Anforderungen des Bauordnungsamts an Knielingen 2.0
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten:
Aus welchen Gründen wurden die betroffenen Bürger dieses Frühjahr von der Verwaltung aufgefordert, verschiedene bauliche Maßnahmen auf ihren Grundstücken, wie z. B. PKW-Stellplätze, überdachte Fahrrad-Abstellplätze, Terrassen-Bedachungen etc. zurückzubauen?
- Weshalb wurde ihnen dafür eine sehr kurze Frist von wenigen Wochen (bis zum 31.05.2024) gesetzt?
- Wo sind die im öffentlichen Verkehrsraum angeordneten überdachten Fahrradabstellplätze zu finden, auf die die Eigenheimbesitzer zur Begründung des nötigen Rückbaus ihrer Fahrradabstellplätze verwiesen wurden?
- Was genau ist unter dem Begriff „ortsüblich“ zu verstehen, der von der Verwaltung zur Begründung der Notwendigkeit der Rückbaumaßnahmen verwendet wurde? Inwieweit kommt hier „Gewohnheitsrecht“ zum Tragen?
- Welche Auflagen und/oder Forderungen der Verwaltung sind nun noch von den Eigenheimbesitzern umzusetzen, mit welcher Begründung und bis wann (bitte aufschlüsseln nach Garagen-Zufahrten, privaten Stellplätzen je nach Beschaffenheit des Bodenbelags, überdachten Fahrradabstellplätzen und Terrassen-Bedachungen)?
- Welche alternative Ausführungsarten der unter 5. genannten baulichen Maßnahmen wären weiterhin gestattet?
Sachverhalt/Begründung
Eigenheimbesitzer des Neubaugebiets Knielingen 2.0 sind verunsichert und verstehen nicht, woher die neuen Anforderungen kommen und wie sie begründet sind. Bei der Planung und dem Bau ihrer Eigenheime um das Jahr 2011 hatten sie von Seiten der Architekten – und somit aus ihrer Sicht in Absprache mit der Verwaltung – ganz andere Regelungen zu befolgen gehabt.
Dementsprechend hat es von Seiten der Betroffenen mehrere Kontakte zur Verwaltung gegeben. Es schlossen sich Diskussionen und teils widersprüchlichen Informationen von Seiten der Verwaltung gegenüber den Bürgern und gegenüber den Gemeinderäten an. Unseres Erachtens ist die Beantwortung dieser Anfrage nötig, um die noch offenen Fragen zu klären.