Das Bundesverwaltungsgericht hat gegen die Bayerische Infektionsschutzverordnung geurteilt. Bürger können jetzt Bußgelder, die sie zu zahlen hatten, zurückfordern, denn die Ausgangsbeschränkung nach der Bayerischen Infektionsschutzverordnung in der Fassung vom 31. März 2020 war unverhältnismäßig. (Quelle: Pressemitteilung vom BVG. Nr. 70/2022 vom 22.11.2022, https://www.bverwg.de/de/pm/2022/70)
Auch in Spanien griffen die Behörden durch; hier gab es sogar Verhaftungen und Geldstrafen. Das spanische Verfassungsgericht hat Ausgangssperren oder auch Kontaktbeschränkungen im Juli teilweise für verfassungswidrig erklärt. Danach versprach der spanische Staat seinen Bürgern, alle Corona-Bußgelder zurückzuerstatten. (Quelle: https://www.stern.de/politik/ausland/spanien-zahlt-buergern-die-corona-strafgelder-zurueck-30862948.html)
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten:
1. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Corona-Bußgelder, die von der Stadt Karlsruhe verhängt wurden?
(Bitte die Summe der Euro-Beträge, die von März 2020 bis heute an Bußgeldern im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Corona-Verordnung in Karlsruhe verhängt wurden, nennen!)
2. Wie hat sich die Bußgeldsumme im Laufe der Zeit entwickelt, monatlich oder quartalsweise vom 01.01.2020 bis heute?
3. Plant die Stadt diese Bußgelder zu erstatten?
4. Welche Bußgelder können, welche müssen von der Stadt erstattet werden?
5. Ist es erforderlich, dass sich betroffene Bürger bei der Stadt melden, um Bußgelder erstattet zu bekommen? Wenn ja, bei welcher Behörde und auf welche Weise?