• 12. Dezember 2024 14:22

Alternative für Deutschland

Kreisverband Karlsruhe-Stadt

Bündnis für Demokratie und Menschenrechte

Nov 21, 2024

Gemeinderatsmehrheit zwingt Stadt, dem Bündnis gegen die AfD beizutreten.

AfD sieht dadurch Verpflichtung der Stadt zur Neutralität verletzt.

Auf Antrag der Fraktionen der Grünen, CDU, SPD, KAL und Volt hat der Gemeinderat am gestrigen Dienstag mehrheitlich den Beitritt der Stadt Karlsruhe zu dem Anfang des Jahres im Umfeld der Anti-AfD-Demonstrationen gegründeten „Bündnis für Demokratie und Menschenrechte“ beschlossen. Außer der AfD stimmte lediglich Friedemann Kalmbach (FÜR) dagegen; FDP/FW, Linke und der OB enthielten sich. 

Nach Ansicht der AfD-Fraktion im Karlsruher Gemeinderat stellt dieser Beitritt der Stadt Karlsruhe gerade jetzt zu Beginn des Bundestagswahlkampfes eine grobe Verletzung der Neutralitätspflicht der Stadt Karlsruhe dar. Die AfD-Fraktion will nun dagegen Beschwerde beim Regierungspräsidium erheben und – falls nötig – vor dem Verwaltungsgericht klagen. 

In der Debatte der Gemeinderatssitzung vom 19.11.2024 erinnerte die AfD daran, dass ihr und dem AfD-Kreisverband im April 2024 die Mitgliedschaft im „Bündnis für Demokratie und Menschenrechte“ von dessen selbsternannten Sprechern verwehrt worden war, womit das Bündnis die von ihm angestrebte Überparteilichkeit verloren hatte. Deshalb hatte der OB auch damals, im Mai 2024, den Beitritt der Stadt zum Bündnis von der Tagesordnung des Gemeinderats genommen. Friedemann Kalmbach (FÜR) kritisierte in seinem Redebeitrag, das Bündnis sei damals nur gegründet worden, um sich gegen die AfD zu wenden. Dem wurde nicht widersprochen, auch nicht von den vielen Gemeinderatsfraktionen, die selbst Mitglieder des Bündnisses sind. 

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion, Dr. Paul Schmidt, betont: „Bei diesem Bündnis handelt es sich offensichtlich um eine gegen die AfD gerichtete Koalition der Parteien, gegen die wir im Wahlkampf antreten. Die Neutralitätspflicht der öffentlichen Verwaltung ist aber unverzichtbares Merkmal eines demokratischen Staates. Dementsprechend hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim diese Neutralitätspflicht bereits im März dieses Jahres mit einem deutlichen Urteil zu der gegen die AfD gerichtete Aktion „Durlach leuchtet“ verteidigt, als er der Stadt verbot, hierfür Werbung zu machen.“ Stadtrat Oliver Schnell ergänzt: “Dies wird durch das aktuelle Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes unter Beweis gestellt, in dem er die Stadt Nürnberg dazu verurteilt, ein gegen die AfD gerichtetes Bündnis zu verlassen. Unser Anwalt steht in den Startlöchern, um eine entsprechende Klage gegen die Stadt Karlsruhe zu erheben.“ 

Das „Bündnis für Demokratie und Menschenrechte“ hatte im April 2024 den Beitritt der Karlsruher AfD und der AfD-Gemeinderatsgruppe abgelehnt, nahm aber Gemeinderatsfraktionen anderer Parteien, die während ihrer Berliner Regierungsverantwortung mehrfach gegen das Grundgesetz verstoßen haben, auf. Das zeigt, dass es sich bei diesem Bündnis schlicht um einen Anti-AfD-Zusammenschluss handelt, dessen Ziel es ist, die Bürger Karlsruhes davon abzuhalten, die AfD zu wählen. 

Folgend ein Link zur Übersicht von Artikeln über die Machenschaften etc. von Correctiv: https://www.tichyseinblick.de/?s=Correctiv+potsdam