• 18. Oktober 2024 5:31

Abschaltung von Ampeln

Okt 7, 2024

Abschaltung von Ampeln in der Nacht

Die vermehrte zeitweise Abschaltung von Lichtsignalanlagen zu verkehrsarmen Zeiten bietet die nachfolgenden Vorteile:

  1. Kosteneinsparung für die Stadt:
     Die steigenden Energiekosten erfordern es angesichts der Haushaltslage, dass die Stadt weitere Möglichkeiten zur Reduktion des Stromverbrauchs und damit einhergehend der Kostenreduktion prüft. Durch die Abschaltung von Ampeln zu verkehrsarmen Zeiten lässt sich deren Energieverbrauch und damit die Kostenbelastung für die Stadt verringern.   
  1. Verbesserter Verkehrsfluss:
     In Zeiten geringer Verkehrsnachfrage verursachen Lichtsignalanlagen die im Dauerbetrieb gefahren werden, unnötige Anhalte-, bzw. Wartevorgänge aller betroffenen Verkehrsteilnehmer. Eine Abschaltung zu diesen Zeiten verbessert den Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmer, in dem insbesondere, aber nicht nur, dem Kraftfahrzeugverkehr unnötige Wartezeiten erspart bleiben.
  1. Verringerte Emissionen und Energieverbrauch für den motorisierten Verkehr:
     Durch die Einsparung von Abbrems- und Beschleunigungsvorgängen verringern sich die durch den Kraftfahrzeugverkehr verursachten Emissionen.
  1. Verbesserte Akzeptanz der Signalisierung durch Radfahrer und Fußgänger:
     Wer kennt es nicht aus eigener Anschauung? Radfahrer und Fußgänger überqueren täglich vielfach Kreuzungen, Einmündungen oder Überwege, trotz einer für sie per Rotlicht signalisierten Wartepflicht, wenn sie nach ihrer Einschätzung das Rotlicht wegen nicht vorhandenem kreuzenden Verkehr ignorieren können. Für diejenigen unter ihnen, die sich bei der Einschätzung der Verkehrssituation unsicher fühlen, kann der mögliche Betrieb solcher abgeschalteter Lichtsignalanlagen als Dunkelampeln die Sicherheit der Überquerung gewährleisten.
  1. Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger:
    Verkehrsteilnehmer, die ein Verhalten wie unter 4. beschrieben, eingeübt haben und vielfach praktizieren, neigen dazu, dies auch in Situationen zu tun, in denen sie die Querungssicherheit falsch einschätzen und sich damit aufgrund ihres Verhaltens selbst und ggf. auch andere gefährden, wenn diese ein solches nicht regelkonformes Verhalten nachahmen.

 In diesem Kontext sei darauf hingewiesen, dass selbst der verkehrlich stark belastete Kreisel in der Oststadt, jenseits der kurzfristigen Signalisierung aufgrund querender Straßenbahnen ohne Lichtsignalanlagen im Dauerbetrieb auskommt.

Daher haben wir einen Antrag gestellt, dass die Verwaltung beauftragt wird zu prüfen, welche Lichtsignalanlagen (Ampeln) in Karlsruhe nicht nur zeitweise während der Nachtstunden, sondern auch tagsüber außerhalb der Zeiten des Berufsverkehrs bzw. am Wochenende aufgrund geringer Verkehrsmengen ausgeschaltet werden können. Dabei sollen insbesondere auch die Bedürfnisse von Radfahrern und Fußgängern mit einbezogen werden, indem nachfrageabhängig ein Betrieb der Lichtsignalanlagen als sogenannte Dunkelampeln (ausgeschaltet, durch Radfahrer / Fußgänger bei Bedarf einschaltbar) eingerichtet wird.

 Die Kriterien, nach denen diese Prüfung erfolgt (insbesondere die hinsichtlich Abschaltung entscheidungsrelevanten Verkehrsmengen) sind darzulegen.