• 1. Mai 2024 22:58

Verkehrskonzept Durlach

Dez 11, 2023

ÄNDERUNGSANTRAG DER AFD zur ORTSCHAFTSRATSSITZUNG AM 13.12.2023

Verkehrssicherheit für Grundschüler an der Schlossschule im Verkehrskonzept nicht ausreichend berücksichtigt

Das am 13.12.2023 zum Beschluss vorliegende Konzept dient allein dem Zweck der Reduzierung des Pkw-Verkehrs im Alstadtring und seiner unmittelbaren Nachbarschaft. Alle Einwände von Bürgern und Unternehmen wurden zwar in den Bürger-Workshops und Bürgeranhörungen zur Kenntnis genommen. In keinem einzigen Punkt wurden seither wesentliche Änderungen vorgenommen.

Die Wünsche der Besucher der Fußgängerzone, die der Anwohner an den verbliebenen Zufahrten in die Altstadt, die Bedürfnisse und Existenzsorgen der Ladenbesitzer – sie haben offenkundig keine Relevanz. Sie werden im Konzept kompromisslos dem Ziel der Reduktion des Pkw-Verkehr untergeordnet.

Auch die Verkehrssicherheit findet nur dann Beachtung, wenn sich damit eine Reduzierung des Pkw-Verkehrs begründen lässt. Dies zeigt sich an der Verkehrssituation am Anlieferbereich das ScheckIn-Centers. Eine für Fußgänger verbesserte Verkehrsführung wurde hier nicht erarbeitet. Die Prinzessenstraße soll zur Fahrradstraße umgewidmet werden, trotzdem die Lkw-Anlieferungen und Abholungen auch durch diese Straße abfließen sollen.

Zur Zeit des Schulbeginns vor 8 Uhr fahren zahlreiche Lkw und Transporter das Scheck-In-Center an, an einigen Werktagen werden gleichzeitig Abfälle abgeholt, Elterntaxis fahren an und ab. Dabei sind insbesondere Rangier- und Wendemanöver der Lkw und Pkw gefahrenträchtig und sind durch eine entsprechende Verkehrsführung zu minimieren.

Ich habe hierzu einen Änderungsantrag gestellt, diesen finden sie weiter unten. Die Stellungnahme der Stadtverwaltung steht noch aus.

gez. ANDREAS SEIDLER

Änderungsantrag

Fortschreibung Verkehrskonzept Altstadt Durlach Änderungsantrag zu Beschlussvorlage TO 2 Ortschaftsratssitzung 13.12.2023

Es werden folgende Änderungen beantragt:
1. Durchgängige Fußgängerzone in der Marstallstraße zw ischen Pfinztalstraße und Prinzessenstraße ohne Durchfahrtsmöglichkeit zur Bäderstraße. Stattdessen Anbindung der Bäder- und Rebenstraße von der Amthausstraße.

2. Verzicht auf die Ausweisung der Prinzessenstraße al s Fahrradstraße.

3. Ausweisung einer Einbahnstraße in der Marstallstraß e in Richtung Scheck-In-Center von der Tiefgarageneinfahrt bis zur Prinzessenstraße.

4. Einrichtung von Kurzparkplätzen für Anlieferungen u nd Abholungen zum Scheck-In-Center in der Marstallstraße zwischen Tiefgaragenabfahrt und Prinzessenstraße als Warteflächen, bis Be- und Entladestellen am Scheck-In-Center frei sind, begrenzt auf werktags 6 bis 9 Uhr.
Begründung: Die Verkehrssituation an der Kreuzung Marstallstraß e / Weiherhof / Prinzessenstraße ist für Fußgänger unübersichtlich und insbesondere für Grundschüler auf Ihrem Schulweg zur Schule bzw. zum Sport in der Weiherhalle gefahrenträchtig. Insbesondere zur Zeit des Schulbeginns vor 8 Uhr fahren zahlreiche Lkw und Transporter das Scheck-In-Center an, an einigen Wer ktagen werden gleichzeitig Abfälle abgeholt, Elterntaxis fahren an und ab. Dabei sind insbesonde re Rangier- und Wendemanöver der Lkw und Pkw
gefahrenträchtig und sind durch eine entsprechende Verkehrsführung zu minimieren.

Zu 1.:
Durch den Wegfall der Durchfahrt zur Bäderstraße werden gefahrenträchtige Wendemanöver in der Marstallstraße durch Pkw ausgeschlossen, die die enge Durchfahrt durch die Bäderstraße vermeiden wollen. Weiterhin können die Grundschüler der Schlossschule die Marstallstraße auf Höhe des Eingangs zum Schlossschulenneubau gefahrlos überqueren.

Zu 2.:
Die Prinzessenstraße wird zwingend zur Ableitung des Kfz-Verkehrs benötigt, da ansonsten eine Überlastung der Marstallstraße zu erwarten ist. Eine Fahrradstraße mit der Option, sie später für den Kfz-Verkehr ganz zu sperren, ist an diesem Ort daher nicht zweckmäßig.

Zu 3.:
Die Ausweisung der Marstallstraße in Richtung Scheck-In von der Tiefgarageneinfahrt bis zur Prinzessenstraße dient der Ordnung und Vergleichmäßigung der Verkehrsströme. Der Lieferverkehr fährt über die Marstallstraße an und über die Prinzessenstraße ab. Rangiertätigkeiten werden dadurch minimiert. Für Fußgänger wird die Verkehrssituation sicherer, da der Verkehr nur noch aus einer Richtung kommt.
Zu 4.:
Durch Kurzzeitparkplätze für Anlieferungen und Abholungen zum Scheck-In-Center in der Marstallstraße zwischen Tiefgaragenabfahrt und Prinzessenstraße als Warteflächen wird der Kreuzungsbereich nur mehr von Lkw und Transportern benutzt, die den Anliefer- und Abholbereich anfahren oder verlassen. Durch die Einbahnstraßenregelung ist ausreichend Fahrbahnbreite vorhanden.
Gez. Andreas Seidler, Ortschaftsrat, AfD
Karlsruhe, den 08.12.2023