darunter die Auslastung oder Trassenlängen. 

Diese staatliche Datensammlung bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Bürger, nämlich ihre Wohnung. Es ist eine Ungeheuerlichkeit, dass bundesweit die Gepflogenheiten der Bürger erfasst und ausgewertet werden sollen. Dieses Vorgehen ist als verfassungswidrig einzustufen, denn in Artikel 13 des Grundgesetzes steht in Absatz 1 ganz klar: “Die Wohnung ist unverletzlich.” Eine staatlich verordnete Energieknappheit ist weder eine in Absatz 7 aufgeführte gemeine Gefahr noch eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, denn sie könnte durch weitsichtige Energiepolitik (Stichwort: Atomausstieg) vermieden werden. Ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung wird dadurch nicht gerechtfertigt.

 Der Deutsche Städte- und Gemeindebund mahnte an, der akute Personalmangel der Kommunen könne das Vorhaben gefährden. Bis 2035 werde ein Drittel der Beschäftigten ausscheiden, warnte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.

Das Vorhaben des Bundes stellt erneut eine Arbeitsübertragung durch den Bund auf die Länder und von dort weiter auf die Kommunen dar. Es ist zu erwarten, dass die Kosten hierfür, wie beispielsweise bei der Migrationspolitik, wieder durch die Kommunen zu tragen sind, auch wenn die Kosten durch Bundesgesetze verursacht werden. Das ist nicht nur wegen dem Grundsatz der Konnexität abzulehnen. Die Städte und Gemeinden haben inzwischen schlicht keinen finanziellen Spielraum mehr.

Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten:

1. Wie positioniert sich die Stadt Karlsruhe (evtl. in Verbindung mit den kommunalen Spitzenverbänden) zu dem Gesetzesvorhaben zur “Kommunalen Wärmeplanung”, dem damit verbundenen Arbeitsaufwand und den damit verbundenen Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger durch die Datensammlung in den einzelnen Haushalten?

2. Welche Einwirkungsmöglichkeiten sieht die Stadt Karlsruhe, um die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zu verhindern?

3. Sollte das Gesetz in der vorgesehenen Form verabschiedet werden, auf wie hoch werden die Sach- und Personalkosten für Karlsruhe eingeschätzt, wenn davon ausgegangen werden muss, dass die Kosten auf die Kommunen abgewälzt werden? Wieviel Personal wird dafür in etwa benötigt werden? Wieviel davon ist zusätzliches Personal?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung in Zeiten eines erhöhten altersbedingten Ausscheidens der Mitarbeiter und des allgemeinen Personalmangels, diese Aufgabe überhaupt erfüllen zu können?