Politische Neutralität bei Verwendung von Fördermitteln

Sicherstellung der politischen Neutralität bei der Verwendung kommunaler Fördermittel – Prüfung konkreter Fälle

Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten:

1. Wie stellt die Stadt sicher, dass die Organisationen, die städtische Zuschüsse oder Fördermittel erhalten, diese zweckgebunden und parteipolitisch neutral einsetzen? 

2. Enthalten Zuwendungsbescheide verbindliche Klauseln zur Einhaltung des Neutralitätsgebots? 

3. Findet eine regelmäßige inhaltliche Kontrolle der geförderten Öffentlichkeitsarbeit statt, insbesondere im Hinblick auf parteipolitische Aussagen? 

4. Welche Konsequenzen zieht die Stadtverwaltung, wenn Organisationen – wie in dem Sachverhalt genannten Fällen – öffentlich gegen einzelne Parteien agitieren oder Parteimitgliedschaften ausschließen? 

5. Plant die Stadt in die Richtlinien künftiger Förderungen, verbindliche Prüfkriterien zur politischen Neutralität und ebenso Klauseln zur Rückforderung bei Zweckentfremdung aufzunehmen?

Sachverhalt Begründung.

Die Stadt Karlsruhe unterstützt eine Vielzahl zivilgesellschaftlicher Träger und Veranstaltungen mit öffentlichen Geldern – darunter das Internationale Begegnungszentrum Karlsruhe, der Internationale Bund (IB), der Stadtjugendausschuss Karlsruhe e. V. (stja), Organisationen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) sowie den Christopher Street Day.

Vor dem Hintergrund der haushaltsrechtlichen Zweckbindung und des Neutralitätsgebots ergeben sich Fragen hinsichtlich der Verwendung dieser Mittel. Mehrere der genannten Organisationen haben öffentlich gegen bestimmte politische Parteien Stellung bezogen oder Parteimitgliedern die Mitgliedschaft verweigert – obwohl sie durch öffentliche Gelder gefördert werden.

Konkrete Beispiele:

  1. Arbeiterwohlfahrt (AWO):

Die AWO Karlsruhe hat erklärt, dass eine gleichzeitige Mitgliedschaft in der AfD und der AWO ausgeschlossen sei.

https://www.facebook.com/awokarlsruhe/posts/wer-immernoch-glaubt-die-afd-sei-nur-eine-harmlose-protestparty-derdie-sollte-si/2423107741079319/ 

  1. Internationaler Bund (IB):

Der IB bezeichnet in einem offiziellen Positionspapier die AfD als Bedrohung für die Demokratie. 

https://www.internationaler-bund.de/fileadmin/user_upload/storage_ib_redaktion/IB_Portal/Jahr_der_Demokratie/Positionspapier_AfD_normal.pdf 

  1. Stadtjugendausschuss Karlsruhe (stja):

Der stja tritt im Rahmen von „Wochen gegen Rassismus“ auf, in denen regelmäßig pauschale Kritik an der AfD geäußert wird. Auch die Website des Vereins enthält politisch einseitige Botschaften. Auch hat er in der Vergangenheit mit seiner Fachstelle für Demokratie und Vielfalt in Zusammenarbeit mit den „Omas gegen rechts“ eine gegen die AfD gerichtete Informationsveranstaltung mit dem Referenten Lucius Teidelbaum am 20.3.2024 im jubez durchgeführt. 

https://ka-gegen-rechts.de/termin/die-afd-in-baden-wuerttemberg-rechtsaussen-linksunten/ 

https://www.belltower.news/author/lucius-teidelbaum/ 

  1. Christopher Street Day (CSD) Karlsruhe:

Der CSD Karlsruhe hat der LSU (Lesben- und Schwule in der Union) die Teilnahme an der diesjährigen Demo des Christopher-Street-Day verweigert. 

https://www.baden-tv.com/mediathek/video/nicht-genug-fuer-queere-rechte-eingetreten-christopher-street-day-karlsruhe-lehnt-cdu-stand-ab/

https://www.queer.de/detail.php?article_id=53487 

Rechtliche Grundlagen und Urteile:

  • §§ 23, 44 BHO/LHO: Zuwendungen sind zweckgebunden zu verwenden. Politische Agitation ist kein zulässiger Zweck. 
  • Art. 3 Abs. 1 GG: Gleichbehandlung aller Bürger und Parteien. 
  • BVerfGE 138, 296 (Neutralitätspflicht): Staatliche Stellen und staatlich finanzierte Einrichtungen müssen parteipolitisch neutral handeln. 
  • BFH, Urteil vom 10.01.2019 – V R 60/17 („Attac-Urteil“): Gemeinnützigkeit entfällt bei tatsächlicher parteipolitischer Betätigung. 

Unterzeichnet von:

Dr. Paul Schmidt, 

Oliver Schnell, 

Dr. Gerhard Lenz, 

Rouven Stolz, 

Andreas Seidler

AfD-Fraktion

Nach oben scrollen