• 22. Januar 2025 12:04

Alternative für Deutschland

Kreisverband Karlsruhe-Stadt

Sach- statt Geldleistungen

Nov. 10, 2024

Die Kundenschlangen, die sich zu jedem Monatsbeginn vor verschiedenen Geschäftsstellen der Geldüberweisungsdiensten im Karlsruher Stadtgebiet bilden, sind ein untrügliches Zeichen dafür, dass diese Zuwendungen vielfach ins Ausland transferiert werden, anstatt dass sie ihrem vorgesehenen Zweck zukommen.

Die Umstellung auf Sachleistungen senkt den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbindet gleichzeitig die Möglichkeit Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen und verhindert dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität.

Die Stadt Karlsruhe kann mit dem Beschluss dieses Antrages dem Vorbild des Landkreises Eichsfeld (Thüringen) folgen, der die Umstellung der Zuwendungen an Asylbewerber auf Sachleistungen erfolgreich umgesetzt hat.

Laut Medienangaben vom 7. Juni 2024 ist die Anfrage nach Asylbewerberleistungen dort um 36,25% zurückgegangen. Lediglich 255 Asylbewerber von 400 wollten die Leistungen in Anspruch nehmen. 75 der Leistungsberechtigten und somit 18,75% haben sich eine Arbeitsstelle gesucht und 70 von ihnen, 17,5%, haben den Landkreis gar verlassen. Angesichts dieses Erfolgs wurden bargeldlose Asylbewerberleistungen in Thüringen inzwischen in 17 Landkreisen eingeführt.

Auch die CDU forderte bereits die Einführung von Sach- statt Geldleistungen. So sagte Hessens CDU-Ministerpräsident Boris Rhein dazu: „Mit der Einführung der Bezahlkarte senken wir den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität.“

Die AfD-Fraktion plant, dass für die Dauer des Asylverfahrens bis zur Abschiebung oder der Anerkennung eines Asylgesuchs eine Versorgung nur in Form notwendiger Sachleistungen erfolgt wie Essen, Kleidung und Hygienemittel sowie lediglich eine medizinische Grundversorgung.

Dies soll eine generelle Vereinfachung und Entbürokratisierung zugunsten „deutscher Staatsinteressen“ in allen Verfahren im Zusammenhang des Asylrechts mit sich bringen. Dies betreffe besonders das Verwaltungsverfahren im Asylbewerberleistungsrecht und im Sozialrecht.

Die konkrete Umsetzung soll dabei in einer Art und Weise erfolgen, die es verhindert, dass damit Gutscheine erworben werden können, die durch Dritte in Bargeld umgetauscht werden können, wie dies laut einem Medienbericht etwa durch die Kreisgeschäftsstelle der Grünen in Regensburg praktiziert wird.

Wir haben daher folgende Anträge gestellt:

Den Asylbewerbern im Zuständigkeitsbereich der Stadt Karlsruhe werden sämtliche bislang in Geld gewährten Leistungen, die sich auf Sachleistungen umstellen lassen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zukünftig ausschließlich als Sachleistungen gewährt.

2. Die konkrete Umsetzung soll dabei in einer Art und Weise erfolgen, die es verhindert, dass damit Gutscheine erworben werden können, die durch Dritte in Bargeld umgetauscht werden können, wie dies laut einem Medienbericht etwa durch die Kreisgeschäftsstelle der Grünen in Regensburg praktiziert wird.

Quellen:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article251888652/Thueringen- Landraete-berichten-von-Ausreise-von-Asylbewerbern-wegen-Bezahlkarte.html

https://www.cdu.de/artikel/sachleistungen-statt-geldleistungen

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/bezahlkarten-mafia-wie-linke-netzwerke-die-asylpolitik-untergraben/

Stellungnahme der Stadt:

Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten, da in Baden-Württemberg seit Dezember 2024 schrittweise eine Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt wird.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/einfuehrung-der-bezahlkarte-fuer-asylbewerber-schreitet-voran-1

Das Land Baden-Württemberg führt seit Dezember 2024 die Bezahlkarte zunächst in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen ein. Ab Januar 2025 kann die Einführung stufenweise in den unteren Aufnahmebehörden auf Ebene der Stadt- und Landkreise erfolgen.

Die Stadt Karlsruhe kann sich vorstellen, sich der Umstellung auf eine Bezahlkarte anzuschließen, wenn damit eine Veraltungsvereinfachung verbunden ist. In der jetzt anlaufenden Einführungsphase sind noch einige Fragen zu klären, damit eine rechtssichere Umsetzung gewährleistet ist. Da Karlsruhe aufgrund der Landeserstaufnahmeeinrichtung weitgehend von der Aufnahme geflüchteter Menschen ausgenommen ist, und derzeit nur 150 Asylbewerberinnen und Asylbewerber hier leben, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, beabsichtigt die Stadtverwaltung, die Ergebnisse der Einführungsphase abzuwarten. Danach wird entschieden, ob sich der Umstellung auf eine Bezahlkarte angeschlossen wird.

Aus Sicht der Stadtverwaltung ist es vor dem Hintergrund der möglichen Einführung der Bezahlkarte weder zielführend noch erforderlich, in der Stadt Karlsruhe eine Umstellung auf Sachleistungen zu prüfen, zumal die Organisation, Beschaffung und Verteilung von Sachleistungen erfahrungsgemäß mit erheblichem personellem, logistischem und finanziellem Aufwand verbunden ist.