Stellungnahme der Stadt auf unsere Anfrage:
- Wie hoch war das Einsatzaufkommen der Polizei und des kommunalen Ordnungsdienstes zwischen den Monaten Januar bis Juni in den Jahren 2018, 2019, 2020 in der unmittelbaren Umgebung sowie im Stadtpark Südost selbst? Welche Ordnungswidrigkeiten, Delikte etc. lagen dabei vor bzw. waren Auslöser für die Einsätze von Polizei oder des kommunalen Ordnungsdienstes zwischen Januar bis Ende Juni in den Jahren 2018, 2019, 2020?
- Wie haben sich in den Jahren 2018, 2019, 2020 zwischen Januar bis Ende Juni insbesondere die Meldungen und die Einsätze aufgrund von Ruhestörungen im Stadtpark Südost entwickelt? Ist hierbei insbesondere in diesem Jahr (2020) ein Anstieg zu erkennen? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Polizeivollzugsdienst:
Das Polizeipräsidium Karlsruhe teilt zu den Fragestellungen Folgendes mit: Das Polizeipräsidium Karlsruhe führt keine statistischen Erhebungen im Sinne der Anfrage. Eine Auswertung in den polizeilichen Informationssystemen zu Ordnungswidrigkeiten oder sonstigen polizeilichen Einsatzmaßnahmen für den Stadtpark Südost bietet keine belastbaren Daten. Bei der Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (für die Gesamtstadt) im ersten Halbjahr 2018, 2019 und 2020 bewegen sich die Fälle der Straftaten auf gleichbleibendem Niveau. Lediglich für das Kalenderjahr 2020 wird eine leicht steigende Tendenz verzeichnet. Bei den registrierten Straf- taten handelt es sich um Rohheits-, Diebstahls-, Rauschgift- und Beleidigungsdelikte.Das örtlich zuständige Polizeirevier Karlsruhe-Südweststadt geht eingehenden Beschwerden und Anzeigen konsequent nach und trifft entsprechende Maßnahmen. Der Stadtpark Südost wird nach wie vor verstärkt in die Streifentätigkeit einbezogen, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden.
Kommunaler Ordnungsdienst:
Beim Kommunalen Ordnungsdienst sind jeweils für den Zeitraum Januar bis Ende Juni folgende Einsatzzahlen in Zusammenhang mit dem Stadtpark Südost dokumentiert:
Jahr 2018: 162 Einsätze
Jahr 2019:152 Einsätze
Jahr 2020: 219 Einsätze (Anmerkung AfD: Ein plus von 44% zu 2019)
Diese Zahlen beziehen sich auf die Überwachung der Einhaltung der Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung. Verkehrsüberwachungsmaßnahmen oder Unfallabsicherungen im Umfeld des Parks bleiben in diesen Zahlen unberücksichtigt.
Die meisten Kontrollen des KOD wurden präventiv zur Durchsetzung der Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung durchgeführt. Aus der Bürgerschaft sind hauptsächlich folgende Beschwerden bekannt: Ruhestörungen durch Feiernde, Vandalismus, freilaufende Hunde, verbotenes Grillen in der Grünanlage, unerlaubtes Baden im See und unerlaubtes Nächtigen von Obdachlosen.
- Sieht die Stadt Karlsruhe einen Zusammenhang zwischen den zunehmen den Meldungen über nächtliche Ruhestörungen im Stadtpark Südost und den „Corona Verordnungen des Landes“, die zu Schließungen von Lokalen und Veranstaltungslokalitäten führten? Im Sommer 2020 ist bislang im gesamten Stadtgebiet eine hohe Nutzung von öffentlichen Grün- flächen und Plätzen feststellbar. Ein Zusammenhang mit dem durch die Regelungen der Corona- verordnung des Landes Baden-Württemberg bedingten Wegfall anderer Freizeitangebote kann vermutet werden, belastbare Untersuchungsergebnisse dazu liegen jedoch nicht vor.
