STELLUNGNAHME zur Anfrage
Stadtrat Marc Bernhard (AfD) Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD)
Vorlage Nr.: Verantwortlich:
2017/0034 Dez. 2
Vorkommnisse am Schloss in der Silvesternacht
14.03.2017
Die Anfrage bezieht sich fast ausschließlich auf Vorkommnisse, die im Verantwortungsbereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe liegen. Die Anfrage wurde daher von der Verwaltung an das Polizeipräsidium Karlsruhe mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.
Die Antworten auf die Fragen Nummer eins bis acht entsprechen der Stellungnahme des Polizeipräsidiums Karlsruhe.
1. Entspricht dies den Tatsachen?
Lediglich in einer Erstmitteilung zur Lage in der Silvesternacht wurde die Zahl 250 genannt. Grund für diese fehlerhafte Erstmeldung war offensichtlich ein Übermittlungsfehler, da in besagter Nacht im Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Karlsruhe ein erhöhtes Ein- satzaufkommen herrschte. Dass es sich bei dem genannten Personenkreis um junge Männer aus Nordafrika handeln würde, entspricht nicht den Tatsachen.
Es bleibt festzuhalten, dass sich in der Silvesternacht auf dem Schlossplatz etwa 2.500 Personen aufgehalten haben. Nach Beobachtungen des Einsatzleiters vor Ort waren davon ungefähr 20 bis 30 Prozent auffällig. (Anmerkung AfD: Also 500 – 750) Vor allem männliche Personen, die in größeren Gruppen durch Pöbeleien, Rempeleien, unsachgemäße Handhabung von Feuerwerkskörpern, alkoholbedingte Ausfallerscheinungen und durch aggressives sowie enthemmtes Verhalten in Erscheinung getreten sind. Diese konnten aber nicht eindeutig als Nordafrikaner identifiziert werden. Allerdings wurde bejaht, dass etliche dieser Personen dem Bereich Asylbewerber (Südosteuropäer, Araber, Afrikaner, Asiaten und auch Nordafrikaner) zugeordnet werden konnten.
2. Wie ist die Polizei darauf aufmerksam geworden?
Die Einsatzeinheit des Polizeipräsidiums Karlsruhe war zur Lagebewältigung in der Innenstadt mit Schwerpunkt Schlossvorplatz eingesetzt. Kurz vor Mitternacht ging ein Hinweis eines Bürgers beim Polizeirevier Karlsruhe-Marktplatz ein, dass mehrere „afrikanische Personen“ in der Innenstadt Feuerwerkskörper abfeuern. Diese Beobachtung konnte durch die eingesetzten Kräfte am Schlossplatz bestätigt werden.
3. War die Polizei darauf im Vorfeld vorbereitet?
Das Innenministerium Baden-Württemberg – Landespolizeipräsidium – ordnete im Vorfeld der Silvesternacht 2016/2017 umfangreiche polizeiliche Maßnahmen an. Dabei wurde ganz besonders die angesprochene Thematik berücksichtigt.
Das Polizeipräsidium Karlsruhe hat – entsprechend den Vorgaben des Innenministeriums Baden- Württemberg – zusätzliches Personal für den Silvesternacht-Einsatz bereitgestellt und war für die zu erwartenden Herausforderungen vorbereitet.
4. Wie ist die Polizei gegen diese Männer vorgegangen?
Die Beamtinnen und Beamten der Einsatzeinheit Karlsruhe haben aufgrund der Gesamtsituation auf dem Schlossplatz in Einzelfällen Maßnahmen der Gefahrenabwehr beziehungsweise der Strafverfolgung getroffen. Unter anderem waren hier Kontroll-, Festnahme-, Gewahrsamnahme- beziehungsweise Platzverweisverfahren notwendig. Das polizeiliche Vorgehen richtete sich hauptsächlich gegen Einzelpersonen. Ein Einschreiten gegen größere Gruppen erfolgte nicht.
