Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage zur
- Wie hoch ist die Gesamtsumme der Corona-Bußgelder, die von der Stadt Karlsruhe verhängt wurden? (Bitte die Summe der Euro-Beträge, die von März 2020 bis heute an Bußgeldern im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Corona-Verordnung in Karlsruhe verhängt wurden, nennen!
In der Zeit von März 2020 bis Dezember 2022 wurden Bußgelder in Höhe von 1,22 Millionen Euro in Zusammenhang mit der Corona-Verordnung verhängt. Im Jahr 2023 wurden keine Bußgelder verhängt, da diese tattagbezogen sind und für 2023 keine Anzeigen vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um Soll-Einnahmen und nicht um Ist-Einnahmen handelt. Generell gilt: Bußgeldeinnahmen sind keine Nettoeinnahmen. Hiervon abzuziehen sind Ausgaben für Technik, weitere Sachkosten und Personalkosten. Werden Verfahren vor dem Amtsgericht entschieden, fließt das Geld der Landeskasse zu.
- Wie hat sich die Bußgeldsumme im Laufe der Zeit entwickelt, monatlich oder quartalsweise vom 01.01.2020 bis heute?
In den Monaten April 2020 (323.058 Euro) und Mai 2020 (160.320 Euro) wurden die meisten Bußgelder verhängt. Im weiteren Verlauf des Jahres 2020, waren die verhängten Bußgelder rückläufig. Im November 2020 (37.815 Euro) und Dezember 2020 (56.477 Euro) gab es noch einmal einen Anstieg, welcher sich bis ins Jahr 2021 weiter entwickelt hat.
Im Januar 2021 wurden Bußgelder in Höhe von 69.231 Euro verhängt, im Februar 2021 waren es 60.785 Euro. Es ist festzustellen, dass im ersten und zweiten Quartal 2021 mehr Bußgelder verhängt wurden als im dritten und vierten Quartal 2021. Im September 2021 wurden vergleichsweise wenige Bußgelder verhängt (3.273 Euro).
Das Jahr 2022 war geprägt von den Bußgeldverfahren zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Hier wurden zum Beispiel im März 2022 Bußgelder in Höhe von 59.523 Euro und im April 2022 Bußgelder in Höhe von 90.717 Euro verhängt. Im weiteren Verlauf des Jahres 2022 waren die Fallzahlen und verhängten Bußgelder stark rückläufig.
Im Jahr 2023 wurden keine Bußgelder verhängt, da diese tattagbezogen sind und für 2023 keine Anzeigen vorgelegt wurden.
Bei diesen Angaben ist ebenfalls zu beachten, dass es sich hier um Soll-Einnahmen und nicht um Ist-Einnahmen handelt. Eine Aussage zu den tatsächlich eingenommenen Bußgeldern ist nicht möglich.
- Plant die Stadt diese Bußgelder zu erstatten?
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Bezug auf die Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 31. März 2020 hat keinen Einfluss auf die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg. Aus diesem Grund plant die Stadt Karlsruhe nicht, die Bußgelder zu erstatten.
- Welche Bußgelder können, welche müssen von der Stadt erstattet werden?
Aufgrund der fehlenden Auswirkung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes auf die Verordnungen in Baden-Württemberg, müssen derzeit keine Bußgelder erstattet werden. Unabhängig davon kann eine Erstattung von Bußgeldern im Zusammenhang mit den Corona- Verordnungen nur im Einzelfall geprüft werden. Eine generelle Aussage hierzu ist nicht möglich.
- Ist es erforderlich, dass sich betroffene Bürger bei der Stadt melden, um Bußgelder erstattet zu bekommen? Wenn ja, bei welcher Behörde und auf welche Weise?
Es ist nicht erforderlich, dass sich betroffene Bürger bei der Stadt Karlsruhe melden, da derzeit keine Notwendigkeit besteht, Bußgelder zu erstatten. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hat keine Auswirkung auf die Bußgeldverfahren der Stadt Karlsruhe.