Neue Grundsteuer verteuert das Wohnen in Karlsruhe um 7 Mio. €/Jahr
Die Grundsteuer gerechter machen, das war der Anspruch des Bundesverfassungsgerichts. Und was hat die grün-schwarze Landesregierung daraus gemacht? Eine massive Umverteilung vom Gewerbe zum Wohnen und eine unzumutbare Mehrbelastung für viele Eigenheimbesitzer.
„Aufkommensneutralität“ hatte sich die Stadtverwaltung auf die Fahnen geschrieben. Das heißt, OB Mentrup (SPD) und erste Bürgermeisterin Luczac-Schwarz (CDU) wollten nach der Steuerreform genauso viel Geld pro Jahr im städtischen Säckel sehen wie davor – unabhängig davon, wer es zu zahlen hat. Wir als AFD hielten am Entschiedensten von allen Gemeinderatsfraktionen dagegen. Für uns heißt „aufkommensneutral“, dass das Wohnen in Karlsruhe durch die Steuerreform insgesamt nicht teurer werden darf. Da die Landesregierung allerdings beschlossen hatte, dass sich die Höhe der Grundsteuer nach den vom Gutachterausschuss berechneten Grundstückswerten des Jahres 2022 bemisst – als Wohngrundstücke bei den damals noch niedrigen Zinsen absolute Höchstpreise erzielten – ist es nicht verwunderlich, dass Wohngrundstücke nun viel stärker besteuert werden als zuvor. Gewerbegrundstücke waren im Wert stabil – auf vergleichsweise niedrigem Niveau – und werden deswegen bei der Grundsteuer durch die Reform ab 2025 massiv entlastet, in Karlsruhe um ca. 9 Mio. E/Jahr. Sonstige Grundstücke, wie unbebaute oder Stellplatz-Grundstücke werden dafür teurer – und natürlich auch Wohngrundstücke. Letzteres betrifft im Übrigen Mieter genauso wie Eigenheimbesitzer, denn die Grundsteuer wird mit den Nebenkosten an die Mieter weiterverrechnet. Auch innerhalb der Wohngrundstücke gibt es durch die Reform brutale Verwerfungen: Wer ein kleines Haus auf einem großen Grundstück besitzt, muss künftig bis zu zehnmal so viel Grundsteuer zahlen wie bisher.
Wir als AfD-Fraktion wollten diese Ungerechtigkeiten und Verwerfungen durch einen niedrigen Hebesatz – den der Gemeinderat festlegt – minimieren. Unser Vorschlag von 222% hätte die Grundsteuer um rund 18 Prozent für alle verringert; das hätte ausgereicht, um die Grundsteuer, die insgesamt in Karlsruhe fürs Wohnen bezahlt wird, aufkommensneutral, also auf demselben Niveau zu halten. Gewerbegrundstücke wären damit noch stärker steuerlich entlastet worden. Die dadurch insgesamt fehlenden Steuereinnahmen von rund 10 Mio. Euro/Jahr hätte man ohne weiteres durch Reduktion des 40 Mio. Euro pro Jahr teuren sogenannten Klimaschutzes erreichen können. Die damit finanzierten Maßnahmen ändern sowieso kaum etwas am CO2-Ausstoß, werden aber Jahr für Jahr u. a. dazu genutzt, Autofahrer durch Rückbau von Fahrspuren und Parkplätzen mehr und mehr einzuschränken.
Leider wurde unser entsprechender Änderungsantrag von allen anderen Stadträten abgelehnt. Die KAL hatte ihn zwar samt Begründung kopiert und einen Hebesatz von 235% gefordert, doch auch deren Änderungsantrag ging nicht durch. So stand am Ende der unveränderte Antrag der Stadtverwaltung mit einem Hebesatz von 270% zur Abstimmung, aber weil bisher nur SPD, Grüne und Volt Zustimmung signalisiert hatten, wurde es spannend. Aber – wie konnte es anders sein – die KAL legte eine 180°-Wende hin und stimmte dem Verwaltungsantrag zu. Wie ich es in den letzten zehn Jahren im Gemeinderat mehrfach erlebt hatte, so konnte sich der OB auch diesmal wieder darauf verlassen, dass die KAL ihm – trotz vorherigem Gemecker – aus der Patsche half. Wahlversprechen scheinen die KAL bei derartigen OB-Rettungsaktionen nicht zu belasten, aber daran sind deren Wähler inzwischen offensichtlich gewöhnt.