– Kosten senken durch Zusammenlegung von Ämtern und Dezernaten
Der Gemeinderat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept zur Umstrukturierung der Verwaltungsorganisation zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Anzahl der Dezernate von derzeit sechs auf künftig fünf zu reduzieren und dabei durch sinnvolle Zusammenlegung bestehender Ämter und Geschäftsbereiche Effizienzpotenziale zu heben.
Konkret soll dabei mindestens geprüft werden:
- Die Zusammenlegung des Friedhofsamts mit dem Gartenbauamt – analog zur gängigen Praxis in zahlreichen anderen baden-württembergischen Kommunen.
- Die Zusammenlegung der Dezernate 5 (Umwelt, Gesundheit, Abfallwirtschaft, Grünflächen, Friedhof) und 6 (Planen, Bauen, Immobilienmanagement, Zoo), da diese inhaltlich stark ineinandergreifen und zahlreiche organisatorische Schnittstellen aufweisen.
- Die daraus resultierende Reduktion von Führungs- und Verwaltungspersonal.
- Die Optimierung und Verschlankung von Entscheidungsprozessen innerhalb der Dezernate.
Begründung:
Am 18. Februar 2025 hat der Gemeinderat eine Haushaltssperre beschlossen – ein klares Signal für die Notwendigkeit struktureller Einsparungen. Um ohne Leistungsabbau handlungsfähig zu bleiben, muss die Verwaltung effizienter aufgestellt werden.
1. Zusammenlegung Friedhofs- und Gartenbauamt:
Beide Ämter verfügen über ähnliche Aufgaben (Grünpflege, Flächenunterhalt, Geräteeinsatz) und können durch organisatorische ihre Zusammenlegung unnötige Doppelstrukturen abbauen. Die Abstimmung von Pflegeplänen, Personal und Gerät wird dadurch erheblich erleichtert.
2. Zusammenlegung der Dezernate 5 und 6:
Zwischen Umwelt-, Abfall-, Grünflächen- und Friedhofsverwaltung (Dezernat 5) sowie Bau-, Flächen- und Immobilienmanagement (Dezernat 6) bestehen zahlreiche fachliche Überschneidungen.
Durch eine Zusammenführung lässt sich nicht nur ein Dezernatsposten einsparen (Ersparnis geschätzt über 250.000 € jährlich inkl. Personal, Geschäftsstelle, Ausstattung), sondern auch eine stärkere inhaltliche Verzahnung und straffere Planungsprozesse realisieren.
Im Rahmen dieser Zusammenlegung ist darüber hinaus zu prüfen, inwieweit der Wechsel einzelner Arbeitsbereiche aus anderen Dezernaten in dieses fusionierte Dezernat oder umgekehrt Arbeitsbereiche aus den bisherigen Dezernaten 5 und 6 anderen Dezernaten zuordenbar wären, wenn sich so weitere Effizienzgewinne realisieren lassen.
Gesamteinsparpotenzial:
- Reduktion eines Dezernentenpostens
- Zusammenlegung von Amtsleitungen und Verwaltungseinheiten (z. B. Friedhof und Gartenbau)
- Einsparung von Sachmitteln durch gebündelte Nutzung von Infrastruktur
- Wegfall redundanter Schnittstellen und damit geringerer Abstimmungsaufwand
- Reduktion der Zahl unbesetzter Stellen (derzeit ca.10%) in der städtischen Verwaltung, da die Mehrfachbearbeitung ein- und derselben Aufgabenstellung in bislang getrennten Dezernaten entfallen würde.
Diese Maßnahmen stärken eine moderne, handlungsfähige Verwaltung, die mit weniger Ressourcen mehr leisten kann – ohne ideologische Umstrukturierungen, aber mit einem klaren Fokus auf Effizienz und Bürgernähe.