• 5. Oktober 2024 17:26

Cannabisgesetz

Okt 5, 2024

Thema: Umsetzung Cannabisgesetz beim Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz

Das Konsumcannabisgesetz berücksichtigt Aspekte des Gesundheitsschutzes, des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Prävention, und es werden eine Reihe von Tatbeständen definiert, bei denen ein Konsumverbot von Cannabis gilt.

Gerade an besonders stark von Familien mit Kindern und Jugendlichen besuchten Anlagen wie Sportstätten und Tierparks ist die Gefahr gegeben, dass die Vorgaben des KCanG durch die Cannabiskonsumenten nicht eingehalten werden.

Wie wird die Stadt Karlsruhe solche Fälle verhindern?

Wir bitten die Verwaltung darzulegen, wie sie festgelegten Aspekte des Gesundheitsschutzes, des Kinder- und Jugendschutzes und der Prävention, die in §5 KCanG genannt sind, in Zukunft rechtssicher umsetzen wird?

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Einhaltung der in §5 KCanG definierten Konsumverbote im öffentlichen Raum sicherzustellen?

Dabei ist auch auf die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und deren jeweilige Liegenschaften einzugehen.

Das gilt insbesondere für das Konsumverbot von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.