5. Wurden die Personalien aufgenommen?
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden zur Feststellung der Identität von Tatverdächtigen, Unverdächtigen, Geschädigten und Zeugen die Personalien aufgenommen. Gemäß den gesetzlichen Richtlinien wurden bei allen oben genannten Personen, gegen die sich die polizeilichen Maßnahmen richteten, die Personalien erhoben.
6. Wieviele Platzverweise wurden ausgesprochen?
Im Bereich des Schlossplatzes und in der unmittelbaren Umgebung wurden insgesamt 27 Platzverweise ausgesprochen. Hiervon waren 18 Personen aus Syrien, zwei aus Gambia und jeweils eine Person aus Indien, Albanien, Senegal, Tunesien und Deutschland betroffen. Bei zwei weiteren Personen war die Herkunft ungeklärt.
Darüber hinaus wurden im niedrigen zweistelligen Bereich Einzelpersonen mit Platzverweisen bedacht, allerdings ohne dabei das förmliche Verfahren der Datenerhebung anzuwenden. Diese Personen wurden lediglich des Platzes verwiesen.
7. Wie wurden diese Platzverweise umgesetzt?
Bei der förmlichen Umsetzung eines Platzverweises werden die Personendaten erhoben, die Person in der Folge mit einer mündlichen Platzverweisanordnung belegt und zusätzlich wird eine Androhung ausgesprochen, hinsichtlich eines Verstoßes gegen diesen Platzverweis. Ein einfacher Verstoß wird mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet. Bei weitergehen- den Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung kommt auch eine Gewahrsam- nahme in Betracht. Beide Vorgehensweisen wurden in sämtlichen oben genannten Fällen angedroht.
Zur nichtförmlichen Umsetzung eines Platzverweises werden keine Personalien erhoben. Die betreffende Person wird dabei mündlich aufgefordert, den Bereich zu verlassen. Diese Vorgehensweise wird ausschließlich bei einfach gelagerten Sachverhalten angewandt.
8. Waren über Platzverweise hinaus weitergehende Maßnahmen erforderlich, wenn ja, welche?
Es wurden mehrere Gewahrsamnahmen und polizeiliche Beschlagnahmen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht erforderlich. Darüber hinaus mussten mehrere Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet werden. Die Maßnahmen der Polizei erfolgten im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen.
Zu den Fragen neun und zehn erfolgte keine Stellungnahme durch das Polizeipräsidium Karlsruhe. Diese Fragen werden von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
9. Wie wurde das Geschehen insgesamt aufgearbeitet?
Eine detaillierte Aufarbeitung des Geschehens fand bislang noch nicht statt. Im Rahmen des jährlichen Sicherheitsgespräches zwischen Stadtverwaltung und Polizeipräsidium Karlsruhe sollen diese Vorkommnisse sowie die sich daraus ergebenden möglichen Konsequenzen besprochen werden.
10. Welche Maßnahmen werden für zukünftige Veranstaltungen getroffen?
Bereits nach Bekanntwerden der Vorfälle aus der Silvesternacht 2015/2016 wurden die Sicherheitskonzepte für größere Veranstaltungen im öffentlichen Raum, wie beispielsweise die Fasnachtsumzüge in Karlsruhe oder auch „Das Fest“, auf erforderliche weitere Maßnahmen hin überprüft und entsprechend ergänzt.
Davon unabhängig hat grundsätzlich bei allen geplanten und erlaubnispflichtigen Veranstaltungen im öffentlichen Raum das Thema „Veranstaltungssicherheit“ eine große Bedeutung. Im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens werden diejenigen Maßnahmen geprüft und festgelegt, die für einen sicheren Verlauf der Veranstaltung erforderlich sind. Erfahrungswerte vom Verlauf anderer oder auch vergleichbarer Veranstaltungen fließen dabei selbstverständlich immer mit ein.
Wir bedanken uns bei allen Mitarbeitern der Polizei und der Stadtverwaltung, die für die Sicherheit bei diesen Veranstaltungen sorgen.