Wenn Menschen sich versammeln, um Ihre Meinung kundzutun, so sollte das grundgesetzkonform für alle gleichermaßen möglich sein. Aus diesem Grunde spazieren zu gehen hat uns Karlsruhern der OB jedoch verboten – gerichtlich bestätigt, von wegen fehlenden Masken und Abständen und so. Bei „Black Live Matters“ oder dem CSD interessierte das niemanden. Mentrups Botschaft ist klar: es gibt guten und bösen Protest. Denn bedeutet sein Satz „die Allgemeinverfügung, mit der das Verbot einhergeht, sei auch ein politisches Signal, das den Teilnehmern geholfen habe, sich zu orientieren“ nicht einfach: Protest gegen Corona-Verordnungen ist böse, verstanden? Wenn aber Linksextremisten friedliche Querdenker in der Günter-Klotz-Anlage massiv physisch angehen, ist das für ihn nur ein „zeitweise sehr agiles Versammlungsgeschehen“. So differenziert wird auch mit Bürgerprotest umgegangen: Wen ein Hundegarten stört, der aber via Lions-Club den direkten Draht zu Spitzen in der Stadtverwaltung hat – oder gar ehemaliger Arbeitgeber unseres OB ist – dessen Begehr wird sofort und ohne nötigen Beschluss des Gemeinderates entsprochen. Wem solche Kontakte fehlen, aber dafür z.B. häufig Erbrochenes oder Spritzen Süchtiger am Werderplatz aus dem Hausflur entfernen muss, der hat Pech gehabt. Wie sagten es einst die Schweine in Orwells Farm der Tiere? „Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher als andere.“
Oliver Schnell, Stadtrat