- Bis zu welcher Uhrzeit sind nach Ansicht der Stadt Karlsruhe Spiele (z.B. Schweden/Wikinger Schach, das aufgrund der Parkbeleuchtung bis 00:00 gespielt wird) mit lautem „Gejohle“ oder das Abspielen von Musik für die Anwohner zu akzeptieren, bis die Anwohner von einer Ruhestörung ausgehen können? Ist hier nach Ansicht der Stadt Karlsruhe dann der polizeiliche Notruf die richtige Anlaufstelle für die Anwohner? Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung ist es verboten, in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr die Nachtruhe anderer mehr als nach den Umständen vermeidbar zu stören. Außerdem ist es unabhängig von der Uhrzeit verboten, in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm zu erregen, der geeignet ist, die Nachbarschaft erheblich zu belästigen. Hier ist der Einzelfall zu bewerten. Während tagsüber Gespräche und Spielplatzgeräusche typisch für eine Großstadt sein dürften, sind laute Musik und Geschrei nach 22 Uhr auch in einer Großstadt inakzeptabel.Der Kommunale Ordnungsdienst verfügt nicht über die Personalressourcen, in den Abend- und Nachtstunden durchgängig eine eigene Telefonzentrale zu besetzen und konzentriert sich darauf, mit dem verfügbaren Personal an neuralgischen Punkten Streifenpräsenz zu zeigen. Seit Einfüh- rung des Kommunalen Ordnungsdienstes bei der Stadt Karlsruhe besteht daher die Absprache mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe, dass Bürgerinnen und Bürger die Rufnummer 110 wählen sollen, wenn sie Ordnungsstörungen melden möchten. Diese Verfahrensweise hat sich bislang gut bewährt. Die Streifenteams des Kommunalen Ordnungsdienstes melden sich bei Dienstantritt beim Führungs- und Lagezentrum der Polizei an und können von dort aus bei Ordnungsstörungen verständigt werden. Außerhalb der Dienstzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes, insbesondere in den Nachtstunden, werden Meldungen zu Ruhestörungen von Streifen des Polizeivollzugdienstes abgearbeitet.
5. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Karlsruhe kurz- bis mittelfristig in Folge der Zunahme an nächtlichen Ruhestörungen im Stadtpark Südost?
Wäre es nach Ansicht der Stadt Karlsruhe sinnvoll, die kürzlich aufgestellten Tafeln mit den Parkregeln weiter zu konkretisieren bzw. zu ergänzen, insbesondere in Bezug auf die nächtlichen Ruhestörungen?
Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst werden den Park weiterhin regelmäßig bestreifen. Die Ordnungskräfte können jedoch nur einschreiten, wenn vor Ort entsprechende Ordnungsstörun- gen festgestellt und die Betroffenen tatsächlich angetroffen und kontrolliert werden können. Das ist bei einer präventiven Bestreifung nicht immer der Fall.
Die meisten Bürgerbeschwerden gehen erst nachträglich und Tage nach der Störung bei der Verwaltung ein, so dass kein Einschreiten mehr möglich ist. Lückenlose Kontrollen im gesamten Stadtgebiet sind nicht leistbar. Umso wichtiger sind zeitnahe Hinweise der Bevölkerung im Akutgeschehen an die Polizei. Das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Karlsruhe hat direkten Kontakt zu den Streifen des Kommunalen Ordnungsdienstes und entscheidet je nach Meldebild und Auftragslage, ob Polizeivollzugsdienst oder Kommunaler Ordnungsdienst den Einsatz übernehmen.
Die bestehenden Hinweistafeln enthalten bereits einen Hinweis darauf, dass ruhestörender Lärm nicht gestattet ist – unabhängig von der Tages- oder Nachtzeit. Eine Ergänzung der Tafeln um Hinweise auf die Nachtruhe lässt aus Sicht der Verwaltung aufgrund der bisherigen Erfahrungen keine zusätzlichen positiven Wirkungen erwarten. Insbesondere alkoholisierte und feiernde Menschen ändern ihr Verhalten aufgrund einer Beschilderung nicht.